Münchener Kommentar, AktG, Bd. 7, 6. Aufl., 2025, C.H.Beck
Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG
Band 7 : Europäisches Aktienrecht, SE-VO, SEBG
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
6. Auflage
München: C.H.Beck, 2025, LXVI, 955 S., 314,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-77217-7
Der Münchener Kommentar zum Aktienrecht hat den Anspruch eine geschlossene Kommentierung des Aktienrechts mit wissenschaftlicher Tiefe vorzulegen, was seit der ersten Auflage auch gelungen ist. Die gleichzeitig sehr praxisbezogene Kommentierung informiert zuverlässig über die Entwicklung des Aktienrechts, die oftmals sehr sprunghaft erfolgt. Rechtsprechung und Literatur werden im Detail ausgewertet und aktuelle Entwicklungen vertieft diskutiert. Die Kommentierung ist eine Doppelkommentierung, da der Erläuterung des deutschen Rechts stets eine Erläuterung des österreichischen Rechts folgt. Hervorgegangen ist dieser Kommentar aus Geßler/Hefermehl/Eckhardt/Kropff, Kommentar zum AktG, 1973. Mit der Neuauflage wird der Blick stärker auf das EU – Aktienrechtsrechts gelenkt, das Gegenstand des Bandes 7 ist, nachdem die sich SE ohnehin in Deutschland inzwischen bei großen Unternehmen einer deutlichen Beliebtheit erfreut.
Der Kommentar bietet eine zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur, eine übersichtliche Gliederung und ist auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend.
Die SE wird in diesem Band aus einem Guß kommentiert und erhält eine Kommentierung der SE_VO der EU unter Einschluss des Konzernrechts, eine Kommentierung des SEBG, dem SE-Beteiligungsgesetz als Ergänzung der VO nach nationalem Recht. Handbuchartige Ausführungen zur Besteuerung der SE, auch in grenzüberschreitenden Perspektiven und Einschluss von Konzernstrukturen sowie einen Überblick über die SE in der Republik Österreich. Die Kommentierung hat den Stand von Juli 2025.
Die Kommentierung setzt interessante Schwerpunkte, etwa beim Gründungsprozess der SE, geht aber auch intensiv auf insolvenzrechtliche Aspekte ein. Zu berücksichtigen waren insbesondere die gesetzlichen Änderungen zum SEAG sowie zum MoPeG und zur Umsetzung der Umwandlungs-RL, mit erheblichen Einflüssen auf das Recht der SE.
Zum SEBG ist insbesondere auf die Entscheidung des EuGH vom 16.5.2024 zur Nachholung der Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung bei Gründung einer arbeitnehmerlosen SE hinzuweisen, die eingehend erörtert wird. Ohnehin ist die mitbestimmte SE ein zentraler Aspekt der Kommentierungen. Wiederholungen werden in den Kommentierungen durch differenzierte Querverweise weitgehend vermieden. Da die SE überwiegend als Holding – Gesellschaft eingesetzt wird, wird dieser spezifische, aber sehr relevante Aspekt vertieft behandelt mit Bezügen zur börsennotierten SE.
Erneut legen die Kommentatoren eine Spitzenleistung vor.