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Rezensionen juristischer Literatur

Der perfekte Handkommentar zur ZPO: Durch 40 Auflagen verbürgte Qualität

Thomas/Putzo, ZPO. Zivilprozessordnung, 40. Aufl., 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

 Zivilprozessordnung: ZPO | Thomas / Putzo | 40. Auflage, 2019 | Buch (Cover)

Heinz Thomas/Hans Putzo

Zivilprozessordnung

 FamFG Verfahren in Familiensachen, EGZPO, GVG, EGGVG, EU-Zivilverfahrensrecht

fortgeführt von: Klaus Reichold/Rainer Hüßtege/Christian Seiler

Kommentar

40. Auflage

München: C.H.Beck, 2019, 2511 S., 65,00 Euro

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

 Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas†, ehem. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Prof. Dr. Hans Putzo†, ehem. Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Fortgeführt von Dr. Klaus Reichold, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Dr. Christian Seiler, DIrektor des Amtsgerichts

ISBN 978-3-406-73599-8

www.beck-shop.de

Das erfolgreiche und seit Jahrzehnten bewährte Standardwerk kommentiert nicht nur die ZPO, sondern auch für das Zivilprozessrecht zentrale Teile des FamFG und das europäische Zivilverfahrensrecht, dessen Bedeutung ständig weiter zunimmt.

Neben der ZPO und der EGZPO werden das FamFG (Verfahren in Familiensachen; frührere “Freiwillige Gerichtsbarkeit”), das GVG, das EGGVG, die Brüssel Ia-VO (EuGVVO) und IIa-VO (EuEheVO) kommentiert. Darüber hinaus werden weitere, für die Praxis wichtige EU-Verordnungen (EuZustVO, EuBewVO, EuMVVO, EuGFVO, EuUntVO, EuGüVO, EuPartVO, EuKoPfVO und EuErbVO) nebst Durchführungsgesetzen einführend erläutert. Der europarechtliche “Drall” der Rechtsentwicklung bei zunehmenden grenzüberschrietenden Sachverhalten ist unverkennbar.

Seit mehr als 55 Jahren informiert dieser exzellente Kommentar stets aktuell und zuverlässig über alle zivilprozessualen Fragen. Das Werk bietet einen strukturierten Überblick bei anwachsender Stoffmenge, enthält zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende sowie aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und die Literatur.

Die 40. Auflage berücksichtigt den neuesten Rechtsstand, insbesondere:

  • das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage §§ 29c, 32c, 148 Abs. 2, 606
    bis 614 ZPO (samt Musterfeststellungsklagenregister-V), § 119 GVG
  • das neue Internationale Güterrechtsverfahrensgesetz
  • Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Änderung von §§ 383 Abs. 1 Nr. 1 und § 739 Abs. 1 ZPO; § 269 Abs. 2 Nr. 1 FamFG)
  • Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben (Änderung von § 168a Abs. 1 FamFG)
  • den neuen Abschnitt 8 im Buch 11 (§§ 1118-1120) über den Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der VO(EU) 2016/1191
  • die PKH Bekanntmachung 2019
  • sowie die Übergangsvorschrift § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO.

Die erste Auflage erschien vor über 50 Jahren. Seit über 50 Jahren findet der Leser in knappen Formulierungen eine Kommentierung, die angesichts ihrer Kompaktheit den Leser mit ihrem Informationsgehalt immer wieder verblüfft und die darüber hinaus auch den Meinungsstand in vielen Bereichen prägt, da wirklich wichtigen Streitfragen nicht ausgewichen wird. Die Kommentierung könnte nicht kompakter sein, bei einem maximal möglichen Nutzen. Mehr als dieser Kommentar bietet, kann ein Handkommentar nicht bieten.

Die Beschränkung auf das Wesentliche hat zur Folge, dass manche Information nur knapp dargestellt werden, allerdings so, dass man diese Informationen sehr schnell verarbeiten kann, so dass der Kommentar auch Referendare eingehend anspricht. Die Informationsdichte ist sehr hoch.

