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Rezensionen juristischer Literatur

Der Jahreskommentar zum UWG 2024

Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, 41. Aufl., 2023, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Köhler / Bornkamm | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG | 42. Auflage | 2024 | Band 13a | beck-shop.de

 Helmut Köhler/Joachim Bornkamm/Jörn Feddersen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

UWG

mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, p2B-VO

42. Auflage

Die Autoren:
Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am BGH a. D.; Jörn Feddersen, Richter am BGH; Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Christian Alexander

München: C.H.Beck, 2024, 2911 S., 219,00 Euro inkl. MwSt.

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 13a

  Kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., und Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.), Richter am Bundesgerichtshof, Christian Alexander, Prof. an der Univ. Jena. Begründet von Dr. Adolf Baumbach. Bis zur 22. Auflage bearbeitet von Prof. Dr. jur. Wolfgang Hefermehl

ISBN 978-3-406-80334-5

www.beck-shop.de

Der vor Jahrzehnten von Adolf Baumbach begründete und bis zur 22. Auflage von Wolfgang Hefermehl bearbeitete Kommentar ist “der Klassiker” unter den UWG – Kommentaren und stellt dies von Auflage zu Auflage unter Beweis. Eine Fülle von neuen Entscheidungen des EuGH und des BGH sowie weiterer Gerichte in einem Bearbeitungszeitraum von einem Jahr sind ausgewertet, eingearbeitet und analysiert worden. Diesmal werden 40 neue Entscheidungen des EuGH und 50 neue Entscheidungen des BGH eingehend kommentiert. Der Kommentar hat den Stand von November 2023.

Der exzellente Kommentar ist ein unverzichtbares Standardwerk für jeden der mit dem Lauterkeitsrecht beruflich zu tun hat. Diese Auflage vertieft erneut die Erfahrungen mit den letzten Reformen des UWG und wertet die ergangene Rechtsprechung und Literatur umfassend aus.  .

Die Neuauflage bietet eine vollständige und aktuelle Kommentierung des UWG, des UKlaG und der PAngV in der ab dem 28.5.2022 geltenden Fassung sowie des GeschGehG unter Berücksichtigung erster höchstrichterlicher Rechtsprechung, der P2B-VO und der DL-InfoV.
Die Gesetzesänderungen durch das VRUG (Verbandklagenrichtlinienumsetzungsgesetz) sind vollständig berücksichtigt, mit der eine neue kollektivrechtliche Abhilfeklage für das Verbraucherrecht eingeführt wurde, nach dem Vorbild der Musterfeststellungsklage. Neben dem UWG sind – wie bisher – das GeschGehG, die PAngV, das UKlaG, die DL-InfoV und die P2B-VO kommentiert sowie jetzt neu das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG v. 8. Oktober 2023 bringt neben dem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG wichtige Änderungen im UWG insbesondere zum Gewinnabschöpfungsanspruch in § 10 UWG, zum UKlaG und zur PAngV. Diese am 13. Oktober 2023 in Kraft getretenen Änderungen sind bereits ausführlich dargestellt.
Ausgewertet wurden zahlreiche neuen Entscheidungen, u.a.
BGH

  • Rahmenmodule
  • KERRYGOLD
  • muenchen.de
  • Herstellergarantie IV
  • Rundfunkhaftung II
  • Haftung für Affiliates
  • Wegfall der Wiederholungsgefahr III
  • Unterwerfung durch PDF u.a.m.

EuGH

  • Verband sozialer Wettbewerb / famila-Handelsmarkt Kiel.

Die Neuauflage geht aus aktuellem Anlass erneut eingehend auf das Verhältnis der DSGVO zum UWG und zum Unterlassungsklagengesetz ein. Die diesbezüglichen Ausführungen finden sich überwiegend in der Kommentierung zu § 7 UWG. Die Ausführungen zeigen insgesamt sehr deutlich, dass die DSGVO erhebliche privat – und wirtschaftsrechtliche Auswirkungen enthält, mit erheblicher Relevanz für § 7 UWG, aber auch – wie bei den Google – Fonts – Abmahnungen – inhaltlich missbraucht werden kann. Nicht zuletzt unter dem Aspekt der Anforderungen an die Einwilligung (insbes. Rdnr. 149 ff), wobei auch auf die AGB – Inhaltskontrolle vorformulierter Einwilligungserklärungen im Detail eingegangen wird, da dies lauterkeitsrechtlich von erheblicher Relevanz ist.

Dieser Kommentar gilt mit guten Gründen als das unverzichtbare Standardwerk für jeden Wettbewerbsrechtler, zumal er von allen Beteiligten als Nachschlagewerk des ersten Informationsgewinns genutzt wird und entsprechend ausgewogen verfasst ist. Die Neuauflage ist erneut durch weitreichende Gesetzes­änderungen geprägt.
Die Neuauflage enthält unter anderem auch eine Art „Bestandsaufnahme“ zur weiteren Entwicklung hinsichtlich der Gesetzesänderungen, die in der Vorauflage erstmals erläutert wurden, wie etwa:
  • die umfangreichen Änderungen im UWG das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs das Gesetz für faire Verbraucherverträge das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, in Kraft am 28.5.2022, mit den neuen Regelungen u.a. zum Ranking, zur Echtheit von Verbraucherbewertungen, zum Influencer-Marketing und zum Schadensersatzanspruch der Verbraucher
  • neue Marktverhaltensregelungen darunter die Änderungen des TMG, den Medienstaatsvertrag 2021 und Glückspielstaatsvertrag 2021, das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
  • die Änderungen im UKlaG
  • Erstkommentierung der P2B-Verordnung
  • die neue PAngV, die erhebliche Änderungen aufweist
  • die neuesten EuGH/BGH-Entscheidungen, darunter Influencer I und II, Flaschenpfand III, ­Kiefer­orthopädie , P&C Düsseldorf/P&C Hamburg und ­Vertragsdokumentengenerator
  • soweit – etwa im Rahmen der Fallgruppe „Rechtsbruch“ – erforderlich, sind auch die Regelungen der Änderungen des Schuldrechts berücksichtigt, insbesondere beim Wettbewerb im Vertrieb mit digitalen Gütern.

