Cepl/Voß, Prozesskommentar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 3. Auflage, 2023, C.H.Beck
Philipp-Moritz Cepl/Ulrike Voß (Hrsg.)
Prozesskommentar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
ZPO mit besonderer Berücksichtigung des Patent-, Gebrauchsmuster, Marken-, Design-, Geschäftsgeheimnisschutz-, Lauterkeits- und Urheberrecht sowie des UKlaG
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
3., erweiterte Auflage. 2022
XLVI, 1697 S.
ISBN 978-3-406-76196-6
Dieser innovative Kommentar bietet eine speziell auf den Gewerblichen Rechtsschutz – Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Geschäftsgeheimnisschutz- und Lauterkeitsrecht sowie das Urheberrecht zugeschnittene Kommentierung der ZPO. Zivilprozesse in diesen Bereichen weisen erhebliche Eigenarten aus und sind vom jeweiligen Bereich stark geprägt, wie sich etwa am Beispiel des Markenrecht und des UWG leicht zeigen lässt.
Die für den Gewerblichen Rechtsschutz relevanten Vorschriften werden unter Berücksichtigung der Judikatur der spezialisierten Kammern und Senate der Instanzgerichte und des BGH eingehend kommentiert. Die Erläuterungen orientieren sich vorrangig an der Rechtsprechung, enthalten spezifische Argumentationshilfen, berücksichtigen intensiv den einstweiligen Rechtsschutz und gehen auf Zuständigkeitsfragen intensiv ein. Alle Rechtsänderungen der letzten vier Jahre werden intensiv berücksichtigt, auch der Einfluß der COVID19-Regelungen. Einbezogen werden auch die Verfahren vor dem BPatG und dem DPMA. Das Werk hat den Stand von April 2022. Die Kommentierungen sind hoch systematisch angelegt und führen den Leser rasch zum gesuchten Problembereich.
Die prozessualen Besonderheiten des »grünen« Rechts werden besonders praxisorientiert dargestellt. Die Autorinnen und Autoren sind durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesene Praktikerinnen und Praktiker in Anwaltschaft sowie Richterschaft der Instanzgerichte und des BGH.
Die 3. Auflage verarbeitet eine Vielzahl neuer Entscheidungen und Gesetzesänderungen und berücksichtigt das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG).
Wer in diesen Bereichen forenisch tätig ist, sollte diesen exzellenten Kommentar intensiv nutzen.