Bertram Schmitt/Marcus Köhler
Strafprozessordnung: StPO
Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen
Kommentar
Buch. Hardcover (In Leinen)
68., neu bearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2025, LXXXI, 2904 S., 119,00 Euro inkl. MwSt.
Reihe: Beck’sche Kurzkommentare, Band 6
ISBN 978-3-406-82400-6
Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen zugelassen.
Der ehrwürdige Kommentar ist jährlich unentbehrlich für alle, die mit Strafprozessrecht zu tun haben. Dieser Kommentar fehlt in keinem Sitzungssaal. Von Otto Schwarz begründet, dann von Theodor Kleinknecht von der 23. bis 35. Auflage allein bearbeitet, wurde er von der 36. bis zur 39. Auflage zu Kleinknecht/Meyer und von der 40. – 60. Auflage zu Meyer – Goßner (früherer Vors. Richter am BGH), dann ab der 61. Auflage zu Meyer-Goßner/Schmitt (Richter am BGH, Richter am Internationalen Strafgerichtshof) und wird ab der 62. unter Mitarbeit von Marcus Köhler (Richter am BGH) bearbeitet. Er erscheint nun als Schmitt/Köhler ganz neu. Unter diesen Voraussetzungen ist wenig verwunderlich, dass insbesondere die Rechtsprechung des BGH minutiös ausgewertet wird. Allerdings finden die Nutzer im Schmitt/Köhler alles, was zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme benötigt wird. Die jährliche Erscheinungsweise garantiert konkurrenzlose Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten. Wer diesen Kommentar nicht nutzt, kann leicht in Probleme geraten.
Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht seit März 2024 bis März 2025, u.a.:
- das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz vom 27.12.2024
- das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 7.11.2024,
- das Justizstandort-Stärkungsgesetz vom 7.10.2024,
- das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.7.2024,
- das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024,
- das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024,
- das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2022/2065 sowie zur Durchführung der VO (EU) 2019/1150 usw. vom 6.5.2024 sowie
- das Cannabisgesetz vom 27.3.2024.
Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet und eingearbeitet. So etwa zum Einsatz der Videokonferenztechnik und zur Digitalisierung der Justiz. Natürlich spielt der elektronische Rechtsverkehr in dieser Auflage weiterhin eine hervorgehobene Rolle. Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand März 2025. Acht Jahre nach dem Ausscheiden von Lutz Meyer – Goßner als Kommentator nennt der Titel ihn nunmehr nicht mehr als Herausgeber, was seine Verdienste um diesen Kommentar nicht schmälert.
Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind – wie seit 65. Auflagen üblich – umfassend ausgewertet. Besonderes Augenmerk liegt auf der obergerichtlichen Judikatur zu strafprozessualen Problemen der Corona-Pandemie sowie zu den Gesetzen zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung und zur Modernisierung des Strafverfahrens. Von den Vernehmungsrechten, über das Ermittlungsverfahren, die strafprozessualen Eingriffsrechte, die Durchführung der Hauptverhandlung, mit Beweisaufnahme bis zum Urteil nebst Rechtsmitteln setzt diese Kommentierung stets entscheidende Schwerpunkte und bringt besonders Problemstellungen auf den Punkt, die noch nicht höchstrichterlich entschieden sind. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der StPO vom 25.06.2021 gehen erhebliche Änderungen im Detail einher, die auch redaktionelle und terminologische Anpassungen beinhalten, auf die in den Erläuterungen jeweils hingewiesen wird.
Seit der Vorauflage sind einige für das Strafverfahren sehr grundsätzliche Entscheidungen ergangen, etwa Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei juristischen Personen, zu hauptverhandlungsübergreifenden Wirkung einer Verständigung im Strafverfahren, die Verwertbarkeit von Encrochat-Daten, zur Unzulässigkeit kollusiver Absprachen in Strafverfahren oder zu den Rechtsfolgen konventionswidriger Tatprovokation durch den EGMR. Erneut sind weitere Entscheidungen zur Reichweite des § 100a StPO beim Zugriff auf beim Provider endgespeicherter E-Mails ergangen.
Auch die 68. Auflage enthält alles, was der Rechtsanwender wissen muss. Es gibt letztlich keinen besseren Kurz – Kommentar zur StPO. Die Erläuterung sind strikt praxisorientiert und dem entsprechend auf das Wesentliche ausgerichtet. Die Kommentierung ist seit Jahrzehnten auch darauf ausgerichtet, im Saal schnell eine kritische Rechtslage zu klären oder auch bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren. Es handelt sich bei diesem Kommentar seit Jahrzehnten um das entscheidende Referenzwerk zum Strafprozessrecht unter Einschluss der Nebengebiete.
Wer mit Strafprozessrecht zu tun, kann auf diesen exzellenten Kommentar nicht verzichten!