Degen/Emmert, Elektronischer Rechtsverkehr, 3. Auflage, 2025, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Thomas A. Degen/Ulrich Emmert
Elektronischer Rechtsverkehr
beA-Mobil, beSt, KI, OZG, eIDAS 2.0, NIS2
Workbook zu Digitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und Technologie-Entwicklungen, Apps, Cloud, KI, Kollaboration, Langzeitarchivierung, ersetzendem Scannen, Beweisrecht, E-Government und Compliance für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Justiz, Behörden und Unternehmen
3., neu bearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2025, 453 S., 119,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-80227-0
www.beck-shop.de
Das Handbuch behandelt alle Aspekte des elektronischen Rechtsverkehrs kompakt in einem Band. Das Handbuch zeigt dabei Chancen und Risiken gleichermaßen auf und geht alle Aspekte des aktuellen Rechtsrahmens auf, dessen Entwicklung nicht abgeschlossen ist.
Dieses erheblich erweiterte Handbuch zeigt in elf Teilen auf, welche konkreten Änderungen und Investitionen, vor allem auch technischer Art, in Kanzleien, Gerichten, Behörden und Unternehmen derzeit aufgrund der Neuregelungen zum elektronischen Rechtsverkehr vorzuhalten sind. Das Handbuch erleichtert den Beteiligten den Umgang mit diesen Anforderungen, behandelt aber auch viele technische Sachverhalte.
Behandelt werden insbesondere folgende Themen:
- Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
- Beweisrecht
- IT-Sicherheit
- Ersetzendes Scannen
- Digitale Langzeitarchivierung
- Sicherer Versand mit DE-Mail
- Best Practice.
Der Praxisleitfaden versteht sich als Navigations-Workbook zu den aktuellen Themen Digitalisierung, beA(-Mobil), KI, Datenschutz, IT-Sicherheit, Technologie-Entwicklungen, Apps, Cloud, Kollaboration, Langzeitarchivierung, ersetzendes Scannen, Beweisrecht, E-Government und Compliance. Arbeits- und Geschäftsprozesse des elektronischen Rechtsverkehrs erfassen immer komplexere Schnittstellen, wie beA-Mobil, KI, OZG, eIDAS 2.0, NIS2, die eingehend dargestellt werden.
Tech-Anwendungen, Apps aus Behörden- und Wirtschaftswelt, erfordern Frameworks mit Management-Systemen für Compliance, Risiken und Datenschutzfolgenabschätzungen. Behandelt werden die über das E-Justiz- und E-Government-Gesetz weiterentwickelten Technikumsetzungen für Anwaltschaft, Wirtschafts- und Steuerberatung, Justiz, Behörden und Verbände mit praxisbezogenen Fallbeispielen und Screenshots.
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand 31.12.2024 und behandelt dabei u.a. auch das beA-Mobil, das beSt für die Steuerberaterschaft, den Einsatz von KI, OZG (Online-Zugang zu Verwaltungsdiensten), eIDAS 2.0 und NIS2.
In die Neuauflage 2025 sind alle Erfahrungen mit dem empfangsfähigen besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eingearbeitet. Der Schriftsatzverkehr mit den Gerichten wird durch dieses Tool erheblich vereinfacht, ist aber auch durchaus zeitintensiv, besonders bei Ausfällen der Technologie, allerdings stehen insoweit Alternativen zur Verfügung.
Der aktive Anschluss- und Benutzungszwang griff bereits ab dem 01.01.2022 – in Mahnverfahren und beim Schutzschriftenregister schon weit länger – in der Kommunikation mit Gerichten. Alle relevanten Aspekte werden in § 2 des Praxisleitfadens unter praxisnaher Darstellung des E-Justiz-Gesetzes intensiv erläutert, auch hinsichtlich der technischen Durchführung. Besonders erfreulich ist insoweit der Abschnitt VI., der sehr kompakt praxisrelevante Fallbeispiele und Haftungskonstellationen darstellt, etwa hinsichtlich der Tücken von Formatfehlern oder fehlerhaften Signaturen.
Die Neuauflage berücksichtigt zudem alle weiteren Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr, wie die technischen Fortschritte bei der e-Justiz, dem e-Government und den Archivierungsdiensten für Anwälte und Gerichte. Dabei wird in den einzelnen Kapiteln auch auf Beweisprobleme, sicheren Übermittlungswegen, elektronische Klageverfahren – schon Standard in Rheinland-Pfalz – und die E-Akte mit den Anforderungen an ein ersetzendes Scannen eingegangen. Elektronische Aktenführung war allerdings bereits in vielen Kanzleien lange vor dem E-Justiz-Gesetz Standard. Die Darstellung enthält erfreuliche viele Praxisbeispiele und geht auch auf die Zusammenhänge mit den Anforderungen des Datenschutzes in der IT-Sicherheit ein. In diesem Rahmen werden auch Videokonferenztools, Verschlüsselungstechniken oder präventive Abwehrmaßnahmen gegen Fraud eingegangen.
Der Praxisleitfaden bietet eine sehr kompakte und verständliche Übersicht über alle Aspekte des elektronischen Rechtsverkehrs, mit sehr vielen nützlichen Praxishinweisen.