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Rezensionen juristischer Literatur

Der Klassiker des materiellen Strafrechts, jetzt „Tübinger Kommentar“

Tübinger Kommentar, Strafgesetzbuch.Kommentar, 31. Auflage, 2025, C.H.Beck

 

 

: Abbildung von Tübinger Kommentar Strafgesetzbuch: StGB | 31. Auflage | 2025 | beck-shop.de

Tübinger Kommentar

(ehemals: Schönke / Schröder)

Strafgesetzbuch: StGB

Kommentar

 31., neu bearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2025, Buch, LIII, 3555 S. Hardcover (In Leinen), 199,00 Euro

ISBN 978-3-406-80986-6

www.beck-shop.de

Der bekannte Traditionskommentar zum StGB verarbeitet ca. 150 Gesetzesänderungen im Bereich des Strafrechts seit der Vorauflage, die im Jahr 2019 erschienen ist. Der Klassiker zum materiellen Strafrecht bietet seit Jahrzehnten überaus fundierte Hilfestellen auch zu sehr schweren strafrechtlichen Problemstellungen. Der Kommentar wollte von Anfang an eine Art “Mittler zwischen Theorie und Praxis” sein und löst diesen Anspruch auch mit der 30. Auflage souverän ein, die alle aktuellen Entwicklungslinien souverän aufarbeitet und dogmatisch einordnet. Er heißt jetzt „Tübinger Kommentar“. Die Erläuterungen bewegen sich weiter auf höchstem Niveau.

Die sehr systematisch angelegten Erläuterungen bewegen sich auf höchstem strafrechtlichen Niveau und zielen auf eine tiefgehende und kritische Durchdringung der aktuellen strafrechtlichen Probleme, besonders bei den Gesetzesänderungen zu denen nicht immer Gerichtsentscheidungen bereits vorliegen.

Die Kommentierungen sind lösungs- und ergebnisorientiert und im Übrigen sehr gut lesbar. Rechtsprechung und Literatur werden im Detail erschöpfend ausgewertet. Die Kommentierung hat den Stand von September 2024.

Seit über 70 Jahren – die erste Auflage erschien im Jahr 1942, wohl mit ein Grund für die Titeländerung – erläutert dieser Kommentar – nunmehr in der fünften Autorengeneration – das StGB gründlich und praxisgerecht und beeinflusst die Strafrechtspraxis in hohem Maße. Die ungewöhnliche hohe Dichte der Gesetzesänderungen hat zu einer Umverteilung der Kommentierungen im Autorenteam geführt, was bei Zitierungen zu beachten ist. Alle Kommentierungen sind durchgehend aktualisiert, vertieft und erweitert.

Der erfolgreiche Kommentar liefert in seinen vielschichtigen Erläuterungen umfassende und fundierte Informationen zu allen strafrechtlichen Strukturen des StGB und deren Problemzonen. Der Kommentar ist handlich im Format und vom Druck her sehr gut lesbar. Er ist seit Jahrzehnten bekannt für seine detailreichen Ausführungen im Spannungsfeld einer optimalen Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit.

Als handlicher, dabei umfassender Standardkommentar zum StGB ist dieses Werk seit Jahrzehnten geschätzt und bewährt. Der viele Jahre als Professor in Tübingen tätige bisherige Namensgeber Prof. Dr. Horst Schröder prägte dabei die typische Verbindung aus Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit. Dies wurde von seinen Tübinger Nachfolgern konsequent fortgeführt. So garantiert auch die nun erstmals als »Tübinger Kommentar« fortgeführte Neuauflage ein Höchstmaß an Praxisnutzen und hilft selbst bei der Lösung schwieriger Spezialfragen.

Die 31. Auflage berücksichtigt alle Änderungsgesetze der vergangenen Jahre, u.a.

  • Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
  • Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
  • Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern
  • Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB),
  • Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
  • Cannabisgesetz
  • Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts 
  • Gesetz zur Änderung des SchwangerschaftskonfliktG.

Die Kommentierungen geht aber auch auf die Entwicklung des europäischen Strafrechts im Detail ein, wie die Ausführungen in Rdnrn. 25 ff vor § 1 StGB eindrucksvoll zeigen, die sämtliche Probleme dieser weitgehend noch nicht vergemeinschafteten Materie aufzeigen, da die EU grds. nur partiell über Befugnisse zur Setzung kriminalstrafrechtlicher Normen verfügt. Harmonisierungstendenzen und Divergenzen werden klar herausgearbeitet, auch was die vom EuGH anerkannte strafrechtliche Anweisungskompetenz durch Richtlinien eingeht. Ebenso klar werden die Entwicklungstendenzen im internationalen Strafrecht in vor § 3 – 9 StGB herausgearbeitet. Unbeschadet dessen bilden alle Erläuterungen klare und nachvollziehbare Schwerpunkte, wie etwa die Kommentierungen zu den Betrugsdelikten, den neuen Korruptionsdelikten (unter Einschluss der Ärzte) sowie des Sexualstrafrechts beispielhaft zeigen. Dogmatisch interessant ist etwa die klare Herausarbeitung der Problemzonen und der aktuellen Entwicklungslinien im Bereich der Untreue nach § 266 StGB, um nur einiges herauszugreifen. Die neueste Literatur und Rechtsprechung ist stets umfassend verarbeitet. Alle Kommentierungen gehen auf relevante Einzelfälle ein.

Die vielschichtigen und sehr detaillierten Erläuterungen gehen auf alle aktuellen Entwicklungen ein und bieten für alle bekannten Strafrechtsprobleme auf hohem Niveau interessante Lösungsmodelle. Der Kommentar unterstreicht mit der 31. Auflage erneut seine führende Position in der strafrechtlichen Kommentarliteratur.

 

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