Zahlreichen Änderungen betreffen Details, die im Gesetzgebungsprozess rechtspolitisch teilweise umstritten waren.

Die Kommentierung bringt – wie immer – Klarheit in die Anwendung der neuen Regeln.

In einem deutlichen Schwerpunkt – betreffend die Streichung der §§ 17 – 19 UWG und die Einführung des Geschäftsgeheimnisschutz – Gesetzes – wird die deutsche Umsetzung der Geheimnisschutz-RL eingehend erläutert. Eine Kommentierung des GeschGehG wurde mit der 38. Auflage erstmals neu in den Band aufgenommen und von dem neu eingetretenen Autor erläutert, der diese Erläuterungen angesichts der bisherigen Praxiserfahrungen eingehend vertieft hat. Dieses Gesetz geht weit über den Anwendungsbereich der früheren §§ 17 – 19 UWG hinaus, weshalb der Rechtsrahmen in einer vorzüglichen Einführung im Detail hinsichtlich des Gesetzgebungsprozesses nachgezeichnet wird. Diese Einführung zeigt auch die Zusammenhänge mit benachbarten Regelungen auf, so etwa zum Kartellrecht. Dieses Gesetz enthält zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Komponenten und die Erläuterungen werden strikt auf den Richtlinientext bezogen, da hier im deutschen Umsetzungsgesetz Abweichungen zu finden sind. Auf die Bezüge zur unternehmensinternen Compliance wird näher eingegangen, ebenso auf die teilweise schwierige Abschichtung der erlaubten Erkenntnisgewinnung von der unerlaubten Erkenntnisgewinnung unter Einschluss der Whistleblower-Problematik. Bei den zivilrechtlichen Ansprüchen wird eingehend auf die hier sehr zentralen Beweislastprobleme eingegangen. Sehr eingehend wird im Detail auf die nicht immer sehr bestimmten Tatbestandsmerkmale der Strafnorm des § 23 eingegangen, der über § 17 UWG a.F. weit hinausgeht und ein völlig anderes System aufweist.

Im Zentrum der Neubearbeitung steht ganz zentral die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH und des BGH, die durchaus teilweise unterschiedliche Akzente setzen. Die neuere Rechtsprechung zeigt erneut, dass Verbandsstreitigkeiten im Bereich des UWG weiter sehr “im Trend” liegen.

Das unverzichtbare Standardwerk für jeden Wettbewerbsrechtler kommentiert das UWG, die neue Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen geprägte Lauterkeitsrecht.

Die 42. Auflage berücksichtigt wie alle Vorauflagen sämtliche aktuellen Entwicklungen seit der Vorauflage und geht auch auf bereits geplante Änderungen näher ein.

Die Kommentierung konzentriert sich zwar auf die Normen des UWG, bezieht aber anverwandte Materien wie die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in speziellen Kommentierungen mit ein.

Mehr und mehr berücksichtigt wird auch das EU – Verordnungsrecht, dass eigenständige Regelungen gegen Wettbewerbsverstöße enthält, wie die Health – Claims – VO, die REACH – VO oder die KosmetikVO. Die betreffenden Rechtsquellen sind im Anhang abgedruckt, der von Auflage zu Auflage zwangsläufig immer länger wird. Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen und Fallrecht geprägte Lauterkeitsrecht, dessen Funktionen sich fast nur noch über Kommentierungen erschließen, zumal die Materie stets in erheblicher Bewegung ist. Entsprechend intensiv ist die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung seit der Vorauflage.

Weiter ausgebaut wurde erneut der überaus interessante Abschnitt “Von der Haftung des Störers zur Haftung des Täters und Teilnehmers” im Rahmen der Kommentierung des § 8 UWG, der insbesondere die bahnbrechende BGH – Rechtsprechung der letzten Jahre dogmatisch aufarbeitet und sich sehr kritisch mit Aufgabe der Störerhaftung im Bereich des UWG auseinandersetzt und sich wieder darauf besinnt, dass es sich beim Lauterkeitsrecht im Kern um spezifisches Deliktsrechts handelt, an dessen Dogmatik bei der Täterschaft und Teilnahme nunmehr angeknüpft wird. Das Ende der Störerhaftung scheint auch für den Bereich der absoluten Rechte nach und nach eingeleitet, ohne das sich dies aber bislang durchgesetzt hätte, da bei der Verletzung absoluter Rechte, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und des Markenrechts, weiter auf die (Mit-) Störerhaftung zurückgegriffen. Der Leser wird feststellen, dass man sich bei diesem Kommentar regelrecht “festliest”, weil er enorme Tiefe aufweist und auch bislang ungelöste Probleme einer dogmatisch verantwortlichen Lösung zuführen möchte. Jedes Gericht und nahezu alle Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, nutzen diesen exzellenten Kommentar intensiv.

Die führende und letztlich die Praxis maßgebliche prägende Kommentierung zum Lauterkeitsrecht verbindet Praxis und Wissenschaft und setzt mit jeder Neuauflage neue und sehr nachhaltige Akzente, die die weitere Entwicklung sehr nachhaltig prägen.

 

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