Münchener Kommentar, Europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage, 2018, Bd.5: Beihilfenrecht, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Franz Jürgen Säcker (Hrsg.)
Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
Band 5: Beihilfenrecht: BeihilfenR
Kommentar
2. Auflage
München: C.H.Beck, 2018, Buch. LIV, 1551 S. Hardcover (In Leinen), 299,00 Euro
Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker. Die Bearbeiter des fünften Bandes: Christoph Arhold, Rechtsanwalt, Kathrin Blanck-Putz, Dr. Engin Ciftci, LL.M. (LSE), Rechtsanwalt, Prof. Dr. Birgit Haslinger, Dr. Clemens Holtmann, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Thomas Jäger, LL.M., PD Dr. Nadja Kaeding, Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Jürgen Keßler, Dr. Thomas Köster, LL.M., Dr. Viktor Kreuschitz, Richter am Gericht der Europäischen Union, Prof. Dr. Markus Ludwigs, Dr. Thomas Lübbig, Rechtsanwalt, Dr. Elisabeth Meindl, Michael Niejahr, Nina Niejahr, LL.M., Rechtsanwältin, Dr. Marco Núñez Müller, LL.M., Rechtsanwalt, Jan Philipp Otter, LL.M., Rechtsanwalt, Kerstin Rohde, Rechtsanwältin, Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Tibor Scharf, Dr. Michael Schütte, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Ulrich Schwalbe, Dr. Ulrich Soltész, LL.M., Rechtsanwalt, Dr. Christian Wagner, Rechtsanwalt, Anna-Fiona Weise, Rechtsanwältin, Dr. Harald Weiß, Rechtsanwalt, Bernhard von Wendland, Philipp Werner, LL.M., Rechtsanwalt, Dr. Jörg Witting, Rechtsanwalt, und Prof. Dr. Maik Wolf
ISBN 978-3-406-70695-0
Zum Gesamtwerk:
Weitere Titel im Gesamtwerk:
- Band 1: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 1-96, 130, 131, 978-3-406-72872-3
- Band 3: Vergaberecht I / Band 4: Vergaberecht II, Einleitung Bauwerkvertragsrecht und VOB/A, VSVgV, 978-3-406-72873-0
Dieser Münchener Kommentar stellt das gesamte Europäische und Deutsche Wettbewerbsrecht dar und erläutert es im Detail unter erschöpfender Auswertung von Rechtsprechung und Literatur. Der Kommentar ist als umfassende Übersicht zu allen Teilen dieses Rechtsbereiches konzipiert. In einer überzeugenden Systematik erläutert der in fünf Bänden erscheinende Kommentar übersichtlich und tiefgreifend die gesamte Rechtsmaterie.
Ziel der Kommentierung ist es nicht zuletzt dem Nutzer auch in schwierigen Fällen klare Antworten zu geben und zwar unter Verwendung der einschlägigen Literatur mit der Entscheidungspraxis der Behörden, jeweils auf der Basis der Erkenntnisse der Rechtsprechung, soweit diese vorhanden ist. Das vorhandene Fallrecht wird zuverlässig und praxisnah ausgewertet, so dass alle wichtigen Entscheidungen aufgearbeitet werden.
Die Kommentierungen enthalten darüberhinaus wettbewerbspolitisch fundierte, systematisch einheitliche Darstellungen des Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrechts. An der Kommentierung wirken nicht nur Juristen mit, sondern auch Wettbewerbsökonomen, was dem Kommentar einen zeitgemäßen wettbewerbstheoretischen und wettbewerbspolitischen Ordnungsrahmen gibt.
Insbesondere das Vergabe- wie auch das Beihilfenrecht gewinnen stetig an Bedeutung, daher hat sich ihre Kommentierung im Rahmen der 2. Auflage des Gesamtwerks von ehemals einem Band (Band 3 der 1. Auflage) auf drei Bände ausgeweitet (Band 3, 4 und 5). Der jetzt neu erschienene Band erläutert in zweiter Auflage das gesamte Beihilfenrecht.
Da die erste Auflage der Kommentierungvor sieben Jahren erschienen ist, musste der Text nahezu komplett neu verfasst und wesentlich erweitert werden.
