Jan Lieder/Philipp Ceesay
Hinweisgeberschutzgesetz
mit Nebengesetzen
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
München: C.H.Beck, Erstauflage, 2025, XXIX, 826 S., 119,00 Euro
ISBN 978-3-406-81143-2
Der Kommentar erläutert das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Es geht dabei um Gesetzesverstöße in Unternehmen, die von Mitarbeitern oder sonstigen damit in Berührung kommenden Personen wahrgenommen werden und durch ihre Hinweise dafür sorgen können, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abhalten könnten.
Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut werden. Das Gesetz stellt eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht dar. Gleichzeitig soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang gebracht werden, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Der neue Kommentar bietet dafür das Rüstzeug, verschweigt aber Anwendungsprobleme und Regelungslücken in keiner Weise. Es handelt sich um eine Expertise aus erster Hand, um die Regelungen schnell, rechtssicher und nachhaltig umsetzen zu können. Es handelt sich um ein neues Whistleblowing-Recht.
DEr neue Kommentar beleuchtet die europarechtlichen Hintergründe zur effektiven Auslegung der Gesetzesbestimmungen, bringt eine praxisorientierte Kommentierung von einem ausgewiesenen Expertenteam und eine bestens strukturierte und methodisch fundierte Darstellung des gesamten Whistleblowing-Rechts, da auch Nebengesetze einbezogen werden.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber das Whistleblowing-Recht in Deutschland erstmals übergreifend in Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie kodifiziert. Die dem Hinweisgeberschutzgesetz vorausgehenden Entwicklungen verdeutlichen, dass das Whistleblowing – Recht auf zwei Grundpfeilern ruht: dem Schutz hinweisgebender Personen und den organisationsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung von Meldemechanismen.