Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum CISG 2025

Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter, Kommentar zum UN – Kaufrecht (CISG), 8. Auflage, 2025, C.H.Beck

Abbildung von Schlechtriem / Schwenzer | Kommentar zum UN-Kaufrecht (CISG) | 8. Auflage | 2025 | beck-shop.de

Schlechtriem / Schwenzer / Schroeter

Kommentar zum UN-Kaufrecht (CISG)

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

8., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. 2025

München: C.H.Beck, CXLV, 2017 S., 269,00 Euro inkl. MwSt.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-79241-0

– In Gemeinschaft mit Helbing & Lichtenhahn/Basel und LexisNexis SA –

Das Werk ist Teil der Reihe:  Grauer Kommentar

Der von dem verstorbenen Freiburger Ordinarius Peter Schlechtriem (1933 – 2007) begründete Kommentar, geht auf alle Problemzonen des CISG ewin, das als Modell für B2B-Käufe konzipiert ist, aber in AGB oftmals ausgeschlossen wird. Das CISG war ein Schwerpunkt des wissenschaftlichen Werks von Peter Schlechtriem, dessen Schriften zum Schuldrecht, der Rechtsvergleichung sowie zum internationale Einheitsrecht nach wie vor enormen Einfluss haben. Er prägt diesen Kommentar bis heute. Seine Lehrbücher zum Schuldrecht, seine Kommentierungen, Monographien und Aufsätze haben Wissenschaft und Rechtsprechung in hohem Maße beeinflusst. Besonderen Rang genießt dabei der von ihm betreute Großkommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht. Seine Schriften sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden.
Der Kommentar geht insbesondere auf den Modellcharakter des CISG – in Ablösung des EKG – ein, zieht aber auch eine internationale Bestandsaufnahme der tatsächlichen Anwendungen des CISG mit der vorhandenen Rechtsprechung. Hinzu kommen die Schnittstellen mit den nationalen Rechtsordnungen, die nicht leicht zu verstehen sind.
Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) vom 11. April 1980, auch Wiener Kaufrecht genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über das für den internationalen Warenkauf maßgebliche Recht. Seine Anwendung kann vertraglich ausgeschlossen werden, was sehr oft geschieht, oftmals in Unkenntnis dieser überlegenen Regulation.
Das UN-Kaufrecht ist in Deutschland ratifiziert und verkündet worden, so dass es Teil des deutschen Zivilrechts ist und bei einer Rechtswahl zum deutschen Recht anwendbar wird,  sofern es nicht vertraglich – auch durch AGB –  ausgeschlossen wird, was in den Anfangsjahren oft der Fall war.

In neuerer Zeit ist ein gewisser Umschwung zu verzeichnen, da die Musterverträge vieler Interessenverbände keinen generellen Ausschluss des CISG mehr vorsehen. Die Übereinstimmungen des CISG mit der deutschen Schuldrechtsreform von 2002 halten sich indessen in Grenzen.

Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Verkäufer und Käufer müssen weder Kaufleute sein, noch die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten haben. Maßgeblich ist aber der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Niederlassung, Art. 1. Es handelt sich letztlich um ein spezifisches Handelsrecht für Kaufverträge. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar auf Verbraucher­verträge (sofern der private Zweck des Kaufes für den Verkäufer erkennbar war, Art. 2 lit. a).

Der exzellente Kommentar bietet eine Gesamtschau der weltweiten Kaufrechtsentwicklung, verfasst von internationalen Autoren aus Wissenschaft, richterlicher und anwaltlicher Praxis, mit einer wissenschaftlichen und gleichzeitig praxisgerechten Darstellung, begleitet von einem übersichtlichem Entscheidungsverzeichnis.

Dieser große und doch handliche Kommentar erläutert das internationale Warenkaufübereinkommen (CISG) gründlich, prägnant und aktuell. Er wird seit Jahrzehnten von Praktikern und Wissenschaftlern gleichermaßen geschätzt. Er geht insbesondere auch auf internationale Entwicklungen ein, nicht nur auf die Entwicklungen im deutschsprachigen Raum.

Die 8. Auflage berücksichtigt eine Fülle neuer internationaler Rechtsprechung. Das Verhältnis des CISG zu den Incoterms® 2020, wird noch ausführlicher herausgearbeitet. Zahlreiche Kommentierungen wurden neu strukturiert, einige weitgehend neu geschrieben.
Der Kommentar bietet nach wie vor die führende Erläuterung des CISG in deutscher Sprache.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung