Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Basiskommentar BetrVG 2020

Klebe/Ratayczak/Hellmann/Spoo, Betriebsverfassungsgesetz. Basiskommentar mit Wahlordnung, 21. Aufl., 2020, Bund-Verlag

Eine Rezension zu:

Titelcover klein

 Thomas Klebe/Jürgen Ratayczak/

Micha Heilmann/Sibylle Spoo

 Betriebsverfassungsgesetz.

Basiskommentar mit Wahlordnung

Inkl. Beilage mit Erläuterungen zu § 129 BetrVG.

Frankfurt/Main: Bund-Verlag

21. Aufl., 2020, 1010 S., 39,90 Euro

ISBN 978-3-7663-6955-0

www.bund-verlag.de

Dieser seit langem eingeführte “Basiskommentar”, der 1979 erstmals erschienen ist, (er bietet weit mehr als nur eine “Basis”) erscheint etwa alle zwei Jahre. Der Kommentar hat den Stand von Januar 202o. Der Basiskommentar ist zwar vornehmlich für Betriebsräte konzipiert, ist aber ebenso für alle arbeitsrechtlich Interessierten von Belang, insbesondere auch aufgrund der Einbeziehung der betrieblichen Praxis. Die Normen werden hier unter intensiver Einbeziehung der Rechtsprechung und der Betriebspraxis prägnant und gut verständlich erläutert. Der Leser erhält zu allen wichtigen Einzelfragen einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand, die Meinung der Rechtsprechung und – wenn erforderlich – eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Autoren. Die 21. Auflage berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Instanzgerichte bis zum Redaktionsschluss.

Die 21. Auflage enthält eine Beilage «Corona-Krise» mit Erläuterungen zu den befristeten Regelungen des § 129 BetrVG und zum Kurzarbeitergeld. Der Verlag hat hierzu eine interessante Themenseite eingerichtet: https://www.bund-verlag.de/corona .  Dort finden sich unter anderem auch Informationen zu den Änderungen des § 129 BetrVG vom 15.Mai 2020 und durch das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz„.

Die Kernthemen der Neuauflage:

  • Folgen des BVerfG-Urteils zum dritten Geschlecht Divers
  • Geschäftsgeheimnis-Gesetz und Whistle-Blower-Richtlinie
  • Mitbestimmung bei Matrix-Strukturen
  • Mitbestimmung bei Pandemie
  • Arbeit 4.0 und Digitalisierung
  • Neues Datenschutzrecht und die Folgen für die Mitbestimmung
  • Neue Entwicklungen bei Crowdwork

Die Kernthemen der 21. Auflage sind gekennzeichnet von einer weiter voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse, die auch zu einem immer intensiveren Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht führen. Dazu zählen etwa auch die betriebsverfassungsrechtliche Relevanz der Nutzung von Cloud-Lösungen und beispielsweise neue Entwicklungen rund um Crowdwork sowie die Mitbestimmung bei immer relevanter werdenden Matrix – Strukturen.

Weiter vertieft werden Aspekte hinsichtlich der Einrichtung von Unternehmenspages bei Facebook, die sehr wichtige Thematik der prekären Arbeitsverhältnisse und Mitbestimmung, z.B. bei Leiharbeit, Werkverträgen, Teilzeit und Befristung; Mitbestimmung bei der Entlohnung mit Blick auf das Mindestlohngesetz und die Rolle des Betriebsrats bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Ebenfalls berücksichtigt werden die aktuellen Themen rund um die Migration, da sie erhebliche betriebliche Auswirkungen haben kann. Die EU – DatenschutzgrundVO ist durchgehend berücksichtigt. Der Text des BetrVG ist nicht mehr gesondert abgedruckt, da er im Internet und im Intranet des Verlages, der elektronische Datenbanklösungen für Betriebsräte anbietet, nachgelesen werden können.

Weiterhin im Zentrum der Aktualisierungen und Erweiterungen der Erläuterungen steht die Bewältigung von wirtschaftlichen Krisensymptomen im Spannungsfeld zur Bewahrung arbeitsrechtlicher Errungenschaften aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht. Ein wichtiges Thema ist insoweit die betriebsverfassungsrechtliche Bewältigung der Kurzarbeit und der Unternehmensinsolvenzen. Die Regelungen zur Kurzarbeit wurden im März und Mai unter dem Druck der Pandenmie – Ereignisse reformiert. Intensiv berücksichtigt wird jetzt die Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei Fremdfirmenarbeit wie Werkverträgen und Leiharbeit, bei der mobilen Arbeit sowie beim Crowdsourcing. Weitere Schwerpunkte stellen Social Media und BYOD-Regelungen zur dienstlichen Nutzung privater Geräte der Mitarbeiter dar.

Infolgedessen werden Strategien bei der Einführung von Kurzarbeit ebenso wie Hinweise zur Aushandelung von Sozialplänen intensiv erörtert. Auch sozialrechtliche Aspekte wurden durchgehend berücksichtigt. Der betriebliche Datenschutz ist ebenfalls weiterhin ein wichtiges Thema, so dass die diesbezüglichen Ausführungen erneut vertieft wurden.

Eingearbeitet in diesen Kommentar – und das ist dessen Stärke – sind insbesondere Praxiserfahrungen von Betriebsräten. Diese sind auch die primäre Zielgruppe. Die Kommentierung erfolgt maßgeblich aus der Sicht der Betriebsratspraxis. Gewerkschaftsrechte im Betrieb werden intensiv erörtert. So werden betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten bei Offshoring – Maßnahmen erstmals intensiv berücksichtigt, so dass auch internationale Aspekte stärker zur Sprache kommen.

