Eine Rezension zu:

Amélie Heldt/Sarah Legner (Hrsg.)
Digitale – Dienste – Gesetzt
NOMOSHandKommentar
Erstauflage
Baden – Baden: Nomos, 2025, 364 S., 99 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-7560-1553-7
Der Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen den Inhalten im Internet vertrauen können. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bildet die nationale Grundlage, um besser gegen Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte vorzugehen. Das Gesetz ergänzt die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste), die reine Durchleitung,. Caching und Hosting betrifft. Ziel dieses DSA ist es die Haftungsprivilegien der E-Commerce – RL einzuschränken, die aber grundsätzlich unverändert bleiben sollen. Bei der nationalen Regulierung geht es um die Regulierung der Möglichkeiten der Meinungsbildung in Online-Diensten, etwa bei Social-Media-Plattformen, im Sinne einer offenen, liberalen und demokratischen Gesellschaft, die vom Pluralismus gekennzeichnet ist. Die Regulation bewegt sich entlang der Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit und gibt hier einen Rechtsrahmen vor, die den DSA ergänzt und die Aufsichtsstrukturen regelt. Diese Aufsicht im Ergebnis die Bundesnetzagentur wahr (Digital Service Coordinator). Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum überwacht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Dieses Bundesgesetz heißt mit vollem Namen Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze.
In diesem Gesetz ist unter anderem das bisherige Telemediengesetz (TMG) aufgegangen. Im Impressum muss daher § 5 TMG durch § 5 DDG ersetzt werden. Auch das noch recht neue TTDSG wurde in TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) umbenannt. Die Regulation hat daher sehr weitreichende Folgen.
Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, die Rechtswidrigkeit ist nach den gesetzlichen Vorgaben zu bewerten. Damit sind die Voraussetzungen für deutsche Behörden geschaffen, den DSA bei den Unternehmen durchzusetzen, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Es ist anzunehmen, dass diese Systematik auf weitere Bereiche ausgedehnt wird.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt Meldungen bei Verdacht auf Straftaten im Netz entgegen und geht strafbaren Inhalten nach. Nutzerinnen und Nutzer können Hass und Hetze direkt melden. Auf Initiative des Deutschen Bundestags soll die Bundesregierung jedes Jahr einen Bericht über Art und Anzahl entsprechender Meldungen beim BKA vorlegen – erstmals zum 30. Juni 2025.
Ziel des DSA ist es, für alle Mitgliedstaaten der EU einheitliche horizontale Regeln für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld festzulegen. Das neue DDG bestimmt die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland für die Einhaltung der Pflichten aus dem DSA und der Plattform-VO und konkretisiert teilweise die Bestimmungen des DSA.
Der neue Handkommentar von Heldt/Legner erläutert verständlich und praxisnah die neuen Vorgaben unter ständiger Bezugnahme auf den DSA. Das Werk beschreibt im Detail,
• wie die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland als unabhängige Beschwerdestelle für Nutzerinnen und Nutzer von Online-Diensten eingerichtet wird
• welche Behörden für welche Aufgaben zuständig und mit welchen Kompetenzen sie ausgestattet sind (insbesondere Bundesnetzagentur und Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz)
• welchen allgemeinen Informationspflichten und welchen besonderen Pflichten bei kommerzieller Kommunikation Diensteanbieter nach dem DDG nachkommen müssen
• welche Konsequenzen nationalen Diensteanbietern beim Verstoß gegen Pflichten aus dem DSA und der Plattform-VO drohen (insbesondere Buß- und Zwangsgelder).
Das zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erschienene Werk erleichtert die Auslegung der neuen Vorschriften und bietet damit Sicherheit bei deren Anwendung auf Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und Plattformen wie Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Online-Reise- und Unterkunftsplattformen.
Dieser NOMOSHandkommentar bietet in erster Auflage eine profunde Übersicht über den Rechtsrahmen des DDG.