Münchener Kommentar, AktG, Bd. 6, 6. Aufl., 2024, C.H.Beck
Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG
Band 6: §§ 329 – 410 – WpÜG
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
6. Auflage
München: C.H.Beck, 2024, LXVIII, 1268 S., 279,00 Euro
ISBN 978-3-406-77216-0
In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage
- Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
- Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungen
- Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
- Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind
- Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts.
Die Kommentierungen bieten eine zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur, mit einer übersichtlichen Gliederung, bei einer äußerst Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau, die auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend ist.
Der Band 6 widmet sich Beteiligungen von Gebietskörperschaften, dem Verhältnis von Aktienrecht und Öffentlichem Recht, den strafrechtlichen Sanktionen und dem WPüG.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere diverse Änderungen des WpÜG seit der im Jahr 2021 erschienenen Vorauflage:
Seit der 5. Auflage 2021 wurde das WpÜG mehrfach geändert. Die Änderungen durch diese Gesetze sowie durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz sind zuverlässig eingearbeitet.
Ausgeweitet ist darüber hinaus die Rechtsprechung z.B. des BGH zu § 30 WpÜG (v. 13.12.2022), § 31 WpÜG (v. 23.5.2023) u.a.m.nehmen.
Ein Schwerpunkt liegt bei den strafrechtlichen Vorschriften der §§ 399 ff AktG, die sich auch auf Fehler bei Berichtspflichten beziehen und im Rahmen der Compliance erhebliche Risiken markieren. Die Einbeziehung des WpÜG betrifft börsennotierte Unternehmen, dessen Regelungen nahezu jährlich verschärft werden. Dieses Gesetz enthält ein eigenes Rechtsmittelregime, das souverän kommentiert wird.
Die Kommentierung richtet sich primär an Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate und Unternehmen.