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Rezensionen juristischer Literatur

Kurzkommentar zum AktG

J. Koch, Aktiengesetz, 18. Auflage, 2023, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Koch | Aktiengesetz: AktG | 18. Auflage | 2024 | Band 53 | beck-shop.de

Jens Koch

Aktiengesetz: AktG

Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

18. Auflage

München: C.H.Beck, 2024, 2834 S., 209,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-81421-1

Das Werk ist Teil der Reihe:  Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 53

Der Klassiker zum AktG  glänzt erneut mit einer hochaktuellen Kommentierung, nachdem das AktG seit Jahren nicht zur Ruhe kommt und Gesetzesänderungen meist sogar mehrfach pro Jahr an der Tagesordnung sind. Der von Uwe Hüffer begründete Kommentar ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei aktienrechtlichen Problemen jeglicher Art, mit zahlreichen Bezügen zum Insolvenzrecht, Umwandlungsrecht, Bilanzrecht und Körperschaftssteuerrecht.

Die Neuauflage setzt prägnante Schwerpunkte, in den den jeweiligen aktuellen Gesetzesänderungen ihren Grund haben. Unabhängig davon wird die aktienrechtliche Rechtsprechung – auch von Schiedsgerichten – prägnant ausgewertet und ist Gegenstand sehr präziser Erläuterungen.
Schwerpunkte der 18. Auflage sind:

  • Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) v. 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) mit dem Ziel die Unternehmensfinanzierung zu modernisieren – neu u.a. § 135a Mehrstimmrechtsaktien; § 255 Abs. 4–7 mit dem Ausschluss des Anfechtungsrechts und den Regelungen zum Barausgleich; § 255a Gewährung zusätzlicher Aktien; § 255b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
  • Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG) v. 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) mit Änderungen insbesondere im SpruchG
  • Hinweisgeberschutzgesetz v. 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) – mit Regelungen zur Compliance
  • Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), das im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, z.B. mit seinen Auswirkungen auf die KGaA
Die vorstehend genannten Schwerpunkte dieser Auflage erfordern mehrere Neukommentierungen, mit Schwerpunkten auf Änderungen bei der Unternehmensfinanzierung – teilweise ausgerichtet an Nachhaltigkeitsgrundsätzen – die erhebliche Änderungen erzwingen und das Anfechtungsrecht teilweise ausschließen, wenn Bewertungsrügen erfolgen, die nunmehr im Rahmen des Verwässerungsschutzes zu einem Barausgleich führen werden. Der handliche Kommentar informiert wissenschaftlich genau über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Es handelt sich bei diesem Kommentar seit Jahrzehnten um den Standardkommentar zum Aktienrecht, der ein optimaler Begleiter nicht nur zu allen Fragen der (virtuellen)Hauptversammlung, sondern auch zu den vielen anderen Gesetzes-Neuerungen ist.
Eingearbeitet in die Neuauflage sind alle zahlreichen Neuerungen seit der Vorauflage und eine Vertiefung zu den bisherigen Reformen, von denen insbesondere das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und das DiRUG-Ergänzungsgesetz zu nennen sind. Die virtuelle HV ist nicht zuletzt unter dem Druck der Corona – Pandemie eingeführt worden, auch wenn es solche Pläne bereits zuvor gab. Allerdings lassen die „Digitalisierungsschübe“ in der Gesetzgebung derzeit wieder nach, was bedauerlich ist. Das Gesetz ermöglicht die Durchführung reiner Online – Hauptversammlungen, die einer spezifischen Technologie und spezifischen Rechtsvorschriften unterliegen, die hier äußerst prägnant erläutert werden. Natürlich werden bei diesen Erläuterungen auch die Auswirkungen auf das Beschlussmängelrecht erörtert, da eine Online – HV für technische Fälle anfällig sein kann und zu spezifischen Anfechtungstatbeständen führen kann. Die Digitalisierung der HV ist ein Schwerpunkt auch der Neuauflage geblieben.

Deutliche Einflüsse wird das Hinweisgeberschutzgesetz auf das AktG nehmen, allerdings abgestuft nach der Größe des Unternehmens, die ab einer Größe von 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, Hinweisgeberschutzkanäle mit internen Meldestellen zu implementieren. Die Erläuterungen erfolgen bei § 76 AktG ab Rdrn. 19 a ff, die eingehend auf die Whistleblower – Strukturen eingehen, wobei auch auf die Thematiken der finanziellen Anreize und der unternehmensinternen Kronzeugenregelungen eingegangen wird. Diese Thematik bewegt sich an einer Schnittstelle zum kollektiven Arbeitsrecht und betrifft auch Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung und das Thema Betriebsvereinbarungen. In vielen Unternehmen werden inzwischen konkrete unternehmensinterne Regelwerke hierzu aufgestellt, was völlig sinnvoll ist.

Natürlich geht der Kommentar auch auf etwaige Auswirkungen des am 01.01.2024 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ein, da dessen Art. 61 auch Änderungen des AktG vorsieht, etwa hinsichtlich des Wortlauts des § 67 AktG.

Wer immer aktienrechtliche Rechtsfragen zu klären hat, wird diesen Klassiker der aktienrechtlichen Kommentarliteratur mit Gewinn zu Rate ziehen.

 

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