Münchener Kommentar, AktG, Bd. 5, 6. Aufl., 2024, C.H.Beck
Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG
Band 3: §§ 118 – 178
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
6. Auflage
München: C.H.Beck, 2024, LXV, 1811 S., 344,00 Euro
ISBN 978-3-406-77215-9
In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage
- Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
- Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungen
- Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
- Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind
- Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts.
Die Kommentierungen bieten eine zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur, mit einer übersichtlichen Gliederung, bei einer äußerst Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau, die auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend ist.
Der Band 3 widmet sich Kernmaterien des AktG, insbesondere Hauptversammlung und Jahresabschluss.
Die Neuauflage berücksichtigt:
- das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften v. 20.7.2022 (BGBl. 2022 I 1166),
- das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der UmwandlungsRL über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen – UmRuG v. 4.1.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 10),
- das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änd. des VerbraucherstreitbeilegungsG und des PflichtversicherungsG v. 19.6.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 154),
- das ZukunftsfinanzierungsG v. 11.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) mit dem neuen § 135a zu den Mehrstimmrechtsaktien.
Schließlich ist auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung hinzuweisen. Die Kommentierung zu § 192 AktG ist übrigens die letzte Kommentierung, die Prof. Gerald Spindler vor seinem zu frühen Tod noch vollenden konnte. Der Kommentar hat den Stand von Juli 2024.
Einer der Schwerpunkte liegt bei der – durchaus schwierigen – Digitalisierung der Hauptversammlung bei börsennotierten Unternehmen.
Die Kommentierung richtet sich primär an Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate und Unternehmen.