Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG
Band 4: §§ 179 – 277
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
6. Auflage
München: C.H.Beck, 2025, LXVI, 2414 S., 369,00 Euro (Gesamtabnahmeverpflichtung)
ISBN 978-3-406-77214-6
- Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
- Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -Ergänzungen
- Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
- Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind
- Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts.
Die Kommentierungen bieten eine zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur, mit einer übersichtlichen Gliederung, bei einer äußerst Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau, die auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend ist.
Der Band 4 widmet sich insbesondere den Regelungen zur Satzungsänderung, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, zu Anfechtung und Nichtigkeit von HV- Beschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Behandelt werden auch Fragen zur Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung mit Bezügen zum Körperschaftssteuerrecht und der AO sowie zur Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft. Hierzu existiert eine detaillierte Rechtsprechung, die im Hinblick auf ihre Folgen im Detail ausgewertet wird.
Berücksichtigt werden u.a. die Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (§§ 186, 192, 243, 255). So wird die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss angehoben und damit Kapitalerhöhungen erleichtert.
Bedingtes Kapital soll bei Unternehmenszusammenschlüssen bis zu einer Grenze von 60 % möglich sein.
Umfangreiche Änderungen sind im Anfechtungsrecht gem. § 255 vorgesehen. Die neuen Abs. 4-7 regeln den Ausschluss des Anfechtungsrechts zugunsten eines Barausgleichs. Neu eingefügt werden § 255a Gewährung zusätzlicher Aktien und § 255b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien.