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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zum FamFG, Band 2: §§ 271-493, IZVR, EuZVR

Rauscher (Hrsg.), Münchener Kommentar zum FamFG, Band 2: §§ 271-493, IZVR, EuZVR

Eine Rezension zu:

 

Thomas Rauscher (Hrsg.)

 Münchener Kommentar zum FamFG, Band 2: §§ 271-493, IZVR, EuZVR

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit Internationalem und Europäischem Zivilverfahrensrecht in Familiensachen (IZVR, EuZVR)

Kommentar

3. Auflage

München: C.H.Beck, 2019. Buch. XLIII, 2004 S. Hardcover (In Leinen), 279,00 Euro

– Nur als Gesamtwerk zu beziehen –

ISBN 978-3-406-68662-7

www.beck-shop.de

Das FamFG hatte das FGG ersetzt, so dass in diesem Gesetz nicht nur das Verfahren in Familiensachen geregelt ist. Diese Regelungen sind im ersten Band kommentiert. Die erste Auflage war noch als Band IV zum Münchener Kommentar zur ZPO erschienen, dann aber naheliegend ausgegliedert worden. Mit der dritten Auflage erscheint die Kommentierung erstmals in zwei Bänden.

Der zweite Band widmet sich den weiteren Regelungsmaterien, also den Verfahrensvorschriften für die Bereiche Unterbringungs- und Betreuungssachen, Nachlass- und Teilungsangelegenheiten, Registersachen in unternehmensrechtlichen Verfahren und weiteren Angelegenheiten der früheren freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Freiheitsentziehungssachen, Aufgebotsverfahren und weiteren Regelungsbereichen. Die Kommentierungen dieser speziellen Verfahrensordnungen sind eng verbunden mit den jeweiligen Regelungsmaterien, was sich etwa am Handelsregisterverfahrensrecht leicht aufzeigen lässt, dass mit dem ersten Buch des HGB engstens kooperiert. Ähnlich verhält es sich mit dem Betreuungsrecht oder der Verbindungs des Nachlassrechts mit dem Erbrecht.

Der zweite Band enthält überdies – ganz neu – Kommentierungen zu teilweise recht verstreuten internationale Vorschriften, die hier dankenswerterweise in einem Band kommentiert werden. Es handelt sich dabei sowohl um europarechtliche Regulationen wie der Brüssel IIa-VO, der EG-UntVO, EU-Gewaltschutz-VO, der wichtigen und schwierigen EU-ErbVo, der EU-EheGüVO und der EU-ELPGüVO. Im völkerrechtlichen Bereich werden die einschlägigen Haager Abkommen sowie weitere Materien kommentiert. Eingehend kommentiert werden aber auch die Ausführungsgesetze wie das IntFamRVG, das AUG, das EUGewSchVG und das IntErbRVG.

Alle Kommentierungen in diesem Band bieten eine präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung und geben eine exakte Information über die wesentliche Literatur mit wissenschaftliche Tiefe. Hervorzuheben ist die Auseinandersetzung mit den vorhandenen Auffassungen in der Literatur, da insbesondere bei den internationalen Regelungen oftmals noch nicht hinreichende Klärungen durch die Rechtsprechung erfolgt sind, zumal immer mehr Angelegenheiten außergerichtlich geklärt werden.

Die 3. Auflage übernimmt es neben einer intensiven Auseinandersetzung mit der neuen Literatur und Rechtsprechung erstmals auch die internationalen familienverfahrensrechtlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträe zu kommentieren.

Der Band 2 beinhaltet die §§ 270-493 FamFG, Art. 111, 112 FGG-RG, das Internationale und europäische Zivilverfahrensrecht in Familiensachen (IZVR/EuZVR) mit Brüssel IIa-VO sowie die (verfahrensrechtlichen) Vorschriften der EG-UntVO, EU-GewaltschutzVO, EU-ErbVO, EuGüVO, EuPartVO, KSÜ, HKÜ, HAdoptÜ, ErwSÜ, IntFamRVG, IntErbRVG und vieles mehr.

Die Kommentierungen gehen intensiv auf die Verbindungslinien zwischen Verfahrensrecht und materiellem Recht ein, die in diesem Bereich sehr eng sind, wie etwa die vorzügliche Kommentierung zu EU-ErbVO nebst einschlägigen Ausführungsgesetz zeigt. Insbesondere im Bereich der internationalen Vorschriften sind wesentliche Streitfragen noch nicht entschieden (und werden es möglicherweise auch nie). Die Kommentierungen geben in solchen Bereichen der Praxis Lösungsmodelle an die Hand, die sehr interessant. Beispielhaft sei insoweit auf die Kommentierung zu Art. 83 EU-ErbVO verwiesen. Die Kommentierungen sind sehr prägnant, sehr strukturiert und sehr kompakt, stets ausgehend vom Normzweck. Die Kommentierungen haben den Stand von Oktober 2018.

Auch der zweite Band der 3. Auflage des Münchener Kommentars zum FamFG überzeugt in jeder Hinsicht, gerade auch im Bereich der Erweiterung der Kommentierungen auf internationale Regelungsmaterien.

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