Die ZPO ist seit Jahren Gegenstand etlicher Reformvorhaben des Gesetzgebers, die sich in den Anpassungen der Kommentierungen niederschlägt. Hinzu kommt der ständig steigende Einfluss des Europarechts. Die wesentlichen Neuerungen der 40. Auflage verdanken sich erneut maßgeblich der Rechtsentwicklung im Europäischen Recht, beruhen aber auch auch nationalen Rechtsanpassungen, so dass der Umfang der Jubiläumsausgabe erneut ansteigen musste.

Die eingearbeiteten Gesetzesänderungen werden im Vorwort erfreulicherweise im Detail aufgeführt, was die Übersicht für den Leser sehr erleichtert. Der Kommentar hat den Stand vom 15.02.2019 und ist damit sehr aktuell. Einen Schwerpunkt der Neuauflage stellt die Einführung der Musterfeststellungsklage nebst der MusterfeststellungsklagenVO (Anhang zu § 609 ZPO) in §§ 606 ff ZPO nebst § 32 c ZPO dar, bei der nur qualifizierte Einrichtungen vor dem Hintergrund der “Abgasrechtsprechung” klagebefugt sind und an der sich Verbraucher als Betroffene beteiligen, wenn auch nicht als Partei. Die Kommentierung ist zurückhaltend neutral, da die weiteren Entwicklungen abgewartet werden sollten.

Eingegangen wird natürlich auch auf § 8 EGGVG und § 7 EGZPO mit denen das BayObLG erfreulicherweise wieder teilweise neu begründet wurde.

Viele Neuerungen betreffen familienrechtliche Materien, wie das EUGüVO oder das internationale Adoptionsrecht.

Die Autoren haben gleichzeitig die Kommentierungen zu den in der Vorauflage neu aufgenommenen Rechtstexten deutlich vertieft, da eine Kommentierung immer auch die Praxiserfahrungen mit kürzlich erfolgten Gesetzesänderungen aufnehmen wird.

Die VO (EU) Nr. 650/2012 zum europäischen Erbrecht wird erneut noch intensiver berücksichtigt und mit dem IntErbVG umfassend kommentiert, mit zahlreichen Hinweisen auf eine effektive Rechtsanwendung vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender zahlreicher Unsicherheiten. Die prozessualen Aspekte des grenzüberschreitenden Erbrechts machen erneut einen erheblichen Umfang der geänderten und ergänzten Kommentierungen aus.

Die Kommentierung zum neuen Sachverständigenrecht ist weiter vertieft worden und sehr kritisch vor dem Hintergrund der angestrebten Beschleunigung im Sachverständigenbweisverfahren mit Ordnungsgeldandrohungen und Beschleunigungsrügen.

Der hochaktuelle Kommentar analysiert sämtliche aktuellen Rechtsentwicklungen. Von der Anlage und vom Unfang her geht er seit Jahren über die Kommentierung der ZPO hinaus und kommentiert letztlich alle wichtigen zivilprozessrechtlichen Regelungskomplexe und stellt die Zusammenhänge zwischen den kommentierten Rechtsmaterien her.

Der bestens bekannte Kommentar verschafft dem Nutzer einen systematischen Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge, überzeugt durch eine klare Systematik, zeigt die Zusammenhänge auf und enthält überdies zahlreiche Tenorierungsvorschläge – die sich leicht in Klageanträge “übersetzen” lassen – und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung sowie das Schrifttum.

Der klug konzipierte Kommentar ermöglicht dem Nutzer einen zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts. Der Kommentar spricht Praktiker ebenso an wie Referendare und Studenten. Er ist überdies zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Der Stil der Kommentierung ist bewusst knapp gehalten und konzentriert sich auf das Wesentliche. Manchmal muss man die Sätze mehrfach lesen und dann zeigt sich, dass der Gehalt viel hilfreicher ist, als er auf den ersten Blick scheint. An Systematik ist die Kommentierung ohnehin seit Jahrzehnten nicht zu überbieten. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.

Die Neuauflage bietet erneut die wahrscheinlich kompakteste Praxis – Kommentierung der ZPO auf sehr aktuellen Stand, mit hohem Anwendungsnutzen für alle Leser, von Auflage zu Auflage.

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