Kissel/Mayer, GVG.Gerichtsverfassungsgesetz. Kommentar, 11. Aufl., 2025, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Otto Rudolf Kissel/HerbertMayer
Gerichtsverfassungsgesetz
Kommentar
11., neubearbeitete Auflage
Reihe: Beck’sche Kurzkommentare
München: C.H.Beck, 2025, 1537 S., 265 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-79654-8
Die 10. Auflage des eingeführten Kommentars zum GVG bringt alle Erläuterungen auf den aktuellen Stand mit Stand vom Januar 2025. Das GVG in seiner ursprünglichen Fassung trat bereits im Jahr 1879 in Kraft und bewirkte eine erhebliche Rechtsvereinheitlichung, war aber auch immer ein Spiegel der staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Gerichtsverfassung hat in einem demokratischen Rechtsstaat maßgeblich die Funktion, dem rechtlichen Schutzbedürfnis der Bürger zu diesen, in Ausfüllung des Art. 20 Abs.3 GG und beruht auf den Vorgaben des Grundgesetzes.
Die Erläuterungen enthalten noch mehr Übersichten als in den früheren Auflagen und beleuchten alle gerichtsverfassungsrechtlichen Probleme, ob Zivilverfahren, Strafverfahren oder öffentliches Recht, da dieses Gesetz die Gerichtsverfassung insgesamt betrifft. In die Kommentierung einbezogen sind das EGGVG und weitere mit der Gerichtsverfassung zusammenhängende Normen.
Dieser Kommentar erläutert das Kernstück der deutschen Gerichtsverfassung. Das GVG und das EGGVG regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der Gerichtsverfassung, sondern prägen auch wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze, die hier konkretisiert werden. Da das GVG heute nicht mehr das gesamte Gerichtsverfassungsrecht enthält, wird auf grundgesetzliche Vorgaben und speziellere Regelungen eingegangen. Aufgrund der immer stärkeren Einbindung in europarechtliche Strukturen werden diese maßgeblich in die Darstellung einbezogen, ebenso wie die Rechtsprechung des EuGH.
- das Justizstandort-StärkungsG
- das G zur Fortentwicklung
- des Völkerstrafrecht
- das 2.G zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensG
- das G zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik
- das G zur weiteren Digitalisierung der Justiz das G zur Änd. des StGB – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
- das CannabisG.
Die Kommentierung setzt entscheidende Schwerpunkte beim Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ihrer personellen Zusammensetzung, ihren Tätigkeitsbereichen und den tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung. Daneben werden aber alle gerichtsverfassungsrechtlichen Problemstellungen aus den Zivilverfahren, den Strafverfahren oder dem öffentlichen Recht erfasst.
Besondere Schwerpunkte bestehen bei den Regelungen zur richterlichen Unabhängigkeit, der Bildung der Spruchkörper – etwa für die Kammern für Handelssachen -, der Bestellung von Dolmetschern und dem Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren in §§ 198 ff mit der Verzögerungsrüge, die in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen sehr klar erläutert wird. Bei der Kommentierung des EGGVG sticht nach wie vor die prägende und wichtige Kommentierung des § 23 EGGVG mit seinen Abgrenzungsfragen hervor, der etwa in Hinterlegungssachen von Bedeutung ist.
Der prägende und maßgebliche Kommentar zum GVG liegt nunmehr wieder in einer herausragenden Kommentierung auf dem aktuellen Stand vor.