Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht. Kommentar zum Europäischen Kartellrecht, Band 1, 2025, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Immenga/Mestmäcker (Hrsg.)
Kommentar zum Europäischen Kartellrecht
Herausgegeben von Prof. Dr. Torsten Körber, Prof. Dr. Heike Schweitzer
und Prof. Dr. Daniel Zimmer
Bearbeitet von Jörg Biermann , Ministerialrat a.D.; Prof. Dr. Daniel Dittert , Referatsleiter am Gerichtshof der Europäischen Union; Prof. Dr. Reinhard Ellger; Prof. Dr. Andreas Fuchs , Richter am Oberlandesgericht a.D.; Dr. Thomas Tobias Hennig;
Prof. Dr. Matthias Knauff , Richter am Oberlandesgericht;
Prof. Dr. Eckard Rehbinder; Dr. Kurt Lennart Ritter;
Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt; Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schweizer , Ministerialrat; Prof. Dr. Sven Völcker , Rechtsanwalt;
Dr. Markus M. Wirtz , Rechtsanwalt; Begründet von Ulrich Immenga
und Ernst-Joachim Mestmäcker
7. Auflage
München, C. H. Beck, 2025, 2954 S., 399,00 Euro inkl. MwSt. bei Gesamtabnahmeverpflichtung
SBN 978-3-406-77321-1
Der »Immenga/Mestmäcker« ist seit über 35 Jahren der maßgebliche Standardkommentar zum gesamten Kartellrecht. Die nunmehr beginnende sechste Auflage ist umfassend aktualisiert und genügt angesichts eines hochqualifizierten Autorenteams höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen und setzt Maßstäbe für die Behördenpraxis und die Rechtspraxis.
Der Band 1 erläutert das Europäische Recht, das für das Kartellrecht inzwischen völlig maßgebend ist.
Der aktuelle Band 1 zum Europäischen Kartellrecht kommentiert das internationale Wettbewerbsrecht mit den bestehenden völkerrechtlichen Abkommen, kommentiert detailliert die Art. 101 – 106 AEUV sowie die Gruppenfreistellungsverordnungen, die Kartellverfahrensordnung VO I/2003 sowie die Sonderbereiche Landwirtschaft und Verkehr und nunmehr auch erstmals den DMA. Der seit über 35 Jahren berühmte Kommentar sucht in ganz Europa seinesgleichen und wird auch außerhalb Deutschlands, insbesondere in Brüssel, eingehend rezipiert.
Es ist der Anspruch des Kommentars Praktikern nützlich zu sein und gleichzeitig das Wettbewerbsrecht in hoher wissenschaftlicher Qualität zu erforschen und zu erläutern.
Die Erläuterungen zum Europäischen Kartellrecht beruhen auf der Basis der aktuellen Praxis und der Rechtsprechung, insbesondere des EuGH und des EuG. Die Kommentierung weist durchgehend eine höchstmögliche Systematik auf und arbeitet Lösungsmodelle für die Behördenpraxis aus, die noch nicht Gegenstand der Rechtsprechung waren.
Inhalt
Band 1: EU-Wettbewerbsrecht
- Einleitung EU
- Internationales Wettbewerbsrecht
- Internationale Abkommen und Brexit
- Art. 37, 101 bis 106 AEUV
- Vertikal-GVO, Kfz-GVO, FuE-GVO, Spez-GVO, TT-GVO
- VO 1/2003 (KartellverfahrensVO)
- Landwirtschaft
- Verkehr
- Neuer Teil: Kommentierung der Digital Markets Act 2021 (DMA).
Band 1 enthält die Darstellung des europäischen Kartellrechts und beschäftigt sich mit den einschlägigen Bestimmungen der Art. 101ff. und des Art. 37 AEUV. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang auch die Einleitung erwähnt werden, die die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang aufgreift und die Bedeutung der Wettbewerbsregeln für die EU herausarbeitet, die längst Einfluss auch außerhalb der EU gewonnen haben, etwa im Zusammenhang mit dem “Big-Data-Problem”. Die ökonomischen Grundlagen und Zusammenhänge werden in dieser Einleitung ebenso erläutert wie die spezifischen Auslegungsregeln und die erheblichen Veränderungen des Rechtsrahmens seit der Vorauflage aus dem Jahr 2019.
Der II. Abschnitt des Teiles 1 behandelt das internationale Wettbewerbsrechts im Zusammenhang, also jene Fragestellungen, die sich inbesondere bei Anwendungskollisionen im Verhältnis zu Drittsstaaten stellen. Hier wird der aktuelle Stand zum qualifizierten Auswirkungsprinzip und zum Durchführungsprinzip auf der Basis der neueren Rspr. des EuGH dargestellt, auch wenn das Verhältnis beider Prinzipien zueinander noch nicht hinreichend geklärt ist. Rspr. und Kommissionspraxis sind in diesem Bereich nicht völlig einheitlich. Die Kommentierung erfasst insoweit alle derzeit bekannten und relevanten Einzelfälle.
