Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kerting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht. Kommentar, 4. Auflage, 2020, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kerting/Meyer-Lindemann
Kartellrecht
Europäisches und Deutsches Recht
Kommentar
4. Auflage
München: C.H.Beck, 2020, Buch, XX, 3356 S. Hardcover (In Leinen), 399,00 Euro
ISBN 978-3-406-74037-4
Der seit langen Jahren eingeführte Kommentar kommentiert das gesamte Kartellrecht auf höchstem Niveau. Die Erläuterungen gelten gleichermaßen dem verbliebenen nationalen Kartellrecht als den europarechtlichen Regelungen nebst den Freistellungsverordnungen, die hier insgesamt kommentiert werden. Die Neuauflage wertet wie bisher die Rechtsprechung umfassend aus und analysiert diese kritisch mit Bezug auf die Erfordernisse der Praxis.
Die 9. GWB-Novelle von März 2017 setzt die EU-Kartellschadenersatzrichtlinie in deutsches Recht um und rüstet das deutsche Kartellrecht für die digitale Ökonomie. Bahnbrechende Änderungen betreffen die Fusionskontrolle, das Bußgeldrecht und den Verbraucherschutz. Alle Änderungen sind Gegenstand dieser Kommentierung. Da die Umsetzung der Schadensersatz-Richtlinie 2014/104/EU das Schadensersatzrecht völlig neu konzipiert und geändert, mussten alle einschlägigen Vorschriften neu kommentiert werden. Es ist im GWB oft so, dass eine Neuauflage die Vorauflage nahezu völlig obsolet macht. Es handelt sich daher um eine überwiegend neu geschriebene Kommentierung.
Jede GWB – Novelle ist in gewisser Weise eine Bestandsaufnahme der Wirtschaftspolitik auf dem Stand der jeweiligen Novelle. Es geht dabei um die Festlegung jener Regeln die mindestens funktionieren müssen, damit ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb funktioniert. Die 9. GWB – Novelle nimmt erhebliche Änderungen vor:
-eine Konzernhaftung, d.h. die Schließung der Sanktionslücke im deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrecht, durch die sich Unternehmen durch gezielte Umstrukturierungen einer Geldbuße entziehen konnten (sog. „Wurstlücke“),
– eine Schadensvermutung in Zivilprozessen,
– besondere Verjährungsregeln,
– Offenlegungspflichten,
– eine Ausweitung der Fusionskontrolle,
– neue Marktmachtkriterien für Plattformen und
Netzwerke,
– Verbraucherschutz-Befugnisse für das Bundeskartellamt,
– Verfahrensregeln für die Ministererlaubnis,
– Sonderausnahmen für die Presse und
– konkretisierte Missbrauchsbestimmungen.
Diese Novelle markiert auch einen gewissen Paradigmenwechsel, weil sie ihren Ausgangspunkt in der verstärkten Ermöglichung des private enforcement genommen hatte und mehr und mehr Unternehmen nehmen diese Möglichkeiten auch gezielt in Anspruch, um kartellrechtliche Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen. Es geht dabei um die bereits angesprochenen Schadensersatzansprüche, die einen Schwerpunkt der Neukommentierung darstellen, ausgehend von der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU). Die verspätete deutsche Umsetzung erfolgte in den §§ 33 ff und 89 ff GWB und setzt nur vereinzelt deutsche Akzente. Mit der 9. GWB-Novelle werden im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt. Die Novelle erweitert zudem angemessen den Handlungsspielraum von Presseunternehmen.
Allerdings verzichtet die deutsche Umsetzung auf eine Übernahme der europäischen Konzernhaftung in das Kartellzivilrecht. Im Detail ist die Umsetzung sehr umstritten, worauf auch intensiv eingegangen wird. Das Werk hat den Stand vom 30.09.2019.
- Art. 101 AEUV
- Art. 102 – 106 AEUV
- Gruppenfreistellungsverordnungen
- Kartellverfahrensverordnung
- Fusionskontrollverordnung
- Gewerbliche Schutzrechte
- Verkehr
- Landwirtschaft
- Drittstaatsbezogene Sachverhalte
- GWB
- Banken und Versicherungen.
Die 4. Auflage berücksichtigt sehr intensiv die Neuerungen durch die 9. GWB-Novelle, die auf drei Säulen beruht:
- Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung durch Umsetzung der europäischen Schadenersatzrichtlinie
- neuen Normen zum Wettbewerbsrecht im digitalen Zeitalter inkl. neuer Schwelle für die Fusionskontrolle
- Neufassung des Bußgeldrechts.
Das europäische Kartell- und Fusionskontrollrecht wird durch die Auswertung der jüngsten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis auf den neuesten Stand gebracht. Auch für Bereiche in denen noch keine Rechtsprechung vorhanden ist, werden konkrete Lösungsmodelle entwickelt, etwa bei diversen Gruppenfreistellungsverordnungen
Die Richtlinienumsetzung wurde allerdings zum Anlass genommen, weitere Bereiche des GWB zu reformieren. Im Bereich der Missbrauchskontrolle sind dies das Anzapfverbot in § 19 Abs.2 Nr.5 GWB und das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in § 20 Abs.3 GWB. Konkretisiert wurden die Anforderungen an die Ministererlaubnis aus konkretem Anlass (etwa Stichwort: „Tengelmann/Edeka“). Korrigiert wurden auch bestehende Lücken im Bußgeldrecht. Diese Änderungen werden alle eingehend aufgegriffen.
Neue Wege beschreitet die Novelle im Bereich der digitalen Ökonomie. Diese Regelungen erfassen auch unentgeltliche Leistungen in § 18 Abs.3a GWB und haben einen sehr weiten Anwendungsbereich, der sich tief in das Vertragsrechts verzweigt. Die Kommentierung untersucht an den geeigneten Stellen stets, welche Auswirkungen sich auf das Vertriebsrecht und das Vertragsrecht ergeben. Die Auswirkungen des Kartellsrecht sind inzwischen in diesen Bereichen sehr weitreichend.
In diesem Zusammenhang wurden nunmehr auch neue Marktmachtkriterien eingeführt. Unter anderem wurde die Aufgreifschwelle präzisiert. Die Hintergründe liegen in der Marktmacht bestimmter Social Networks, die von dieser Marktmacht nicht unbedingt zum Nutzen ihrer Kunden Gebrauch machen. Kartellrecht überkreuzt sich in diesem Bereich mit der „Big – Data – Problematik“ im Datenschutzrecht. Auch diese Zusammenhänge werden aufgegriffen. Erstmals sind der Kartellbehörde jetzt auch Befugnisse im Verbraucherschutz übertragen worden, was zum Anlass einer eingehenden Erläuterung genommen wurde. Eingegangen wird auch – soweit erforderlich – auf Bezüge zum sektorspezifischen Kartellrecht. Es gibt keine aktuelle Entwicklung, die in dieser vorzüglichen Kommentierung nicht aufgegriffen wird.
Wie in allen bisherigen Auflagen bietet auch die Neuauflage wieder eine exzellente Bestandsaufnahme des aktuellen Standes des Kartellrechts und bietet alle für die Praxis wichtigen Informationen in einem Band.