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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zur Fluggastrechte – Verordnung 2025

Staudinger/Keller (Hrsg.), Fluggastrechteverordnung, 2. Auflage, 2025, NOMOS

 

 

Eine Rezension zu:

Fluggastrechte-Verordnung

Ansgar Staudinger/Stephan Keller (Hrsg.)

Fluggastrechte – Verordnung

Kommentar

2. Auflage

Baden – Baden: NOMOS, 2025, 477 S., Gebunden, 79,00 Euro, inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8487-8191-1

www.nomos-shop.de

Der Kommentar ist geprägt von einer wechselseitigen Beeinflussung von Theorie und Praxis hinsichtlich der inzwischen 20 Jahre alten EU-Verordnung, die einige „handwerkliche“ Schwächen aufweist, die nach und in der Rechtsprechungspraxis zutage getreten sind. Bei Erscheinen der ersten Auflage waren viele Rechtsfragen noch nicht geklärt, so dass Lösungsmodelle für pragmatische Lösungen präsentiert wurden. Die zweite Auflage hingegen ist von einer Situation gekennzeichnet, in der die Rechtsprechung zwar immer mehr Streitfragen geklärt hat, was aber nicht bedeutet, dass es keine mehr gibt in diesem Bereich, da immer wieder neue Fallkonstellationen auftreten. Größere Änderungen sind bislang weitgehend gescheitert, aber eine sehr umstrittene Reform hat sich 2025 angekündigt, aber die der Kommentar nicht mehr eingehen konnte (s. nur reiserecht-fuehrich.de). Der Kommentar versteht sich als neutral und favorisiert weder die Interessen der Luftfahrtindustrie noch die der Passagiere. Der Kommentar versteht sich überdies als Leitfaden für eine überaus sinnvolle außergerichtliche Streitbeilegung in diesem Bereich. Allerdings werden auch sämtliche Streitfragen aufgegriffen.

Die lebendige Rechtsmaterie der Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) 261/2004) unterliegt einem stetigen Wandel und ist bislang vom europäischen Gesetzgeber unvollständig und damit nur unbefriedigend geregelt worden. Reformansätze sind bislang gescheitert, aber es deutet sich eine Reform an, die im Vorfeld sehr umstritten ist. Immer neue Urteile und Fachaufsätze versuchen, die sich im Alltag auftuenden Regelungslücken zu schließen. Der Kommentar unternimmt es auf der Basis einer klaren und stringenten Konzeptionen diese vielfältigen Fallkonstellationen bei der Durchführung des Luftverkehrs im Kommentar darzustellen und Lösungsmodelle zu entwickeln. Erklärtes Ziel des Kommentars ist eine Klärung der vorhandenen Passagierrechte.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die jüngste Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte, die im erheblichem Umfang zur Klärung der Streitfragen beigetragen haben, aber auch neue Streitpunkte aufgeworfen haben. Hochaktuell werden diese  höchstrichterlich entschiedenen Fragen analysiert und oftmals auch kritisch begleitet:
  • Ansprüche des Fluggastes bei Flugausfällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie,
  • Streik im Luftfahrtunternehmen und dessen Konsequenzen,
  • Ansprüche des Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen, wenn er nach einer Flugannullierung in einem Hotel untergebracht und dort verletzt wird,
  • Ausgleichsleistungen des Fluggastes, wenn der Ersatzflug für einen annullierten Flug verspätet ankommt,
  • Erstattungsfähigkeit des Flugpreises vom Luftfahrtunternehmen, wenn die Reise nach Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr durchgeführt werden kann.
  • Klärung des Begriffs des ausführenden Luftunternehmen
  • Problematik der renitenten Fluggäste
  • Ansprüche des Fluggastes bei der Durchführung einer Flugreise, die sich aus mehreren, einheitlich gebuchten Teilflügen zusammensetzt.

Längst ist in diesem Bereich ein grenzüberschreitender Dialog zustande gekommen, der bei einer EU-Verordnung auch nahe liegt. Weite Teile des Kommentars greifen daher auch die Rechtsprechung aus anderen Mitgliedstaaten der EU auf und berücksichtigen diese angemessen.

Die sich hier stellenden Rechtsfragen sind oftmals gekennzeichnet durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe in der VO, die in einem gewissen Umfang teilweise noch umstritten sind, wobei sich die Auslegungen in den EU – Staaten durchaus unterschiedlich darstellen können. Die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist inzwischen aber relativ groß, wobei aber noch wie vor Konfliktpotential besteht. In vielen Fällen bleibt es bei einer Entscheidung in erster Instanz. Allerdings ist die Anzahl der Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in diesem Bereich höchst bemerkenswert. Zahlreiche Streitfragen konnte der EuGH inzwischen klären. Auf diese Rechtsprechung gehen die Erläuterung im Detail ein, im Detail durchaus kritisch.

Der Anwendungsbereich der Verordnung ist weit, da alle Flüge erfasst werden, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden oder einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Daher deckt sich der räumliche Anwendungsbereich keineswegs mit dem Territorium der Europäischen Union. Darauf wird in der Kommentierung in großer Präzision eingegangen. Ohnehin widmet sich die Kommentierung allen “handwerklichen” Schwächen dieser VO und arbeitet sie kritisch unter erschöpfender Heranziehung der ergangenen Rechtsprechung auf, wobei auch die Rechtsprechung aus anderen EU – Staaten intensiv berücksichtigt wird. Den Kommentierungen ist jeweils zur Übersicht ein Inhaltsverzeichnis zur raschen Orientierung vorangestellt.

Der Kommentar soll allen Beteiligten und Betroffenen Orientierung bieten, auch Reisenden. Möglicherweise verhilft er zu einer höheren Quote der außergerichtlichen Streitbeilegung. Benachbarte europarechtliche Materien werden durchgehend berücksichtigt, so etwa die Brüssel Ia-VO und das internationale Privatrecht.

Der Kommentar hat den Stand von Sommedr 2025. Berücksichtigt werden auch benachbarte Materien wie das Pauschalreiserecht.

Der sehr systematische und verständlich geschriebene Kommentar ist das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.

 

 

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