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Rezensionen juristischer Literatur

Das beste Handbuch zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Detlef Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl., 2019, ZAP – Verlag

 

Eine Rezension zu:

Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

 Detlef Burhoff

Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

8., aktualisierte und wesentlich erweiterte Auflage

Bonn: ZAP – Verlag, 2019,1.724 S., 129,00 Euro

ISBN 978-3-89655-931-9

– Auch im Paket mit dem Handbuch für das strafrechtliche Hauptverfahren –

 www.zap-verlag.de

Ergänzende Informationen unter:

www.burhoff.de

Die Qualität dieses einzigartigen Handbuches hat sich über sieben Auflagen hinweg herumgesprochen. Es bietet eine umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wie der Verfasser im Vorwort treffend bemerkt, werden Strafprozesse durch Anwälte für Mandanten nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden. Das Ziel sollte sein, es soweit möglichst nicht kommen zu lassen, was sich aber oftmals nicht realisieren lässt. Der Verfasser – früher Richter am OLG Hamm, heute Rechtsanwalt in Augsburgs und Verfasser eines hochinteressanten Blogs im Internet – hat das Handbuch durchgehend aktualisiert und erneut wesentlich erweitert.

Bereits das Ermittlungsverfahren zielt auf die mündliche Hauptverhandlung als dem “Herz” des Strafprozesses. Zur mündlichen Hauptverhandlung hat der Verfasser ebenfalls ein gleichwertiges Handbuch verfasst (Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, ZAP – Verlag, Neuauflage 2019, bereits angekündigt, im Erscheinen), vermeidet aber Überschneidungen mit diesem Handbuch aus nachvollziehbaren Gründen nach Möglichkeit. Die beiden Bände ergänzen sich optimal. Der Verfasser vermeidet Einseitigkeit, auch wenn sich das Buch primär an Strafverteidiger oder Anwälte richtet, die jedenfalls auch Strafsachen bearbeiten. Es ist aber auch für Richter und Staatsanwälte geeignet und nützt auch Referendaren sehr. Jeder Rezensent hat ihm bislang bescheinigt, dass dieses Handbuch ausgezeichnet ist.

Zeitlich reicht die Darstellung von der Übernahme der Verteidigung bis zum Eröffnungsbeschluss des zuständigen Gerichts (der Rest steht dann im zweiten Band). Fehler im Ermittlungsverfahren haben oftmals negative Auswirkungen bis in die Hauptverhandlung hinein. Dies ist etwa der Fall, wenn der Betroffene erst nach Zustellung der Anklageschrift “im letzten Stadium” erstmals überhaupt einen Verteidiger bemüht, wovon nicht oft genug abgeraten werden kann. Burhoff spricht denn auch schon im Vorwort die maßgebliche Funktion der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren an. Insbesondere in der Kommunikation zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren werden oftmals entscheidende Weichen für den Verlauf der Hauptverhandlung erzielt. Dieser Kommunikationsprozess zieht sich durch die gesamte Darstellung. Es lässt sich kaum treffender formulieren als der Verfasser es selbst vornimmt: “Fehler, die hier gemacht werden, können, auch wenn der Verteidiger und/oder das Gericht sie noch rechtzeitig vor Abschluss der Hauptverhandlung erkennen, häufig kaum noch berichtigt werden. Deshalb muss der Verteidiger in jedem Strafverfahren im Interesse seines Mandanten schon im Ermittlungsverfahren sowohl die rechtlichen als auch die (verfahrens-) taktischen Besonderheiten kennen und beachten”. Ohne umfassende Aktenanalyse nach Akteneinsicht ist dies nicht möglich.

Entsprechend dieser Vorgabe sind die einzelnen Kapitel strukturiert. Sie geben äußerst kompetent und souverän Auskunft über die für die Praxis maßgeblichen Fragen im Dienste der Wahrheitsfindung, als dem Kernanliegen des Strafprozesses. Die einzelnen Kapitel sind dabei so geschrieben, dass auch der Berufsanfänger daraus einen hohen Nutzen ziehen kann. Enthalten sind viele Beispiel, Muster und Praxishinweise, die extrem nützlich sind (ich nutze das Buch selbst seit der 2. Auflage).

Das Werk ist alphabetisch nach Stichworten geordnet, so daß sich gesuchte Informationen leicht auffinden lassen. Etliche Stichworte sind seit der letzten Auflage hinzugekommen. Neu eingearbeitet wurden 600 seit der Vorauflage abgesetzte Gerichtsentscheidungen, unter Einschluss der Instanzgerichte. Das Werk hat jetzt den Stand von August 2018, aber der Verfasser berichtet unter “Burhoff Online” ständig über aktuelle Entwicklungen. Entfallen sind ab der siebten Auflage das Entscheidungsregister und das Paragrafenregister. Die zitierten Entscheidungen und alle im Band enthaltenden Muster stehen zum Download bereit (siehe Benutzerhinweise am Ende des Buches). Alle ca 300 Stichworte von “Ablehnung des Richters” bis zu “Zwangsmaßnahmen” wurden durchgehend aktualisiert.

 Für die neue Auflage wurden alle Stichwörter aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf die zum Ende der 18. Legislaturperiode in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelungen erforderlich, die erneut vielfältig waren. Insbesondere das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens” vom 17.8.2017 und das „Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts” vom 27.8.2017 waren Grund für viele Aktualisierungen. Die vielfältigen Änderungen der StPO seit der Vorauflage hat in diesem Handbuch an vielen Stellen zu Änderungen und neuen Stichwörtern geführt.

