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Rezensionen juristischer Literatur

Praxiskommentar zum AktG

Hölters/Weber, AktG. Kommentar, 5. Auflage, 2025, C.H.Beck

Abbildung von Hölters / Weber | Aktiengesetz: AktG | 5. Auflage | 2025 | beck-shop.de

Hölters/Weber 

Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

5. Auflage

München: 2025, XXXIX, 2989 S., 299,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8006-7121-2

Vahlen – In Gemeinschaft mit Verlag C.H.BECK, München

Der Praxiskommentar zum AktG  enthält eine hochaktuelle Kommentierung, da das AktG seit Jahren nicht zur Ruhe kommt und zahlreiche Gesetzesänderungen seit der Vorauflage einzuarbeiten waren.  Der Praxiskommentar ist ein Werk des ersten Zugriffs bei aktienrechtlichen Problemen jeglicher Art, mit zahlreichen Bezügen zum Insolvenzrecht, Umwandlungsrecht, Bilanzrecht und Körperschaftssteuerrecht.

Die Neuauflage setzt erneut wichtige Schwerpunkte, in den den jeweiligen aktuellen Gesetzesänderungen ihren Grund haben. Unabhängig davon wird die aktienrechtliche Rechtsprechung – auch von Schiedsgerichten – prägnant ausgewertet und ist Gegenstand sehr präziser Erläuterungen. Ein Vorteil ist die Kommentierung in einem Band, geschrieben von Praktikern für Praktiker, mit einem einheitlichen Aufbau, formaler Homogenität und bei sehr guter Lesbarkeit.
Dieser Kommentar  bietet eine aktuelle Schwerpunktsetzung, die dem laufenden praktischen Umgang mit aktienrechtlichen Themen entspricht. Deshalb nehmen zum Beispiel die Kommentierungen zu Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand einen größeren Raum als in herkömmlichen Werken ein. Mitbehandelt sind die für das Aktienrecht wichtigen Vorschriften aus dem WpHG und dem WpÜG sowie das SpruchG.
Die Neuauflageberücksichtigt neue Rechtsprechung und Literatur, ferner die folgenden, seit der Vorauflage in Kraft getretenen Änderungen des AktG:
  • UmRUG
  • G zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
  • ZuFinG
  • Viertes BürokratieentlastungsG, mit den Änderungen in §§ 20, 21, 124, 124a, 269, 327, 328 AktG.
  • Hinweise auf die zu erwartenden Anforderungen durch die CSRD-RL im Bereich der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit
  • Hinweise auf die Anforderungen durch die CSDDD im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit
  • Hinweise auf die Anforderungen an die Cybersicherheit durch die NIS-2-RL.
Die vorstehend genannten Schwerpunkte dieser Auflage erforderten mehrere Neukommentierungen, mit Schwerpunkten auf Änderungen bei der Unternehmensfinanzierung – teilweise ausgerichtet an Nachhaltigkeitsgrundsätzen – die erhebliche Änderungen erzwingen und das Anfechtungsrecht teilweise ausschließen, wenn Bewertungsrügen erfolgen, die nunmehr im Rahmen des Verwässerungsschutzes zu einem Barausgleich führen werden. Der handliche Kommentar informiert wissenschaftlich genau über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Es handelt sich bei diesem Praxiskommentar um einen eingeführten Standardkommentar zum Aktienrecht, der ein optimaler Begleiter nicht nur zu allen Fragen der (virtuellen)Hauptversammlung, sondern auch zu den vielen anderen Gesetzes-Neuerungen ist.
Eingearbeitet in die Neuauflage sind alle zahlreichen Neuerungen seit der Vorauflage und eine Vertiefung zu den bisherigen Reformen, von denen insbesondere das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und das DiRUG-Ergänzungsgesetz zu nennen sind. Die virtuelle HV ist nicht zuletzt unter dem Druck der Corona – Pandemie eingeführt worden, auch wenn es solche Pläne bereits zuvor gab. Allerdings lassen die „Digitalisierungsschübe“ in der Gesetzgebung derzeit wieder nach, was bedauerlich ist. Das Gesetz ermöglicht die Durchführung reiner Online – Hauptversammlungen, die einer spezifischen Technologie und spezifischen Rechtsvorschriften unterliegen, die hier äußerst prägnant erläutert werden. Natürlich werden bei diesen Erläuterungen auch die Auswirkungen auf das Beschlussmängelrecht erörtert, da eine Online – HV für technische Fälle anfällig sein kann und zu spezifischen Anfechtungstatbeständen führen kann. Die Digitalisierung der HV ist ein Schwerpunkt auch der Neuauflage geblieben.
Deutliche Einflüsse nimmt das Hinweisgeberschutzgesetz auf das AktG, allerdings abgestuft nach der Größe des Unternehmens, die ab einer Größe von 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, Hinweisgeberschutzkanäle mit internen Meldestellen zu implementieren. Die Erläuterungen erfolgen bei § 76 AktG ab Rdrn. 19 a ff, die eingehend auf die Whistleblower – Strukturen eingehen, wobei auch auf die Thematiken der finanziellen Anreize und der unternehmensinternen Kronzeugenregelungen eingegangen wird. Diese Thematik bewegt sich an einer Schnittstelle zum kollektiven Arbeitsrecht und betrifft auch Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung und das Thema Betriebsvereinbarungen. In vielen Unternehmen werden inzwischen konkrete unternehmensinterne Regelwerke hierzu aufgestellt, was völlig sinnvoll ist.

Natürlich geht der Kommentar auch auf etwaige Auswirkungen des am 01.01.2024 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ein, da dessen Art. 61 auch Änderungen des AktG vorsieht, etwa hinsichtlich des Wortlauts des § 67 AktG.

Wer immer aktienrechtliche Rechtsfragen in der Praxis zu klären hat, wird diesen Kommentar mit Gewinn zu Rate ziehen.

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