Uhlenbruck, InsO, Band 1, 16. Auflage, 2025, C.H.Beck
Eine Rezension zu:

Uhlenbruck
Insolvenzordnung: InsO, Band 1: InsO
Kommentar
Herausgegeben von Prof. Dr. Heribert Hirte (MdB) und Prof. Dr. Heinz Vallender
16., völlig neu bearbeitete Auflage
München: Vahlen, 2025, XLIV, 3604 S., 279,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-8006-6651-5
Der Band 1 des seit Jahrzehnten eingeführten Großkommentars zum Insolvenzrecht erörtert die InsO in allen Facetten und unter Einbeziehung aller aktuellen Reformgesetze. Die grundlegende Reform – in Abkehr von der KO – des Jahres 1999 hat bis heute zahlreiche Reformen erfahren, da die Materie im Zusammenhang mit gesellschafts-, wirtschaftsrechtlichen-, steuerrechtlichen und zentralen wirtschaftlichen Materien immer wichtiger geworden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrisen der letzten Jahre. Letztlich geht es im Kern um die zentrale Frage, ist eine Sanierungsfähigkeit gegeben oder müssen wir das Unternehmen abwickeln, was mehrere Jahre erfordern kann. Was als vorübergehende Krisen-Gesetzgebung begann, verstetigt sich immer zu einem „Kriseninsolvenzrecht“. Der Inhalt des ersten Bandes ist davon gekennzeichnet. Die Richtung wird von einer schwierigen wirtschaftlichen Situation vorgezeichnet, in der die Frage, wie Insolvenzen möglichst vermieden werden sollen, zur Kernfrage wird, so dass Restrukturierungen und Sanierungen immer mehr Bedeutung erlangen. Den dieser Entwicklung zugrundeliegenden Tatsachen wird mit den in Band 1 kommentierten Normen Rechnung getragen.
Die Vorteile dieses Bandes liegen auf der Hand, da dieser Band eine Vollkommentierung der InsO bietet und gleichzeitig allen Bezügen zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrecht nachgeht und sich insbesondere aus der Praxis an die Praxis richtet.
Spätestens die Finanzkrise vor gut 15 Jahren hat das Insolvenzrecht in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt, wobei auch das Privatinsolvenzrecht immer wichtiger wurde, um Lebensperspektiven wieder herzustellen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens nach Sanierung – die ein schmerzhafter Prozess sein kann – wiederherzustellen oder aber diese Krise unter allen Beteiligten geordnet abzuwickeln. Insolvenzverfahren können auch mangels Masse eingestellt werden. Die Befriedigungsquote der Gläubiger ist oftmals gering und das Verhandeln mit Gläubigern vor der Insolvenz oftmals eine Alternative. Vorgeschaltet sein kann inzwischen ein Verfahren nach den Regelungen des StaRUG.
Der „Uhlenbruck“ ist der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller dabei auftretenden insolvenzrechtlichen Problemfälle, die in den Erläuterungen selbst behandelt werden.
Es handelt sich um eine exzellente Kommentierung aus einem Guss, einschließlich aller Bezüge zum Arbeitsrecht, zum Recht der GmbH sowie zum Europarecht und zum Steuerrecht, geschrieben von Praktikern für Praktiker unter völliger Berücksichtigung insolvenzrechtlicher Realitäten.
Die 16. Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung sowie die erlassenen Änderungen zur InsO seit der Vorauflage im Jahr 2019, insbesondere durch das:
- SanInsFoG,
- Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht,
- MoPeG und
- Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften.
Die Erläuterungen legen auch die Schwierigkeiten mit der „Großbaustelle Insolvenzrecht“ schonungslos offen und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der letzten großen Reform aus dem Jahr 2017 und den nachfolgenden Reformen. Weitere Änderungen sind bereits jetzt absehbar, da die EU den Aktionsplan 2020 konsequent weiter umsetzt, etwa hinsichtlich der Harmonisierung des Kapitalmarktrechts und den Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. , wozu bereits ein Richtlinienvorschlag vorliegt (COM, 2022, 702 final). Diese künftigen Entwicklungen werden an den passenden Stellen in den Erläuterungen bereits berücksichtigt. Die Erläuterungen bieten auch viele Vorschläge zu konkreten Vorgehensweisen für bestimmte Fallkonstellationen. Die Kommentierung erläutert das gesamte derzeitige Insolvenzrecht in einem Band.
Das Werk bleibt selbstverständlich der bewährte und entscheidende Großkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.