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Rezensionen juristischer Literatur

Basiskommentar zum BPersVG

Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll/Seilen, BPersVG, 9. Auflage, 2020, Bund – Verlag

Eine Rezension zu:

Titelcover klein

Lothar Altvater, Eberhard Baden, Sebastian Baunack, Peter Berg, Martina Dierßen, Gunnar Herget, Michael Kröll, Dirk Lenders, Gerhard Noll

BPersVG

 Bundespersonalvertretungsgesetz

mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften für Gerichte, Bahn, Post und NATO

9. Auflage

Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2019,  S.1133, 54,90 Euro inkl. MwSt. 

ISBN 978-3-7663-6888-1

www.bund-verlag.de

Der Basiskommentar erscheint zeitnah zu den Personalratswahlen im Bund im Jahr 2020 und beruht auf dem Rechtsstand von Ende Mai 2020. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Covid19-Pandemie vom 25.05.2020 ist bereits eingearbeitet. Wie üblich orientiert sich der Basiskommentar an dem – umfangreicheren – Kommentar für die Praxis, der in 10. Auflage im jahr 2019 erschienen ist. Der Basiskommentar konzentriert sich auf für die Personalvertretungs wesentliche Aspekte. Die bis Ende Dezember ergangene Rechtsprechung ist im Detail praxisnah ausgewertet.

Gegenstand der Kommentierung sind neben den Änderungen aus dem dem eingangs genannten Änderungsgesetz 3 Artikelgesetze aus den Jahren 2016 und 2017 sowie einige Gesetzesänderungen für Teilbereiche des Personalvertretungsrechts, etwa für den Bereich der Bundeswehr, die in der Neuauflage eingehend berücksichtigt sind. Die überfällige Reform ist zwar Gegenstand des Koalitionsvertrages der “Großen Koalition”, allerdings ohne konkrete Eckpunkte und bislang nicht erfolgt.

Die gegenwärtigen Entwicklungen machten eine Aktualisierung erforderlich, wiederum mit umfangreichen Verweisen auf die Regelungen der Länder.Auf die abweichenden Regelungen in der Landesgesetzgebung wird an passender Stelle auch im Basiskommentar hingewiesen. Auf die Streitfragen im Personalvertretungsrecht geht der Praxiskommentar intensiver ein. Der Basiskommentar bietet der Personalvertretung in solchen Fällen praktikable Lösungsmodelle an.

Der Basiskommentar berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Änderungen, wertet die neue Rechtsprechung umfassend und kritisch aus und erläutert bereits alle Änderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie, die insbesondere die Digitalisierung von Personalvertretungsbeschlüssen betreffen. Die Änderungen durch das »Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie« erfolgten Regelungen des BPersVG und der Wahlordnung sind überwiegend befristet. Hiermit sollen die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalräte gewährleistet und der Abschluss der Personalratswahlen im Jahr 2020 gesichert werden.

Der Basiskommentar bietet mit prägnanten und praxisnahen Erläuterungen eine gut verständliche und zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den ergänzenden vertretungsrechtlichen Vorschriften für Gerichte, Bahn, Post, Bundeswehr und NATO-Stationierungsstreitkräfte arbeiten müssen.

Die überarbeitete Neuauflage erläutert in der jeweils aktuellen Fassung im Hauptteil das BPersVG und in einem umfangreichen Anhang die ergänzenden Vorschriften im Deutschen Richtergesetz, Deutsche Bahn Gründungsgesetz, Postpersonalrechtsgesetz, Soldatengesetz, Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz und Kooperationsgesetz der Bundeswehr sowie in den völkerrechtlichen Abkommen über die NATO. Der Text der Wahlordnung zum BPersVG ist abgedruckt.

Die praxisbezogenen Erläuterungen der Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern sind um detaillierte Hinweise auf die vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen ergänzt. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den besonders wichtigen organisations- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind hervorgehoben. Tabellarische Übersichten mit ergänzenden Anmerkungen informieren umfassend und detailgenau über die landesgesetzlichen Tatbestände und Formen der Beteiligung.

Darüber hinaus sind erläutert:

  • die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
  • die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
  • die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
  • die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
  • das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatinnenund Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
  • das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO
  • die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs
  • die Vorschriften des Sozialgesetzbuches II über die Personalvertretung in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune organisiert sind

Erläutert werden die Vorschriften des BPersVG für den Personalrat im Bundesdienst und in den Ländern.

Entwicklungen haben sich aber außerhalb des Gesetzestextes durch die Rechtsprechung zu neuen Konfliktzonen ergeben, die eingehend dokumentiert ist.  Auch die Neuausrichtung des Bundeswehr hat zu wesentlichen Änderungen bei der Personalvertretung geführt, die in die Kommentierung Eingang gefunden haben, da sich hier erhebliche gesetzliche Neuerungen ergeben haben. Im Anhang V B findet sich ein komplett neu erarbeiteter Kurzkommentar zum neuen Soldatinnen – und Soldatenbeteiligungsgesetz

Die Kommentierung wird in zahlreichen Bereichen weiter vertieft. Dies beruht auf der intensiven Einarbeitung der neueren Entwicklungen insbesondere in der Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt insbesondere bei den Beteiligungsrechten, zu denen das BVerwG in den letzten Jahren mehr als 250 Beschlüsse erlassen hat, was auf ein deutliches Streitpotential in diesem Bereich hindeutet. Die Kommentierung zu den Angelegenheiten der Beteiligung in §§ 75 – 80 BPersVG und deren Handhabung wurde daher insgesamt überarbeitet.

Die Textgestaltung wurde durchgehend verfeinert. Ein deutlicher Schwerpunkt der Kommentierungen liegt bei den Mitbestimmungsangelegenheiten. Infolgedessen enthält der Anhang eine detaillierte Dokumentation für diesen Bereich, beginnend mit der Erläuterung der Wahlordnung, den Vorschriften des dt. Richtergesetzes, über die betrieblichen Interessenvertretungen der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen, bei der Bundeswehr und den Stationierungsstreitkräften der NATO.

Die vorzügliche Kommentierung geht erneut auf alle derzeit aktuellen Problemzonen ein und verschafft dem Leser das notwendige Wissen um praxisnahe Lösungen zu realisieren.

Die Autoren:
Lothar Altvater, Assessor jur.
Dr. Eberhard Baden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bonn.
Sebastian Baunack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht in Berlin.
Peter Berg, Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Martina Dierßen, Rechtsanwältin, Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung beim ver.di-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen.
Gunnar Herget, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen.
Michael Kröll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt/Main sowie verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift »Der Personalrat«.
Dirk Lenders, Rechtsanwalt in St. Augustin.
Gerhard Noll, Rechtsanwalt in Wuppertal. Gerhard Noll, Rechtsanwalt in Wuppertal, ehem. Justiziar der ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH.

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