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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Standard für die StPO

Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 66. Aufl., 2023, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Meyer-Goßner / Schmitt | Strafprozessordnung: StPO | 66. Auflage | 2023 | Band 6 | beck-shop.de

Lutz Meyer-Goßner / Bertram Schmitt

Strafprozessordnung: StPO

Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen

Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

66., neu bearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2023, LXXXI, 2867 S., 109,00 Euro inkl. MwSt.

Reihe: Beck’sche Kurzkommentare, Band 6

ISBN 978-3-406-79872-6

Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen zugelassen.

Der ehrwürdige Kommentar ist jährlich unentbehrlich für alle, die mit Strafprozessrecht zu tun haben. Dieser Kommentar fehlt in keinem Sitzungssaal. Von Otto Schwarz begründet, dann von Theodor Kleinknecht von der 23. bis 35. Auflage allein bearbeitet, wurde er von der 36. bis zur 39. Auflage zu Kleinknecht/Meyer und von der 40. – 60. Auflage zu Meyer – Goßner (früherer Vors. Richter am BGH), dann ab der 61. Auflage zu Meyer-Goßner/Schmitt (Richter am BGH, Richter am Internationalen Strafgerichtshof) und wird ab der 62. unter Mitarbeit von Marcus Köhler (Richter am BGH) bearbeitet. Unter diesen Voraussetzungen ist wenig verwunderlich, dass insbesondere die Rechtsprechung des BGH minutiös ausgewertet wird. Allerdings finden die Nutzer im Meyer-Goßner/Schmitt alles, was zur effek­tiven Lösung strafprozessualer Probleme benötigt wird. Die jährliche Erscheinungsweise garantiert konkurrenzlose Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten. Wer diesen Kommentar nicht nutzt, kann leicht in Probleme geraten.

Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum bis März 2023, u.a.:
  • G zur Anpu.a.:
    • das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO v. 25.3.2022
    • das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II v. 19.12.2022
    • u. v. m.
    • Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet. Besonderes Augenmerk liegt auf der obergerichtlichen Judikatur zu strafprozessualen Problemen der Corona-Pandemie sowie zu den Gesetzen zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung und zur Modernisierung des Strafverfahrens. Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand März 2023.
Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet und eingearbeitet. So etwa zum neuen Pflichtverteidigerrecht und zur Reichweite von Verwertungsverboten, einer besonders umstrittenen Thematik. Ein erneuter Schwerpunkt wird bei Absprachen im Strafprozess gesetzt. Natürlich spielt der elektronische Rechtsverkehr in dieser Auflage eine hervorgehobene Rolle. Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand März 2023.
Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grund­satzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind – wie seit 65. Auflagen üblich – umfassend ausgewertet. Besonderes Augenmerk liegt auf der obergerichtlichen Judikatur zu strafprozessualen Problemen der Corona-Pandemie sowie zu den Gesetzen zur Neuregelung der not­wendigen Verteidigung und zur Modernisierung des Strafverfahrens.  Von den Vernehmungsrechten, über das Ermittlungsverfahren, die strafprozessualen Eingriffsrechte, die Durchführung der Hauptverhandlung, mit Beweisaufnahme bis zum Urteil nebst Rechtsmitteln setzt diese Kommentierung stets entscheidende Schwerpunkte und bringt besonders Problemstellungen auf den Punkt, die noch nicht höchstrichterlich entschieden sind. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der StPO vom 25.06.2021 gehen erhebliche Änderungen im Detail einher, die auch redaktionelle und terminologische Anpassungen beeinhalten, auf die in den Erläuterungen jeweils hingewiesen wird.
Seit der Vorauflage sind einige für das Strafverfahren sehr grundsätzliche Entscheidungen ergangen, etwa Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bei juristischen Personen, zu hauptverhandlungsübergreifenden Wirkung einer Verständigung im Strafverfahren, die Verwertbarkeit von Encrochat-Daten, zur Unzulässigkeit kollusiver Absprachen in Strafverfahren oder zu den Rechtsfolgen konventionswidriger Tatprovokation durch den EGMR.  Erneut sind weitere Entscheidungen zur Reichweite des § 100a StPO beim Zugriff auf beim Provider endgespeicherter E-Mails ergangen.

Wer mit Strafprozessrecht zu tun, kann auf diesen exzellenten Kommentar nicht verzichten!

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