Das Handbuch für den Praktiker konzentriert sich in seiner passgenauen, kompakten Darstellung des Ermittlungsverfahrens auf die wirklich praxisrelevanten Streitigkeiten – rein dogmatische Auseinandersetzungen werden gar nicht erst erwähnt. Neben der Rechtsprechung wird aber auch die Literatur seit der Vorauflage umfassend ausgewertet. Die enge Verknüpfung der Stichworte untereinander sowie die umfangreichen Hinweise auf weiterführende Literatur ermöglichen es dem Nutzer, neue Argumentationslinien zu finden und auf dieser Basis eigene Ideen und Strategien zu entwickeln. Es liegt auf der Hand, dass einer der Schwerpunkte der Neuauflage erneut bei den Verständigungsregelungen liegt, die hier praxisnah mit konkreten Vorschlägen dargestellt werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen, deren Handhabung nicht immer einfach ist.

Die Darstellung ist derartig vielschichtig, dass eine in Einzelheiten sich verlierende Rezension quasi von selbst verbietet. Zu erwähnen ist aber, dass eine der Stärken des Werkes darin besteht, auch äußerst umstrittene Themen fundiert aufzuarbeiten und Perspektiven zu gewinnen für strategische Operationen jenseits eingefahrener Lösungen, wenn sich auf der Basis der herrschenden Linie der Rechtsprechung – so es sie jeweils gibt – Handlungsspielräume zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa bei der vollständig umstrittenen Frage der Ablehnung eines Staatsanwaltes wegen Befangenheit oder bei Verweigerung einer Akteneinsicht.

In jedem Kapitel überzeugt der klare, sehr strukturierte Aufbau. Tipps sind stets mit einem “erhobenen Zeigefinger” grau unterlegt hervorgehoben und fallen sofort in das Blickfeld des regelmäßig eiligen Lesers. Sozusagen “Pflichtlektüre” im Zweifelsfalle ist die Darlegung über “Absprachen im Ermittlungsverfahren”. Das Wichtigste wird bei derartige wichtigen Fragen gleich thesenartig vorweg zusammengefasst. Auch hier gibt der Verfasser wichtige Tipps für die Strafverteidigung. Interessant sind auch die zahlreichen gebührenrechtlichen Hinweise, die für Anwälte hoch interessant sind. Sehr umfangreiche Hinweise finden sich zum Akteneinsichtsrecht. Etwa bei der Bestellungsanzeige finden sich eingehende Formulierungsvorschläge, die dann auch gleich aus dem Downloadbereich in das Textverarbeitungsprogramm eingespeist werden kann. Die umfassende Übersicht über Beweisverwertungsverbote lässt sich auch gleich als umfassende Checkliste verwenden. Sehr gut erklärt werden die DNA-Analyseverfahren. Besonders für Strafverteidiger interessant sind die sehr lesenswerten Ausführungen über die Einlassung im Ermittlungsverfahren, der u.U. eine erheblich strafmildernde Funktion zukommt. Burhoff wägt hier das für und wider auch unter strategischen Gesichtspunkten umfassend ab, da im Falle eines Bestreitens des Anklagevorwurfes ganz oder zum Teil sich erhebliche Risiken für den Angeklagten ergeben können, die umfassend abzuwägen sind. Zu strategischen Fragen finden sich auch hier umfassende Hinweise für den Strafverteidiger. Diesen werden auch die eingehenden Ausführungen zum Stichwort “Honorarfragen” ebenso sehr interessieren wie die Ausführungen zur Pflichtverteidigung. Erfreulicherweise werden die Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens eingehend behandelt. Erhellendes findet sich zur immer weiter ausufernden Telefonüberwachung.

Die zahlreichen Formulare und Muster lassen sich mit jedem Textverarbeitungsprogramm aus dem Downloadbereich einlesen und sofort verarbeiten. Die Muster lassen sich auch leicht auf der Festplatte zum öfteren Gebrauch ablegen und – dagegen dürfte wohl nichts sprechen – für besondere Fälle weiterentwickeln.

Die Muster und Checklisten sind vielfältig. Hervor sticht etwa eine Checkliste zur Vorbeugung des Geldwäschevorwurfs, die geradezu eine Warnliste für etwaige Mandatsübernahmen in sensiblen Bereichen der Wahlverteidigung beinhaltet. Aber alle anderen Texte sind nicht weniger interessant.

Hinzuweisen ist ergänzend auf die eingangs genannte Homepage des Verfassers, eine der besten Praktiker-Sites für die Strafrechtspraxis im deutschen Netz, die nicht ohne Grund eine erhebliche Zugriffsdichte aufweist. Die hier bereitgestellten vielfältigen Informationen helfen die Zeit bis zur Vorlage einer Neuauflage zu überbrücken. So finden sich hier auch zahlreiche Aufsätze des Verfassers und Auszüge aus seinen Buchveröffentlichungen, etwa seine regelmäßigen Arbeiten aus der “Zeitschrift für die Anwaltspraxis”. Hinzuweisen ist schließlich auf den Newsletter des Verfassers, der regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen der Homepage wenigstens einmal pro Monat berichtet.

Das Handbuch von Detlef Burhoff ist die beste Praxisdarstellung für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und wird völlig berechtigt von Auflage zu Auflage mit großem Lob bedacht. Wer dieses vorzügliche Handbuch – wider Erwarten – noch nicht kennt, sollte es unbedingt kennenlernen.

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