Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: Nebenstrafrecht II, 4. Auflage, 2023, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: Nebenstrafrecht II
Bandredakteuer: Roland Schmitz
4. Auflage
München: C.H.Beck, 2023, C.H.Beck, 1785 S
Kommentar
Es besteht Gesamtabnahmepflicht: Vorteilspreis bei Gesamtabnahme aller 8 Bände der 4. Auflage, hier 339,00 € inkl MwSt.
ISBN 978-3-406-74608-6
Der Band komplettiert die vierte Auflage des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch und behandelt umfangreiche und sehr wesentliche Bereiche des Strafrechts jenseits des StGB. Die neue Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2019, die in diesen Bereichen ähnlich massiv waren wie im Bereich des StGB selbst. Es gibt aber auch mittelbare Einflüsse, die in den Kommentierungen zu berücksichtigen waren, wie die in diesem Bereich sehr wesentliche Rolle der reformierten Regelungen zur Gewinnabschöpfung. Gleich mehrfach geändert wurde in diesem Zeitraum das WpHG. Es liegt auf der Hand, dass die Rechtsprechung intensiv ausgewertet wurde und die Literatur bis zum März 2023 ebenfalls berücksichtigt wurde.
Der Kreis der hier hinsichtlich der Strafrechtsnormen erläuterten Gesetzes ist sehr umfangreich und berührt zahlreiche Rechtsbereiche im Schnittpunkt zwischen Strafrecht und anderen Rechtsbereichen. Kommentiert werden die strafrechtlich relevanten Normen aus folgenden Gesetzen, die selbstredend auch Fragen des Zusammenhangs aufwerfen: MarkenG, UrhG, UWG, GeschGehG (Beilage), AO, SchwarzArbG, AÜG, BetrVG, AktG, AWG, BauFordSiG, BörsG, depotG, GenG, GewO, GmbHG, HGB, InsO, KWG, WpHG, TTDSG anstelle des TKG und TMG. Damit sind erhebliche Regelungsmaterien des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wirtschaftsrechts, des Handels – und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Baurechts, des Börsenrechts, des Insolvenzrechts und des Telekommunikations- sowie des Medienrechts betroffen, die jeweils einen regelungsspezifischen “Einschlag” aufweisen. Kommentiert wird jetzt ausführlich anstelle der §§ 17 – 19 UWG, der § 23 GeschGehG, zu dem inzwischen einige Rechtsprechung ergangen ist.
Die Kommentierungen sind aufgrund der verstreuten Normengruppen möglichst einheitlich aufgebaut und geben zunächst einen Überblick über den Regelungszusammenhang, erläutern dann die jeweilige Norm, gehen auf Fragen des internationalen Strafrechts, auf Fragen von Täterschaft und Teilnahme nebst Konkurrenzen ein und werfen einen Blick auf Parallelvorschriften. Der Satz ist wie gewohnt sehr leserfreundlich. Kurz vor Redaktionsschluss mussten noch Änderungen der Sanktionsdurchsetzungsgesetzes I und II mit Auswirkungen auf das AWG eingearbeitet werden.
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen insb. im Bereich des Steuerstrafrechts. Das WpHG wurde nachhaltig durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz erneut geändert. Selten werden diese Normen des Nebenstrafrechts in einem Kommentar insgesamt übersichtlich kommentiert.
Die Kommentierungen sind alle sehr detailliert und gehen auf alle aktuellen Entwicklungen. So setzt sich etwa die Kommentierung des §§ 369, 370 AO mit allen aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich auseinander, die von einer Welt der “Begegnungen” zwischen Steuerverfahrensrechts, materiellem Steuerrecht und einem davon durchaus eigenständigen Steuerstrafrecht gekennzeichnet, das in der AO ein eigenes Regelungsregime gefunden hat. Diese Zusammenhänge werden sehr deutlich, etwa beispielsweise hinsichtlich der Umsatzsteuerverkürzung. Es haben sich in diesem Bereich spezifische Verkürzungstatbestände heraus kristallisiert den die Kommentierung sehr detailliert nachgeht, aber auch die Verbindungen zum Strafrecht allgemeiner Teil beim prozessualen Tatbegriff herausstellt. Die Kommentierung der Steuerstraftatbestände umfasst mit guten Gründen mehr als 500 Seiten. Ähnlich verhält es sich mit den anderen Bereichen.
Wer mit Straftaten dieser Art zu tun hat, wird diesen Kommentar gerne benutzen, der das diesen Band betreffende Nebenstrafrecht in einer gewohnt exzellten und praxisbetonten Qualität präzise erläutert.