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Rezensionen juristischer Literatur

Der Kommentar zum Presserecht

Löffler, Presserecht. Kommentar., 7. Auflage, 2023, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Löffler | Presserecht | 7. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Löffler

Presserecht

Kommentar

Kommentar zu den deutschen Landespressegesetzen mit systematischen Darstellungen zum pressebezogenen Standesrecht,

Anzeigenrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Arbeitsrecht, Titelschutz, Mediendatenschutz, Presse-Strafverfahrensrecht des Bundes, Jugendmedienschutz und Steuerrecht

7. Auflage

München: C.H.Beck, 2023, 2149 S., 209,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-76077-8

www.beck-shop.de

Die Neuauflage dieser über Jahrzehnte – seit 1955 – eingeführten Kommentierung enthält eine Bestandsaufnahme des heutigen Presserechts unter Einschluss der Medienkonvergenz, da praktisch jedes Presseorgan über einen Onlineauftritt (überwiegend teilweise mit Bezahlschranke) verfügt. Seit der ersten Auflage wird das Presserecht übersichtlich, systematisch und sehr kompakt für die Praxis aufgearbeitet. Systematik ist in diesem Bereich sehr notwendig, da es sich um eine unübersichtliche Materie handelt, die von zahlreichen Rechtsnormen gekennzeichnet ist und in der es zahllose Entscheidungen deutscher Gerichte gibt, die nicht immer völlig konsistent erscheinen. Teilweise handelt es sich um eine Art “Case – Law” reinsten Wassers. Der Kommentar trägt sehr dazu bei, durch Systematisierung Orientierung zu schaffen und gleichzeitig auch einen erheblichen Beitrag zur Dogmatik des Presse – und Medienrechts zu leisten.

Dieser traditionsreiche und sehr fundierte Kommentar wird eingeleitet durch einen verfassungsrechtlichen Grundriss, der synoptisch die sachverwandten Bestimmungen der 16 Landespresse- bzw. – Mediengesetze enthält, die bei aller Konvergenz im Detail Unterschiede enthalten. Diese Einführung enthält eine sehr profunde Darstellung der Grundlagen des gesamten Presserechts, unter Einschluss des Strafrechts, unter Einleitung einer sehr systematischen Rechtsquellenlehre. Kapitel 1 enthält eine profunde Kommentierung der landespresserechtlichen Vorschriften, etwa zur Kenntlichmachung entgeltlicher Veröffentlichungen („Paid-Content“) oder zur presserechtlichen Gegendarstellung. Fast alle diese Rechtsnormen haben medienrechtliche Entsprechungen bis hin zu lauterkeitsrechtlichen Bezügen.

Der Kommentar arbeitet alle presserechtlichen Entwicklungen seit der Vorauflage aus dem Jahre 2015 ein, die sich seither erheblich geändert, auch, aber nicht nur unter Einschluss der Pandemie und weiterer Krisen.  Diese machte eine völlig Neubearbeitung erforderlich, die auch zu einem neuen Kapitel im Besonderen Teil zum „Presse-Strafverfahrensrecht des Bundes“ geführt hat. Die Gliederung wurde gegenüber der Vorauflage neu strukturiert, indem Kapitel eingefügt wurden. Der Bearbeiterkreis hat sich erheblich verändert.

Im Besonderen Teil sind die pressespezifischen Regelungen des Bundes- und Verbandsrechts mit den Selbstkontrollgremien handbuchartig dargestellt. Darüber hinaus findet sich hier eine umfassende Kommentierung des Jugendschutzgesetzes mit Bezug auf Presse und Medien.  Weitere Kapitel widmen sich dem Urheberrecht der Presse, dem Verlagsrecht und dem Recht der Anzeige, sowie dem Titelschutz, dem Arbeitsrecht in Presseunternehmen sowie dem Mediendatenschutz.

Der „Löffler“ bietet damit eine Gesamtdarstellung aller Bereiche des pressebezogenen Rechts und eignet sich nicht nur für den Gebrauch der Redaktionen, sondern für nahezu alle Abteilungen des Presseunternehmens (auch Vertrieb, Werbung) sowie für Berater und Anspruchsgegner. Ein Kompendium von allerhöchstem Gebrauchswert!

Inhalt

  • Grundlagen
  • Kommentar der Landespressegesetze (unter Berücksichtigung von § 53 StPO)
  • Besonderer Teil mit systematischen Darstellungen:
    – Standesrecht der Presse, Presse-Selbstkontrolle, Deutscher Presserat
    – Recht der Anzeige (mit ZAW-AGB, IVW-Richtlinien, IVW-Satzung, Satzung IVW-Zeichen, Richtlinie IVW-Auflagenkontrolle)
    – Urheber- und Verlagsrecht der Presse
    – Arbeitsrecht im Presseunternehmen
    – Presserechtlicher Titelschutz
    – Jugendschutz (mit Kommentierung des JuSchG)
    – Steuerrecht
    – Mediendatenschutz

 

Die Kommentierungen – teilweise mit handbuchartigen Ausführungen – sind sämtlich sehr prägnant und stammen von einem sehr erfahrenen Autorenteam.

Die Neuauflage berücksichtigt u.a.

  • die Ausführungen zur Medienkonvergenz,
  • die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Presse in der Gegenwart,
  • die Aktualisierung des Landesrechts (Pressegesetze, Pflichtexemplargesetze),
  • das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sowie
  • die zahlreichen Neuerungen, die sich aus der jüngsten Gesetzgebung, wie z.B. dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der DSGVO ergeben.
  • Recht der Recherche: Auskunfts- und Informationszugang; Gerichtsberichterstattung usw.
  • Recht der Darstellung: Wortberichterstattung, Bildberichterstattung
  • Durchsetzung der Ansprüche: Unterwerfungsvertrag; Gerichtsverfahren
  • Strafrecht: Materielles Strafrecht; Prozessuales Strafrecht.

Der Kommentar stellt das Presserecht sehr kompakt dar, enthält aber auch eine prägnante Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung, die sehr aktuell sind und deren Lösungen durchaus kontrovers gesehen werden. Auf “Streitpotentiale” geht die Darstellung auch eingehend ein, zumal Pressekammern und Pressesenate Kritik gewohnt sind und damit umgehen können. Das Presserecht hat seit vielen Jahren einen deutlichen Bezug zu Fernsehen und Internetmedien, deren Funktionen eingehend berücksichtigt werden, so das gleichzeitig ein Werk zum Medienpresserecht vorgelegt wird. Die Rechtsprechung in diesen Bereichen ist oftmals nur schwer vorhersehbar. Die Darstellung möchte aber dieses Thema konkret angehen, um die Vorhersehbarkeit in grundsätzlich grundrechtsrelevanten Bereichen zu erhöhen. Viele Probleme sind aufgrund der technischen Entwicklungen und der Medienkonvergenzen derzeit nicht abschließend geklärt. Die Autoren gehen aber gerade auch auf solche Problemstellungen ein und präsentieren hier Lösungsmodelle. Das Werk hat den Stand vom 31.01.2023.

In fast allen Bereichen geht es hier letztlich fast immer um Grenzziehungen im Wechselspiel mit den Grundrechten, da die Medien – und Pressefreiheit grundrechtlich geschützt ist und die Presse grundsätzlich immer über aktuelle Entwicklungen berichten kann und darf. Kritisch sind die Fälle, in denen dies nicht der Fall ist, was aber eine  exakte Recherche voraussetzt, an der es oftmals fehlt.

Die überaus kompakte und systematische Kommentierung bietet seit Jahrzehnten die führende Kommentierung zur Praxis des Presserechts.

 

 

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