Ähnlich verhält es sich mit der Kommentierung der einschlägigen Regelungen des AEUV, die ebenfalls viele Beispiele enthält und die Fallgruppen systematisiert und eingehend auf die Zwischenstaatlichkeitsklausel eingeht. Schwerpunkte stellen auch die Missbrauchskontrolle und die Kontrolle der Monopolbildung dar sowie Entscheidungen über die Zulässigkeit wettbewerbsrechtlicher Vereinbarungen, die immer wichtiger werden, etwa bei grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen.
Sodann werden alle wichtigen Gruppenfreistellungsverordnungen (Vertikal-GVO, Kfz-GVO, FuE-GVO, Spez-GVO, TT-GVO) eingehend kommentiert und in den Gesamtzusammenhang gestellt, wobei die Besonderheiten der jeweiligen Branchen eingehend berücksichtigt werden, etwa im Bereich Technologietransfer und beim KfZ-Markt als Beispielen.
Es folgt eine Kommentierung zum europäischen Kartellverfahrensrecht, die auch für die Auslegung des deutschen Rechts von höchster Bedeutung ist. Die Darstellung geht auf alle Details des Kartellverfahrensrecht ein, mit Prüfungsbefugnissen der Kommission, der Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern, Verjährungsfragen und nicht zuletzt den gestiegenen Möglichkeiten einer privatrechtlichen Durchsetzung, in dem Klagen in den letzten Jahren häufiger festzustellen waren.
Weiterhin gibt es ausführliche systematisch gehaltene Kapitel zu den einschlägigen Verordnungen auf den Gebieten der Landwirtschaft und des Verkehrs.
Älteren Rechtsentwicklungen werden noch soweit dokumentiert als sie nach wie vor praktische Relevanz aufweisen können.
Erstmals kommentiert ist der Digital Markets Act (DMA), eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. November 2022 in Kraft getreten ist und seit dem 2. Mai 2023 vollständig angewendet wird, wobei noch zahlreiche Anwendungsprobleme bestehen, gerade bei „Global Playern“. Der DMA ist Teil eines umfassenderen digitalen Reformpakets der EU, zu dem auch der Digital Services Act (DSA) gehört, der soweit einbezogen wir, wie es erforderlich ist.
Die politische Notwendigkeit des DMA entstand in Brüssel aus der Erkenntnis, dass die bisherigen Wettbewerbsregeln nicht ausreichten, um die spezifischen Herausforderungen zu bewältigen, die durch die dominante Stellung bedeutender Technologieunternehmen im digitalen Markt entstanden sind und zu zahlreichen Verwerfungen der Märkte geführt haben und führen. Diese Unternehmen, oft als „Gatekeeper“ bezeichnet, kontrollieren wichtige digitale Ökosysteme und können ihre Marktposition nutzen, um unfaire Praktiken anzuwenden. Sie waren teilweise praktisch in der Lage sich in Positionen außerhalb des Kartellrechts zu bewegen.
Der DMA verfolgt mehrere Kernziele:
- Förderung des fairen Wettbewerbs: Durch die Einschränkung wettbewerbswidriger Praktiken sollen gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden.
- Stärkung der Innovation: Kleinere Unternehmen und Start-ups sollen bessere Chancen erhalten, ihre innovativen Ideen zu entwickeln und zu vermarkten.
- Erweiterung der Verbraucherrechte: Nutzer digitaler Dienste sollen mehr Wahlfreiheit und Kontrolle über ihre Daten erhalten.
- Einheitliche Regeln für den EU-Binnenmarkt: Anstatt eines Flickenteppichs nationaler Regeln schafft der DMA einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gesamte EU.
- Die entscheidende Frage ist die internationale Durchsetzbarkeit der Regelungen.
Im Gegensatz zu früheren Ansätzen, die oft erst nach jahrelangen Untersuchungen zu Strafen führten, setzt der DMA auf präventive Maßnahmen, die bereits im Vorfeld wettbewerbswidriges Verhalten verhindern sollen und daher bereits in einem Zeitpunkt einsetzen können, der vor einem messbaren Verstoß liegt.
Ein deutlicher Schwerpunkt des Kommentars liegt auch auf der Behördenpraxis, die minutiös in allen Verzweigungen und mit allen bekannten Problemstellungen dargestellt wird. Die Kommentierungen geben insoweit interessante Hinweise auch zu noch nicht entschiedenen Streitfragen.
Der führende, ganz ausgezeichnete Kommentar zum Europäischen Kartellrecht setzt auch mit der siebten Auflage erneut Maßstäbe und bietet den Nutzern detaillierte Information bei der Anwendung der einschlägigen Normen in Rechtsprechung, Prozessführung und Rechtspraxis.