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Rezensionen juristischer Literatur

Kurzkommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz

Lieder/Ceesay, Hinweisgeberschutzgesetz. Kommentar, Erstauflage, 2025, C.H.Beck

Abbildung von Lieder / Ceesay | Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG | 1. Auflage | 2025 | beck-shop.de

Jan Lieder/Philipp  Ceesay

Hinweisgeberschutzgesetz

mit Nebengesetzen

Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

München: C.H.Beck, Erstauflage, 2025, XXIX, 826 S., 119,00 Euro

ISBN 978-3-406-81143-2

Der Kommentar erläutert das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Es geht dabei um Gesetzesverstöße in Unternehmen, die von Mitarbeitern oder sonstigen damit in Berührung kommenden Personen wahrgenommen werden und durch ihre Hinweise dafür sorgen können, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abhalten könnten.

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut werden. Das Gesetz stellt eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht dar. Gleichzeitig soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang gebracht werden, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Der neue Kommentar bietet dafür das Rüstzeug, verschweigt aber Anwendungsprobleme und Regelungslücken in keiner Weise. Es handelt sich um eine Expertise aus erster Hand, um die Regelungen schnell, rechtssicher und nachhaltig umsetzen zu können. Es handelt sich um ein neues Whistleblowing-Recht.

Der Kommentar ist von höchster Aktualität, von Experten verfasst und mit einem erheblichem Praxisnutzen. Die neue Rechtslage schafft mehr Sicherheit für Whistleblower.
 

DEr neue Kommentar beleuchtet die europarechtlichen Hintergründe zur effektiven Auslegung der Gesetzesbestimmungen, bringt eine praxisorientierte Kommentierung von einem ausgewiesenen Expertenteam und eine bestens strukturierte und methodisch fundierte Darstellung des gesamten Whistleblowing-Rechts, da auch Nebengesetze einbezogen werden.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber das Whistleblowing-Recht in Deutschland erstmals übergreifend in Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie kodifiziert. Die dem Hinweisgeberschutzgesetz vorausgehenden Entwicklungen verdeutlichen, dass das Whistleblowing – Recht auf zwei Grundpfeilern ruht: dem Schutz hinweisgebender Personen und den organisationsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung von Meldemechanismen.

Der Kommentar gibt für das neue Recht eine umfassende Darstellung an die Hand, die insbesondere auch die europarechtlichen Einflüsse, die gängige Rechtsprechung sowie die einschlägige Literatur berücksichtigt. So können entsprechende Schutzmechanismen gezielt im Unternehmen etabliert und empfindliche Bußgelder sowie Reputationsverlust effektiv vermieden werden.
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Das neue Gesetz soll einerseits Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Zum anderen sollen die bürokratischen Belastungen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung handhabbar bleiben.
Das neue Werk kommentiert die Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes systematisch und praxisgerecht und liefert damit die Grundlage für eine schnelle, rechtssichere und nachhaltige Anwendung der neuen Regeln.
Das Umsetzungsgesetz hat eine lange Vorgeschichte. Man tat sich schwer mit der Materie, die wohl erstmals in § 161 AktG aufgetaucht ist in Verbindung mit dem DCGK. Auch auf europäischer Ebene tat man sich schwer mit diesem Thema und Deutschland verpasste die Umsetzungsfrist zum 17.12.2021 deutlich, was dann aber auch mit den Belastungen durch die Pandemie zu tun hatte. Um den Gesetzestext wurde sogar im Vermittlungsausschuss gerungen und manche Formulierungen haben deutlichen Kompromisscharakter, was sich etwa bei den Schutzmaßnahmen zeigt, die einen klaren Kündigungsschutz vermissen lassen. Die Schwierigkeiten haben sicherlich auch mit der deutschen Geschichte zu tun, da eine Wiederbelebung des Denunziantentums nicht gewollt war. Das Gesetz bemüht sich intensiv um eine Abwägung aller widerstreitenden Interessen.  Diese Thematik zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte, sehr detailreiche, Kommentierung, die der Praxis viele Vorschläge macht, da es zum dem Thema kaum deutsche Rechtsprechung gibt.
Der neue Kommentar bietet eine sehr sehr praxisnahe Erläuterung aller wichtigen Regelungen und Probleme des Hinweisgeberschutzgesetzes.

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