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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zur GBO

Bauer/Schaub, GBO.Grundbuchordnung, 5. Auflage, 2024, Vahlen

Eine Rezension zu:

Abbildung von Bauer / Schaub | Grundbuchordnung: GBO | 5. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Hans Joachim Bauer/Bernhard Schaub (Hrsg.)

GBO. Grundbuchordnung

Kommentar

5. neubearbeitete Auflage

München: Vahlen, 2380 S., 259,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8006-6723-8

www.beck-shop.de

Der umfangreiche Kommentar bietet in der 5. Auflage erneut alle maßgeblichen Informationen zum Grundbuchrecht. Die Kommentierung ist strikt praxisorientiert, wird von der Praxis gerne herangezogen. Die Neuauflage wertet die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung souverän aus. Der Kommentar geht auch intensiv auf das Thema »Wohnungseigentum im Grundbuch«, anhand der letzten WEG-Reform nach.

Der Kommentar erläutert die schwierige Materie der Grundbuchordnung sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch der materiellen Rechtswirkungen des dafür maßgebenden Grundstücksrechts systematisch geordnet und auf hohem wissenschaftlichem Niveau, stets mit dem Blick auf auf die Rechtspraxis der Grundbuchämter. 
Der Kommentar überzeugt durch seine konzeptionellen Besonderheiten, wie etwa:
  • Erläuterung des Verfahrensrechts der GBO mit seinen Bezügen zum materiellen Immobiliarsachenrecht,
  • formale Orientierung am Aufbau eines Grundbuchblattes, inhaltliche Orientierung am Informationsbedarf der mit Rechtsgestaltungen befassten Anwender,
  • ein eigenes Kapitel zum Auslandsbezug des Grundbuchrechts
  • Ausführungen auch zum WEG-Recht und zum Erbbaurecht.
Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Hervorzuheben ist insbesondere die Einarbeitung neuer Rechtsprechung und Literatur sowie zahlreicher Änderungsgesetze:
  • SanktionsdurchsetzungsG II
  • Abschaffung des Güterrechtsregisters
  • Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
  • MoPeG
  • WEMoG
  • Umsetzung der Änderungen der Geldwäsche-RL
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
  • Gesetz zur Umsetzung der DS-GVO.
Alle GBO-Praktiker schätzen diesen herausragenden Kommentar als sehr systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt diesen überall gebräuchlichen und hervorragend bearbeiteten Standardkommentar. In  diesem Kommentar steht alles, was man zur GBO wissen kann.
Die Neuauflage des seit Jahrzehnten erscheinenden Kommentars enthält nicht nur Erläuterungen der einzelnen Normen, sondern auch einige handbuchartige Darstellungen, so etwa zu den Eintragungsverfahren, zur Grundbuchbereinigung und zur Pfändung von Immobilien mit Ausführungen zum ZVG. Im Anhang finden sich alle wichtigen Bestimmungen für den Grundbuchpraktiker. Auslandsbezüge werden in einem eigenen Kapitel thematisiert. Die Kommentierungen orientieren sich am Aufbau des Grundbuchblattes.
Die Erläuterungen setzen überzeugende Schwerpunkte und betreffen  auch schuldrecht­liche Sondernutzungsrechte, Veräußerungsbeschränkungen, Verwalterzustimmung und Verfügungsbeschränkungen ­sowie auf den grundbuchamtlichen Vollzug bei der Eintragung von Dienstbarkeiten, jeweils mit Blick auf das Eintragungsverfahren.

Außerdem berücksichtigt die 5. Auflage zahlreiche Neuerungen, darunter:

  • Einarbeitung der DS-GVO bei § 12
  • Erstkommentierung des § 12d GBO zur Anwendung der VO (EU) 2016/679 – Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die DS-GVO
  • Grundbucheinsicht durch Erben und Testamentsvoll­strecker
  • Rechtsgeschäftliche Vollmacht des Notars und seiner Angestellten sowie Urkundenvorlage beim Grundbuchamt
  • Vertiefung zum Erlass einer Zwischenverfügung und den behebbaren Hindernissen
  • Vertretung von Nacherben durch transmortal Bevollmächtigte
  • Vertiefung zur Auswirkung der Führung elektronischer Gerichtsakten auf das Grundbuchrecht.

Vertieft wurde die Erläuterung des § 12 d GBO, der die Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts im Bereich der GBO regelt und die Auskunftsrechte für Dritte erheblich beschränkt hat, über die nach § 12 c GBO der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet. Diese Auflage legt den Fokus ohnehin erheblich auf die Digitalisierung des Grundbuches und geht intensiv auf den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern ein, was insbesondere die §§ 126, 133 GBO betrifft.

Wie gewöhnlich vertieft auch diese Neuauflage zahlreiche Einzelaspekte anhand aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung oder ungelöster aktueller Rechtsprobleme. Dies betrifft etwa Vertretung die von Nacherben durch postmortal Bevollmächtigte, die Benutzungsdienstbarkeit, dingliche Wohnrechte oder die Abgrenzung des Grundstücknießbrauchs von der Benutzungsdienstbarkeit. Die Ausführungen betreffen sehr häufig Zusammenhänge des Grundbuchrechts mit dem materiellen Immobilienrecht.  Der Kommentar hat den Stand von Anfang 2023.

Wer im Bereich des Grundbuchrechts Probleme zu lösen hat, wird zwangsläufig dankbar zur führenden Kommentierung für diesen Bereich greifen.

 

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