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Rezensionen juristischer Literatur

Handbuch Personengesellschaftsrecht

Münchener AnwaltsHandbuch  Personengesellschaftsrecht, 4. Auflage, 2024, 2, C.H.Beck

Abbildung von Münchener AnwaltsHandbuch Personengesellschaftsrecht | 4. Auflage | 2023 | beck-shop.de

 

Hans Gummert (Hrsg.)

Münchener Handbuch Personengesellschaftsrecht

München: C.H.Beck, Buch. Softcover, 2023, 1295 S., 199,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-77568-4

Das Werk bietet eine praxisorientierte Darstellung des gesamten Personengesellschaftsrechts, angereichert mit Checklisten, Formulierungsvorschlägen, Beispielen und Praxistipps. Der Schwerpunkt liegt auf der wirtschaftsrechtlichen Mittelstandsberatung (GbR, oHG, KG u.a.), aber auch betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte sind anwaltsgerecht erläutert, auch für besondere Branchen, etwa das Immobilieninvestment.
Der Aufbau orientiert sich nicht nur an den einzelnen Gesellschaftsformen, sondern primär an den einschlägigen Sachverhalten und Phasen im »Leben« der Personengesellschaften.
Die 4. Auflage wurde grundlegend aktualisiert und überarbeitet. Eingearbeitet ist insbesondere das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG, das Anfang 2024 in Kraft tritt und schon jetzt bei der gesellschaftsrechtlichen Beratung zu berücksichtigen ist und erhebliche Änderungen enthält, etwa für die eGbR.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG„) ist am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die neuen Regelungen weichen erheblich von der jetzigen Rechtslage ab. Die seitens des Handbuches nunmehr vorgelegte Übersicht über die neue Rechtslage ist sehr geeignet, sich einen Überblick zu verschaffen, gerade auch hinsichtlich der Abweichungen zur bisherigen Rechtslage.

Die verkündete Fassung basiert auf dem sog. Mauracher Entwurf einer unabhängigen Expertenkommission. Viele Vorschläge dieser Kommission wurden zwar im Gesetzestext übernommen. Allerdings weicht die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Fassung in sprachlicher Hinsicht vom Mauracher Entwurf durchaus ab, nicht immer zum Vorteil der Regelungen. Angesichts der Umstände wird in diesem Band auf wahrscheinliche Auslegungsprobleme intensiv gewiesen.

Das bisherige gesetzliche Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Gesellschaft wird durch die grundsätzlich rechtsfähige Personengesellschaft abgelöst, ähnlich wie es Karsten Schmidt in diversen Auflagen seines Gesellschaftsrechts vorgeschlagen hatte. Die GbR wird künftig eine auf Dauer angelegte und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Gesellschaft sein, die von der OHG noch schwerer abgrenzbar sein wird, als dies bereits seit 1999 der Fall war. Der Weg die GbR zu spalten, wird allerdings seit Jahrzehnten gefordert, etwa von Karsten Schmidt und von Werner Flume. Nunmehr wird für unternehmenstragende GbR ein freiwilliges, öffentliches Gesellschaftsregister eingeführt werden. Ziel des Handbuches ist eine umfassende Information zum aktuellen Personengesellschaftsrecht. Die neue Rechtslage enthält aber jenseits der konzeptionellen Übereinstimmungen zahlreiche Neuregelungen zu denen Rechtsprechung noch nicht vorhanden ist. Die fakultative Eintragung der GBR findet aber ihre Grenzen bei bestimmten Investments, etwa bei Erwerb einer Immobilie oder der Beteiligung an anderen Gesellschaften. Massive Änderungen enthält auch das Beschlussmängelrecht, angenähert an die GmbH.
Ziel des Bandes ist es, die aktuelle Situation des Personengesellschaftsrechts für die Anwaltspraxis darzustellen und den Stoff entsprechend praxisnah zu ordnen.

Das Recht der OHG ist umfassend neu ausformuliert worden, während die Änderungen im Recht der Kommanditgesellschaften eher marginaler Natur sind. Die Haftungskonzepte sind praktisch unverändert, wurden aber modifiziert nach den Vorgaben des BGH. Die BGB – Innengesellschaft wurde nur rudimentär kodifiziert. Neu geschaffen wird die Möglichkeit der Eintragung einer GbR in ein Gesellschaftsregister zur eGbR.

Neu sind die Möglichkeiten der Nutzung der OHG und KG sowie der GmBH & Co. KG für Freiberufler, wenn das betreffende Berufsrecht nach § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. dies zulässt, was völlig offen ist.

Wie die Änderungen von Rechtsprechung und Praxis aufgenommen werden, ist derzeit noch weitgehend offen.
Das Handbuch bietet eine nahezu ideale Möglichkeit sich der aktuellen Entwicklungen im Personengesellschaftsrechts zu vergewissern.

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