Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 4: Schuldrecht Besonderer Teil I (§§ 433 – 480 BGB)
Kommentar
9. Auflage 2024, Buch, XXXVI, 1203 S. Hardcover (In Leinen), 119,00 Euro
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
ISBN 978-3-406-76874-9
Information zu den Autoren:
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Redakteur: Prof. Dr. Hartut Oetker
Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, wer es genau wissen will, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Band 4/1 zum Besonderen Schuldrecht deckt mit dem Kaufrecht einschließlich des Verbrauchsgüterkaufs einen wesentlichen Bereich des täglichen Lebens ab. Kommentiert ist ferner das CISG.
Die Kommentierung zum Kaufrecht einschließlich CISG berücksichtigt neue Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Die neue Warenkauf-RL ersetzte die bisherige Verbrauchsgüterkauf-RL, was zu zahlreichen Änderungen im deutschen Recht führte:
- Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung für Sachen mit digitalen Elementen,
- neue Sonderbestimmungen für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist,
- neue Sonderbestimmungen für die Rückabwicklung des Kaufvertrags nach Rücktritt,
- besondere Anforderungen an die Vereinbarung einer Abweichung von objektiven Anforderungen an die Kaufsache,
- Verlängerung der Beweislastumkehr bei Mängeln
- ergänzende Bestimmungen zu Garantien.
Vertieft wird die Erläuterung der Umsetzung der RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (sog. Digitale-Inhalte-RL). Zahlreiche Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Leistung des Unternehmers sowie die Rechte des Verbrauchers bei Schlechtleistung (Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Minderung) werden eingefügt und angepasst mit dem Ziel einer Vollharmonisierung im europäischen Binnenmarkt aus der Vorauflage.
Die Umsetzung der RL (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union wird angesichts zahlreicher ergangener Gerichtsurteile ebenfalls vertieft. Vertieft eingegangen wird bei § 434BGB auf die Änderungen der Definition des Sachmangels.
Im Kaufrecht wurde zudem neuere Rechtsprechung zur sogenannten „Abgas-Affäre“ (Verwendung manipulierter Abgassoftware) nachgetragen.
Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.
Für die 9. Auflage wurde Band 4/1 auf den aktuellen Stand von Juni 2024 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2024 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2019 erschienenen Vorauflage.
Die Kommentierung erläutert im Schwerpunkt das Kaufrecht, berücksichtigt aber auch international erfolgreiche CISG, mit der dazu seit der Vorauflage ergangenen Rechtsprechung und Literatur. Da auch das Kaufrecht immer stärker von europarechtlichen Regelungen überlagert werden, wird auch hier die Rechtsprechung des EuGH immer zentraler. Die Kommentierung greift diese aktuellen Entwicklungen eingehend auf, so die Änderungen bei der Nacherfüllung nach Lieferung und Einbau mangelhafter Kaufsache, einer der Punkte, wo der deutsche Gesetzgeber die EuGH-rechtsprechung zwar aufgreifen musste, aber eigene Wege beschritten hat. Ein Schwerpunkt der Kommentierungen sind die erheblichen Änderungen beim Verbrauchsgüterkauf, die teilweise auch auf der Rspr. des EuGH beruhen. Sie betreffen auch das Verhältnis zum allgemeinen Kaufrecht und die Anwendbarkeit der verschiedenen Fassungen der §§ 474 – 479 BGB.
Die Kommentierung des CISG ist nach den Normen des BGB angesiedelt, berücksichtigt die gestiegenen Fallzahlen aus dem Bereich Import – Export innerhalb der EU und mit Drittländern. Bereits der Anwendungsbereich ist kritisch, weil sich aufgrund völkerrechtlicher Vorbehalte Modifikationen ergeben können, mit einem Sprung ins IPR, das CISG externe Lücken aufweist. Die Kommentierung greift nicht nur die deutsche Rezeption auf, sondern wertet auch die internationalen Entwicklungen eingehend aus. Die Art. 35 ff CISG enthalten ein einflussreiches Gewährleistungsrecht, dass insbesondere auch die Vertragspraxis prägt. Im Rahmen der Kommentierung des Rechtsmangels wird etwa auf die immer relevanter werden Fragen eingegangen, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen Produktkonformitätsregeln (etwa MedizinprodukteG oder ProduktsicherheitsG als Beispiel) einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel nach Art. 35 CISG darstellt.
Die Kommentierungen sorgen für Klarheit und Aktualität und sind mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision abgefasst worden.
Der vierte Band der neunten Auflage des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bietet alle Detailinformationen, die im Bereich des Schuldrechts Besonderer Teil I/1 nebst CISG relevant sind und setzt die Erfolgsgeschichte der ersten acht Auflagen dieses renommierten Kommentars eindeutig fort. Die Neuauflage setzt erneut deutliche Maßstäbe.