Der Münchener Kommentar zum Beihilfenrecht orientiert sich strikt an den Zielen des europäischen Beihilfenrechts in Art. 107 ff AEUV, deren Aufgabe es ist, einen unverfälschten Wettbewerb für Waren und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt sicher zu stellen. Insbesondere Beihilfen können den Wettbewerb verfälschen, wenn sie in rechtlich zweifelhafter Weise vergeben werden. Es handelt sich dabei oftmals um Subventionen in Millionenhöhe, deren Vergabe und Verwendung eine effektive Kontrolle erfordern.
Das Beihilfenrecht hat in den vergangenen Jahren einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren. Es hat sich inzwischen eine regelrechter Markt für die Beantragung von Beihilfen entwickelt. Die Vorschriften sind komplex und schwer zu handhaben. Der Münchener Kommentar bringt Licht ins Dunkel dieser häufig unübersichtlichen und intransparenten Materie. Sämtliche Normen, Richtlinien und die schwer zu überschauende Kasuistik des Beihilfenrechts werden umfassend und detailliert kommentiert. Leitlinie sind stets die Ordnungsprinzipien des Beihilfenrechts sowie seine wichtigen Bezüge zum Europäischen Wettbewerbsrecht unter intensiver Einbeziehung der Rechte der Europäischen Kommission aus Art. 107 ff AEUV im Sinne einer Sicherung und eines Vorrangs der EU-Primärrechts in diesem Bereich. Der Kommentar wendet sich intensiv gegen Tendenzen das EU-weite System offenen Wettbewerbs durch eine wettbewerbsverfälschende Beihilfenpraxis aus den Angeln zu heben. Daher werden alle Gefährdungslagen eingehend berücksichtigt.
Inhalt
- Artikel 107-109 AEUV
- DAWI – Dienstleistungen im allg. wirtschaftlichen Interesse
- AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 651/2014)
- Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
- Finanzielle Transfers und Transaktionen
- Steuerliche Maßnahmen
- Besondere Darstellung des Beihilfenrechts der 18 wichtigsten Sektoren
- Beihilfenverfahrens-VO (VO (EU) 2015/1589)
- Gemeinschaftsrechtsschutz im Beihilfenrecht
Die 12 Teile der Kommentierung verbinden die Qualitäten eines Kommentars mit Elementen eines Handbuches. Ausgehend von einer detaillierten Erläuterung als Problemenzonen des Art. 107 AEUV als der Grundnorm des europäischen Beihilfenrechts, werden alle Teilrechtsbereiche erläutert. Dies gilt insbesondere für die VO (EU) 651/2014 zur allgemeinen Gruppenfreistellung, die die Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt regeln und daher Ausnahmetatbestände definieren, denen ca. 95 % aller Beihilfen unterfallen und für die das Anmeldeerfordernis der Mitgliedstaaten entfallen ist. Nichtsdestoweniger dauert die Vergabe meist mehrere Monate. Der Art. 1 der AGVO bündelt die in Betracht kommenden und nicht in Betracht kommenden Subventionen. Die Kommentierung geht auf alle Details der Vergabepraxis und der Kontrollmechanismen näher ein.
Darüber hinaus stellt der Kommentar das Beihilfenrecht der 18 wichtigsten Sektoren gesondert und umfassend dar – von B wie »Banken« bis W wie »Wohnungswesen« unter Einschluss der steuerlichen Maßnahmen, die in Teil 7 eingehend erörtert werden. In diesem Teil wird das gesamte Beihilfensteuerrecht entfaltet unter Einschluss parafiskalischer Mechanismen und etwaigen schädigenden Mechanismen. Im Rahmen der Kommentierung des Art. 108 AEUV wird die für Rückforderungen sehr maßgebliche VO (EU) 2015/1589, die Beihilfeverfahrensordnung, eingehend unter dem Blickwinkel der aktuellen Verfahrenspraxis kommentiert, wobei auf alle Beschlussformen eingegangen wird. Der Teil dieses Bandes geht in einer profunden Übersicht auf den Gemeinschaftsrechtsschutz im Beihilfenrecht und die hier maßgeblichen Verfahrensarten vor den EU-Gerichten ein, wobei im Bereich des Hauptsacheverfahrens die Nichtigkeitsklage, die Untätigkeitsklage und die Schadensersatzklage sowie das Vorabentscheidungsverfahren im Vordergrund stehen. Auch im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes enthält dieser Teil sehr viele Hinweise für die praktische Umsetzung.
Der hervorragende Kommentar enthält Informationen und Hinweise zum gesamten Beihilfenrecht und dient der Praxis in herausragender Art und Weise.