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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar AktG Bd.3

Münchener Kommentar, AktG, Bd. 5, 6. Aufl., 2024, C.H.Beck

Abbildung von Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG, Band 3: §§ 118-178 | 6. Auflage | 2024 | beck-shop.de

Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG

Band 3: §§ 118 – 178

Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

6. Auflage

München: C.H.Beck, 2024, LXV, 1811 S., 344,00 Euro

ISBN 978-3-406-77215-9

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Der Münchener Kommentar zum Aktienrecht hat den Anspruch eine geschlossene Kommentierung des Aktienrechts mit wissenschaftlicher Tiefe vorzulegen, was seit der ersten Auflage auch gelungen ist. Die gleichzeitig sehr praxisbezogene Kommentierung informiert zuverlässig über die Entwicklung des Aktienrechts, die oftmals sehr sprunghaft erfolgt. Rechtsprechung und Literatur werden im Detail ausgewertet und aktuelle Entwicklungen vertieft diskutiert. Die Kommentierung ist eine Doppelkommentierung, da der Erläuterung des deutschen Rechts stets eine Erläuterung des österreichischen Rechts folgt. Hervorgegangen ist dieser Kommentar aus Geßler/Hefermehl/Eckhardt/Kropff, Kommentar zum AktG, 1973. Mit der Neuauflage wird der Blick stärker auf das EU – Gesellschaftsrechts gelenkt. Die Neuauflage startet mit Band 2, der die Änderungen bei den Regelungen für Aufsichtsrat und dem Vorstand, liegt aber bald vollständig vor.
Wer aktienrechtlich auf hohem Niveau Informationen benötigt, ist auf wissenschaftlich fundierte, sorgfältig erstellte, präzise und umfassende Kommentierungen angewiesen. Der Münchener Kommentar zum AktG beantwortet nicht nur gelöste Rechtsfragen, sondern zeigt den Weg zur dogmatisch richtigen Lösung neu auftretender Konstellationen. Bei der Hauptversammlung werden alle Verfahrensfragen mit möglichen Anfechtungsrechte erläutert.

In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage

  • Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
  • Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungen
  • Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
  • Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind
  • Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts.

Die Kommentierungen bieten eine zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur, mit einer übersichtlichen Gliederung, bei einer äußerst Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau, die auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend ist.

Der Band 3 widmet sich Kernmaterien des AktG, insbesondere Hauptversammlung und Jahresabschluss.

Die Neuauflage berücksichtigt:

  • das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften v. 20.7.2022 (BGBl. 2022 I 1166),
  • das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der UmwandlungsRL über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen – UmRuG v. 4.1.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 10),
  • das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änd. des VerbraucherstreitbeilegungsG und des PflichtversicherungsG v. 19.6.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 154),
  • das ZukunftsfinanzierungsG v. 11.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) mit dem neuen § 135a zu den Mehrstimmrechtsaktien.

Schließlich ist auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung hinzuweisen. Die Kommentierung zu § 192 AktG ist übrigens die letzte Kommentierung, die Prof. Gerald Spindler vor seinem zu frühen Tod noch vollenden konnte. Der Kommentar hat den Stand von Juli 2024.

Einer der Schwerpunkte liegt bei der – durchaus schwierigen – Digitalisierung der Hauptversammlung bei börsennotierten Unternehmen.

Die Kommentierung richtet sich primär an Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate und Unternehmen.

Erneut legen die Kommentatoren eine Spitzenleistung erster Güte vor.

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