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Rezensionen juristischer Literatur

Der Jahresbestseller zum StGB 2019

Thomas Fischer, Strafgesetzbuch, 66. Auflage, 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

 Strafgesetzbuch: StGB | Fischer | 66. Auflage, 2018 | Buch (Cover)

Thomas Fischer

Strafgesetzbuch: StGB

mit Nebengesetzen

 66. Auflage

München: C.H.Beck, 2019,  LXV, 2745 S. In Leinen, 95 Euro

ISBN 978-3-406-72436-7

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 10

Der Autor
Dr. Thomas Fischer war Vorsitzender Richter am BGH und ist Honorarprofessor an der Universität Würzburg.

  www.beck-shop.de

Der Tradionskommentar wurde von Otto Schwarz begründet, von Eduard Dreher weitergeführt und bis zur 49. Auflage von Herbert Tröndle kommentiert. Ab der 50. Auflage wurde daraus “Der Fischer”, dessen Verfasser der in der “Breite” mutmasslich bekannteste Strafrechtler Deutschland ist und inzwischen aus dem BGH als Vorsitzender Richter ausgeschieden ist. Dieser Kommentar hat – als “Ein-Personen – Unternehmen” – seit der 50. Auflage immer stärkere Akzente gesetzt und bildet die gesamte Entwicklung im deutschen Strafrecht kritisch ab. Er ist das entscheidende Referenzwerk der Praxis für das StGB und einige strafrechtliche Nebengesetze.

Die Darstellung orientiert sich zwar als Praxiskommentar überwiegend an der Rechtsprechung des BGH, versteht sich aber nicht als unkritisch. Bei nicht gefestigter Judikatur entwickelt der Kommentar immer sehr interessante Lösungsvorschläge und scheut bisweilen auch vor rechtspolitischer Kritik nicht zurück. In keinem Falle wird die “herrschende Meinung” kritiklos abgebildet. Es geht vielmehr um einen systematischen Überblick über den aktuellen Stand (vornehmlich, aber nicht nur) der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wissenschaftlichen Diskussion dazu, die hier erschöpfend ausgewertet wird. Das Werk ist das absolute Standardwerk zum StGB und wird von allen deutschen Gerichten verwendet und ist zur zweiten Staatsprüfung zugelassen. Die Rechtsprechung wird vollständig ausgewertet. Der Kommentar erscheint jährlich.

Die 66. Auflage hat den Gesetzesstand vom 01. November 2018. Erstmals seit einer Reihe von Jahren haben sich im Berichtszeitraum kaum Änderungen im Text des StGB ergeben, sieht man von einer Berichtigung ab. Dies hat der Verfasser zum Anlass genommen, die ohnehin vorzügliche Kommentierung noch weiter inhaltlich zu konsolidieren. Über die Änderungen des StGB informiert stets die der Kommentierung vorgeschaltete Tabelle über die Änderungen sowohl in zeitlicher Reihenfolge als auch nach Paragraphen geordnet. Die Gesetzesänderungen der Vorjahre waren so umfangreich, dass eine solche Konsolidierung ein Gewinn für alle Nutzer dieses Kommentars ist.

Die Kommentierung berücksichtigt die Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum November 2017 bis November 2018 vollständig, so dass etwa 400 neue Entscheidungen des BGH, der Oberlandesgerichte, des BVerfG und teilweise auch des EuGH eingearbeitet sind. Besonders interessant in dieser Auflage die Ausführungen zu dem recht neuen Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als einer sanktionsrechtlichen Maßnahme eigener Art in § 73 StGB nach dem “Bruttoprinzip”.

Besonders interessant sind daher die Vertiefungen der Erläuterungen zu den Veränderungen aufgrund der letzten 12 Änderungsgesetze mit nicht weniger als 42 Vorschriften, etwa zu den neuen Vorschriften der §§ 89c, 184 c, 184i, 184j, 202d, 217, 232a, 232b, 299a, 299b. Dies betrifft Ausweitungen der Strafbarkeit in den Bereichen der Korruption im Gesundheitswesen, der Beihilfe zum Suizid und Datenhehlerei. Wie aus der Tagespresse bekannt ist, hat der Verfasser sehr pointierte Auffassungen zu den Änderungen im Sexualstrafrecht, die etwa bei der Kommentierung des § 177 StGB nachzulesen sind.Die sehr interessanten Ausführungen zum problematischen Menschenbild der Neufassung – der Verfasser spricht von einer verzerrt moralisierenden Sichtweise mit der Gefahr einer Selbstviktimisierung) werden hier sehr klar herausgearbeitet und sind eine kritische Auseinandersetzung wert.

Demgegenüber ist die Reform der Tötungsdelikte – leider – erneut gescheitert. Auf weitere sich ankündigende Änderungen wird fortlaufend hingewiesen. Alle aktuellen Entwicklungen werden – unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen – souverän kommentiert. Einige Kommentierungen – wie etwa zu § 253 StGB – hat der Verfasser vollständig neu gefasst. Er wird auch mit dieser Auflage die Entwicklung des deutschen Strafrechts nachhaltig prägen.

Ein Kommentar lässt sich kaum besser schreiben, als dieser Kommentar geschrieben ist. Wer wissen will, was im Strafrecht aktuell zu wissen ist, wird diesen Kommentar immer wieder nutzen und zwar mit sehr großen Gewinn.

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