Eine Rezension zu:
Hans-Joachim Musielak / Wolfgang Voit (Hrsg.)
Zivilprozessordnung: ZPO
mit Gerichtsverfassungsgesetz
Kommentar
22., neubearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2025 Buch. XLI, 3213 S. Hardcover (In Leinen), 185,00 Euro (inkl. MWSt.)
Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Saarland zugelassen.
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak
und Prof. Dr. Wolfgang Voit
ISBN 978-3-8006-7550-0
Die Kommentierung schreibt seit der ersten Auflage aus dem Jahr 1999 eine Erfolgsgeschichte, die mit jeder Auflage weiter geht. Die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten sind aus wissenschaftlich nicht völlig geklärten Gründen zwar weiter rückläufig, aber das Zivilprozessrecht bleibt weiter eine der zentralsten Rechtsmaterien. Schiedsvereinbarungen sind oftmals keine wirkliche Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Es geht beim Zivilverfahrensrecht auch um die öffentliche Kontrolle der Rechtsentwicklung, die sich grundsätzlich in gerichtlichen Entscheidungen dokumentiert, unbeschadet einer weit ausgreifenden Vergleichspraxis. Im Vorwort weisen die Herausgeber auf die zentrale Funktion des Revisionsrechts für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung ein, der allerdings wenige Zulassungen gegenüberstehen und auch eine geringere Bedeutung der Nichtzulassungsbeschwerde, die oftmals in Enttäuschungen enden.
- Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen sowie zur Änd. sonstiger Vorschriften
- das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- aktuelle Rechtsprechung aller Instanzen.
Seit der ersten Auflage bietet dieser exzellente Kommentar ebenso praxisgerechte wie wissenschaftlich fundierte Antworten zu allen bekannten Problemen der Zivilprozessordnung. Die Erläuterungen zielen insbesondere auf das Auffinden und Lösen auch solcher Probleme, die aus schwierigen Situationen resultieren, teilweise ungelöst sind und zu denen praxistaugliche Lösungen oftmals erst noch entwickelt werden müssen, etwa im Versäumnisverfahren, aber auch etwa im Zwangsvollstreckungsrecht. Behandelt werden auch Detailfragen – etwa im Zusammenhang mit dem Erbrecht in § 239 ZPO – , die in Handkommentaren nur gestreift werden können.
Die 22. Auflage bringt diesen sehr eingeführten Kommentar auf den Rechtsstand des Februars 2025 und zieht eine Bilanz der Entwicklungen seit der Vorauflage. Eine weitere Optimierung der Digitalisierung der Prozessrechtsabläufe ist dringend erforderlich und hierzu machen die Autoren auch konkrete Vorschläge. So wird etwa vorgeschlagen, § 128 a ZPO dahingehend zu reformieren, es auch dem Gericht zu ermöglichen, sich an einem anderen Ort als dem Gerichtssitz aufzuhalten, um eine weitere Verbreitung der sehr sinnvollen Videokonferenzen zu ermöglichen, von denen immer noch zu wenig Gebrauch gemacht wird. Die elektronische Kommunikation mit Aktenzugriff wäre ebenfalls noch zu optimieren. Die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs stellt einen erneuten Schwerpunkt der Neuauflage dar.
Intensiv gehen die Erläuterungen auch auf kostenrechtliche Aspekte ein. Die Rechtsprechung wird im Detail ausgewertet und es wird deutlich, wenn keine hinreichende Rechtsprechung vorhanden ist. In diesen Fällen werden praxisnahe Lösungsvorschläge entwickelt.
Der herausragende Kommentar bietet erneut eine praxisnahe Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation des Zivilprozessrechts.