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Rezensionen juristischer Literatur

Der Jahreskommentar zum UWG 2019

Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, 37. Aufl., 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV | Köhler / Bornkamm / Feddersen | 37., neu bearbeitete Auflage, 2018 | Buch (Cover)

 Helmut Köhler/Joachim Bornkamm/Jörn Feddersen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

UWG

Preisangabenverordnung – Unterlassungsklagengesetz

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

37. Auflage

Die Autoren:
Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am BGH a. D.; Jörn Feddersen, Richter am BGH; Prof. Dr. Helmut Köhler

München: C.H.Beck, 2019, 2273 S., 185 Euro

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 13a

  Kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., und Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.), Richter am Bundesgerichtshof. Begründet von Dr. Adolf Baumbach. Bis zur 22. Auflage bearbeitet von Prof. Dr. jur. Wolfgang Hefermehl

ISBN 978-3-406-72622-4

www.beck-shop.de

Der vor Jahrzehnten von Adolf Baumbach begründete und bis zur 22. Auflage von Wolfgang Hefermehl bearbeitete Kommentar ist “der Klassiker” unter den UWG – Kommentaren und stellt dies von Auflage zu Auflage unter Beweis. Diesmal sind allein 100 neue Entscheidungen des EuGH und des BGH in einem Bearbeitungszeitraum von einem Jahr eingearbeitet und analysiert worden.

Der exzellente Kommentar ist ein unverzichtbares Standardwerk für jeden der mit dem Lauterkeitsrecht beruflich zu tun hat. Diese Auflage vertieft erneut die Erfahrungen mit der am 15.12.2015 in Kraft getretenen erneuten Reform des UWG und wertet die hierzu ergangene Rechtsprechung und Literatur umfassend aus.  Davon betroffen sind unmittelbar die Normen der §§ 2,3,4 und 5 UWG mit den neu eingefügten §§ 3 a und 4 a UWG. Die Neuauflage vertieft weiter die Ausführungen zur PreisangabenVO und zum Unterlassungsklagengesetz, die beide im Jahr 2015 geändert wurden. Die Kommentierung hat den Stand von November 2018 und ist damit sehr aktuell.

Die Neuauflage geht aus aktuellem Anlass eingehend auf das Verhältnis der DSGVO zum UWG und zum Unterlassungsklagengesetz ein. Die diesbezüglichen Ausführungen finden sich überwiegend in der Kommentierung zu § 7 UWG. In diesem Rahmen werden auch die Auswirkungen der seit Monaten erwarteten ePrivacyVO erörtert. Die Ausführungen zeigen insgesamt sehr deutlich, dass die DSGVO erhebliche privat – und wirtschaftsrechtliche Auswirkungen enthält, mit erheblicher Relevanz für § 7 UWG. Nicht zuletzt unter dem Aspekt der Anforderungen an die Einwilligung (insbes. Rdnr. 149 ff) im Rahmen der Tatbestände des § 7 UWG wurde die Kommentierung größtenteils neu geschrieben, wobei auch auf die AGB – Inhaltskontrolle vorformulierter Einwilligungserklärungen im Detail eingegangen wird, da dies lauterkeitsrechtlich von erheblicher Relevanz ist.

 In einem weiteren Schwerpunkt betreffend § 17 UWG werden die Vorwirkungen der deutschen Umsetzung der Geheimnisschutz-RL eingehend behandelt. Im Zentrum der Neubearbeitung steht ganz zentral die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH und des BGH, die durchaus teilweise unterschiedliche Akzente setzen. So wird hinsichtlich der Rechtsprechung des EuGH sehr eingehend auf die wichtige Entscheidung AGCM/Wind und Vodafone eingegangen, betreffend den Vertrieb von SIM – Karten mit rechtswidrigen Voreinstellungen, die für den Mobilfunkbereich von erheblicher Bedeutung ist.

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs wurde allerdings im genannten Zeitraum erneut maßgeblich durch den BGH kontinuierlich weiterentwickelt, der eine ganze Reihe interessante Urteile gefällt hat, von denen etwa “§ 19 Prozent MWsT. geschenkt” zu § 4 UWG a.F. herausgegriffen werden kann, die das Thema der Vorenthaltung wesentlicher Informationen bei der Verkaufsförderung zum Gegenstand hat. Ohnehin fällt auf, dass Klagen immer öfter von Verbänden erhoben wurden. Darüber hinaus werden so interessante Entscheidungen wie Eigenbetrieb Friedhöfe, einseitige Klauselersetzung, Portierungsauftrag, Werbeblocker II oder Kraftfahrzeugwerbung eingehend analysiert, um nur einige zu nennen.

Das unverzichtbare Standardwerk für jeden Wettbewerbsrechtler kommentiert das UWG, die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen geprägte Lauterkeitsrecht.

Die 37. Auflage berücksichtigt wie alle Vorauflagen sämtliche aktuellen Entwicklungen seit der Vorauflage und geht auch auf bereits geplante Änderungen näher ein.

Die Kommentierung konzentriert sich zwar auf die Normen des UWG, bezieht aber anverwandte Materien wie die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in speziellen Kommentierungen mit ein.

Mehr und mehr berücksichtigt wird auch das EU – Verordnungsrecht, dass eigenständige Regelungen gegen Wettbewerbsverstöße enthält, wie die Health – Claims – VO, die REACH – VO oder die KosmetikVO. Die betreffenden Rechtsquellen sind im Anhang abgedruckt, der von Auflage zu Auflage zwangsläufig immer länger wird. Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen und Fallrecht geprägte Lauterkeitsrecht, dessen Funktionen sich fast nur noch über Kommentierungen erschließen, zumal die Materie stets in erheblicher Bewegung ist. Entsprechend intensiv ist die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung seit der Vorauflage.

Weiter ausgebaut wurde der überaus interessante Abschnitt “Von der Haftung des Störers zur Haftung des Täters und Teilnehmers” im Rahmen der Kommentierung des § 8 UWG, der insbesondere die bahnbrechende BGH – Rechtsprechung der letzten Jahre dogmatisch aufarbeitet und sich sehr kritisch mit Aufgabe der Störerhaftung im Bereich des UWG auseinandersetzt und sich wieder darauf besinnt, dass es sich beim Lauterkeitsrecht im Kern um spezifisches Deliktsrechts handelt, an dessen Dogmatik bei der Täterschaft und Teilnahme nunmehr angeknüpft wird. Das Ende der Störerhaftung scheint auch für den Bereich der absoluten Rechte nach und nach eingeleitet, ohne das sich dies aber bislang durchgesetzt hätte, da bei der Verletzung absoluter Rechte, insbesondere im Bereich des Urhebersrechts und des Markenrechts, weiter auf die (Mit-) Störerhaftung zurückgegriffen. Der Leser wird feststellen, dass man sich bei diesem Kommentar regelrecht “festliest”, weil er enorme Tiefe aufweist und auch bislang ungelöste Probleme einer dogmatisch verantwortlichen Lösung zuführen möchte. Jedes Gericht und nahezu alle Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, nutzen diesen exzellenten Kommentar intensiv.

Die führende und letztlich die Praxis maßgebliche prägende Kommentierung zum Lauterkeitsrecht verbindet Praxis und Wissenschaft und setzt mit jeder Neuauflage neue und sehr nachhaltige Akzente.

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