T. Henne, Archivrecht. Ein Leitfaden für Praxis und Ausbildung, Erstauflage, ESV, 2025
Eine Rezension zu:
Thomas Henne
Archivrecht
Leitfaden für Praxis und Ausbildung
Erstauflage
Berlin: ESV, 2025, XXXVIII, 479 S., 48,00 Euro
ISBN 978-3-503-24042-5
Eine derart systematische und in sich strukturierte Darstellung des Archivrechts ist mir nie zuvor aufgefallen. Die Thematik ist von erheblicher Bedeutung, aber wird ebenso vernachlässigt wie das Thema Museumsrecht. Jedes Museum hat letztlich mindestens ein Archiv, das kaum alle vorhandenen Werke in „Präsenz“ gezeigt werden können.
Es gibt Kunstarchive. Dokumentenarchive, Kartenarchive und viele mehr. Sie existieren auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ebenso wie bei Stiftungen und anderen privaten Rechtsträgern. Das Urheberrecht der Archive wird hier nur gestreift, aber es finden sich dazu interessante Fundstellen.
Das Werk setzt keine Vorkenntnisse voraus, sondern informiert auch den Leser, der damit noch nie zu tun hatten sehr gut. Natürlich richtet es sich insbesondere an Archivare und solche, die es werden wollen und vermittelt Ihnen die spezifischen Rechtskenntnisse.
Das Werk geht auf alle Archive ein, auch auf solche, für die gesetzliche Regelungen nicht existieren, die aber auch für den staatlichen Bereich durchaus lückenhaft sind, wie die Darstellung zeigt.
In einem sehr grundlegenden „Allgemeinen Teil“ werden sehr profund die folgenden Rechtsgebiete dargestellt:
– Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundrechte
– Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsgesetz
– Kulturgut- und Denkmalschutzrecht; museumsrechtliche Bezüge
– Steuerrecht
– Zivilrecht
– Materielles Strafrecht.
Es ist ein Anliegen des Bandes eine Kontextualisierung herzustellen zwischen den Funktionen eines Archivs und den korrespondierenden Rechtsregelungen, was dem Verfasser auch sehr gut gelingt.
Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, so dass auch den Schnittstellen zu anderen Teilen der Rechtsordnung nachgegangen wird, so etwa zum Arbeitsrecht und den Geheimhaltungsregelungen sowie zum Datenschutzrecht. In manchen Fällen ist sogar geheim, wo sich die Archive befinden, mit durchaus guten Gründen!
Die Darstellung enthält viele Beispiele, Checklisten, Praxishinweise und Übersichten.
Der „Besondere Teil“ zeigt den rechtlichen Rahmen spezifischer archivischer Fachaufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bundesarchivgesetzes und der Landesarchivgesetze auf, die selten so systematisch aufbereitet wurden.
- Entstehung von Archivgut aufgrund von Anbietung und Depositalverträgen
- Erschließung und Bestandserhaltung von Archivgut, sowie dessen Verwaltung
- Beseitigung von Archivgut („Nachkassation“)
- Nutzung von Archivgut durch den Zugang zum Archiv.