Intensiviert wurde auch erneut die Darstellung zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik unter Einschluss der Nutzung von Intranetstrukturen. Auch die betriebsverfassungsrechtlichen Probleme der Arbeitnehmerüberlassung ist erneut ein deutlicher Schwerpunkt, zumal hier vielfältige Probleme bestehen. 

Die Kommentierung ist sehr komprimiert und aus Kostengründen platzsparend gehalten. Ungeachtet dessen und auch gemessen am günstigen Preis, bietet diese Kommentierung eine Fülle von Informationen, auch für den juristischen Praktiker. Hervorzuheben sind etwa die klaren Erläuterungen zur Betriebsratswahl, auch zur erstmaligen Betriebsratswahl, passend zu den diesjährigen Betriebsratswahlen. Wer in einem Betrieb, einen Betriebsrat nach § 17 BetrVG gründen möchte (was sich in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit Blick auf §§ 111 ff BetrVG für Arbeitnehmer bei zu erwartenden Krisen geradezu anbietet), der tut gut, sich die betreffenden Ausführungen eingehend anzusehen, etwa hinsichtlich der Sondervorschrift des § 14a BetrVG für Kleinbetriebe.

Die §§ 74 ff BetrVG enthalten den materiellen Teil des BetrVG und legen mit §§ 74, 75 BetrVG die Grundlagen für die betriebliche Zusammenarbeit fest, die stets auch Maßstab der gerichtlichen Kontrolle sind, soweit Sonderregelungen nicht bestehen. Auf diesen Prinzipien aufbauend hat sich eine verzweigte Judikatur herausgebildet, die in die Darstellung souverän eingearbeitet wird. § 75 BetrVG prägt auch das Individualarbeitsrecht, weil aus dieser Norm Maßstäbe etwa für die Gleichbehandlung im Arbeitsrecht gefolgert werden. In diesem Rahmen werden insbesondere die betrieblichen Benachteiligungsverbote anhand der Rechtsprechung klar herausgearbeitet. Im Zusammenhang des § 77 BetrVG wird die Betriebsvereinbarung eingehend behandelt, allerdings hätte bei § 77 III BetrVG die Problematik der tarifvertraglichen Öffnungsklauseln intensiver behandelt werden können. Um die Reichweite der Rechte § 87 BetrVG wird viel gestritten, daher versucht die Kommentierung die Rechtsprechung zu dieser Norm möglichst umfassend auf knappem Raum auszuwerten, wobei erfreulicherweise die Thematik betrieblicher Überwachungsmaßnahmen durch den Einsatz von Medien sehr intensiv unter Einbeziehung datenschutzrechtlicher Fragen behandelt wird, unter Einschluss von Fragen der Videoüberwachung im Betrieb. Näher eingegangen wird zunehmend auf die Einführung neuer technischer Systeme am Arbeitsplatz, wozu etwa auch die Einführung von Wissensmanagementsystem gehört.

Bei § 103 BetrVG wird beispielsweise deutlich erklärt, unter welchen Umständen sich der Kündigungsschutz auch auf Ersatzbetriebsratsmitglieder erstreckt, die nach der herrschenden Linie der Rechtsprechung diesen Schutz nicht generell genießen. Vertieft wurden die Erörterungen zu den Anforderungen an Stellenausschreibungen nach § 93 BetrVG. Erörtert wird auch die Mitbestimmung des Betriebsrat bei der Beschwerdestelle nach dem AGG.

Praktisch sehr wichtig ist Kommentierung zu den §§ 111 ff BetrVG, da erhebliche Betriebsänderungen aufgrund der schweren Wirtschaftskrise unmittelbar bevorstehen. Diese Fragen haben derzeit eine noch weiter gestiegene Praxisrelevanz, da oftmals ganze Betriebsteile, wenn nicht gar Betriebe geschlossen werden und sich zur Schadensbegrenzung die Frage nach der Aufstellung eines Sozialplanes stellt. Gut erklärt wird dabei zunächst die nicht unmittelbar erzwingbare, aber bei Verstoß in § 121 BetrVG als Ordnungswidrigkeit sanktionierte, Mitbestimmung hinsichtlich § 111 BetrVG, der dem Betriebsrat sehr weitgehende Auskunftspflichten bei drohenden betrieblichen Nachteilen gewährt, wobei vieles im einzelnen umstritten und ungeklärt ist, was die Kommentierung auch deutlich werden lässt. Recht eingehend wird dabei der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat bei Verweigerung der Mitwirkung des Arbeitgebers, die hier recht häufig anzutreffen ist, eine einstweilige Unterlassungsverfügung zu erwirken, mit der dem Arbeitgeber etwa untersagt wird, während laufender Verhandlungen Kündigungen auszusprechen. Ebenso deutlich werden die Unterschiede zwischen betrieblichen Interessenausgleich und Sozialplan nach § 112 I, II BetrVG herausgestellt. Dieser Sozialplan ist im Rahmen der Abstufungen des § 112 a BetrVG erzwingbar, der trotz seiner komplizierten Fassung sehr verständlich erklärt wird. § 113 BetrVG schließlich schlägt eine Brücke zum Individualarbeitsrecht bei Abweichungen von einem Interessenausgleich durch den Arbeitgeber.

Der Kommentar bietet eine ganz ausgezeichnete Hilfestellung zur Bewältigung betriebsverfassungsrechtlicher Problemstellungen und sehr kompakte, preisgünstige Informationen über das BetrVG.

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