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Münchener Kommentar zum BGB: Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311 – 432)

Münchener Kommentar zum BGB: Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311 – 432)

Eine Rezension zu:

 

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311 – 432 BGB)

Kommentar

                                                                                 8. Auflage 2019, Buch, XXVII, 1549 S. Hardcover (In Leinen), 169,00 Euro

ISBN 978-3-406-72603-3

Information zu den Autoren

 Redakteur: Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Die Bearbeiter des zweiten Bandes: Prof. Dr. Gregor Bachmann, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow, Prof. Dr. Volker Emmerich, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Dres. h.c. Wolfgang Ernst, LL.M., Prof. Dr. Thomas Finkenauer, Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, LL.M., Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Prof. Dr. Hartmut Oetker, Richter am Thüringer Oberlandesgericht, Prof. Dr. Claudia Schubert und Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M.

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Mit dem nunmehr erschienenen Band 3 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die 8. Auflage dieses renommierten Großkommentars fortgesetzt, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind. In der neuen Ausgabe des verlagseigenen Magazins beckextra findet sich ein interessantes Interview mit Erfindern, Herausgeben und Redakteurinnen dieses Kommentars, insbesondere mit Herrn Prof. Säcker, der diesen Kommentar in den 70ger Jahren konzipiert hat, vor dem Hintergrund der damals vorhandenen, “vergleichbaren” Kommentarliteratur: http://presse.beck.de/beckextra-das-magazin.aspx.

Das nunmehr auf  13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich im Jahr 2020 komplett vorliegen. Bis zu diesen Endzeitpunkt sollen alle Einzelbände vorliegen. Die Kommentierung soll ab dieser Auflage in einem dreijährigen Turnus erfolgen, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie die ersten drei Bände eindrucksvoll gezeigt haben.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die europarechtliche und internationale Bezüge intensiv einbezieht.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des  Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und weisen viele Querverweise zu anderen Erläuterungen auf. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was Kritik der Autoren nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH und den Instanzgerichten durchgehend berücksichtigt wird.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe und Zusammenhänge hin analysiert. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder  “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Mit der 8. Auflage wird der bisherige Band 3 zum Allgemeinen Schuldrecht zur leichteren Handhabung in zwei Bände geteilt. Dadurch erhöht sich die Zahl der Bände, jedoch nicht der Seitenumfang für das Gesamtwerk.

Das Gesamtwerk hat folgenden Plan:

 Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 978-3-406-72600-2

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.

Für die 8. Auflage wurde Band 2 insgesamt vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand von Oktober 2018 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2018/19 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt.

 Der Band 3 geht insbesondere unter anderem auf die folgenden Rechtsänderungen ein:

  • intensiv berücksichtigt werden erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die erst in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte
  • Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung führte zu einer Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH. Im Allgemeinen Schuldrecht wurden die §§ 309, 312, 356e, 357d BGB geändert, eingeführt wurden unter anderem Sonderregelungen für den Widerruf von Verbraucherbauverträgen
  • berücksichtigt im AGB-Recht die Gesetzesänderung in § 309 BGB durch das Verwertungsgesellschaften-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Eingearbeitet ist ferner umfangreiche neue Rechtsprechung des EuGH, beispielsweise zu missbräuchlichen Klauseln entgegen dem Gebot von Treu und Glauben, und des BGH, beispielsweise zu Einmalbedingungen, zu doppelten Schriftformklauseln, zu Mahn- und Rücklastschriftkostenpauschalen und zu Nachzügler-Klauseln beim Erwerb von Wohnungseigentum
  • berücksichtigt das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften mit Folgeänderungen in den §§ 312, 312g BGB

Die Kommentierungen sorgen für Klarheit und Aktualität und sind mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision abgefasst worden. Die Entwicklungen in diesem Bereich haben zur Folge gehabt, dass der Band zum Allgemeinen Schuldrecht nunmehr in zwei Bände aufgespalten wurde. Der dritte Band hat sehr zentrale Materien zum Gegenstand, wie etwa zentrale Formvorschriften, das allgemeine Verbraucherschutzrecht bei bestimmten Arten von Verträgen, das Leistungsstörungsrecht im Synallagma, das Erlöschen von Schuldverhältnissen sowie Schuldbeitritt und Abtretung.

In der Kommentierung zu § 311 BGB wird die gesamte Entwicklung bei der Culpa in Contrahendo für alle Fallgruppen intensiv aufgearbeitet, wobei besonders intensiv auf die aktuellen Entwicklungen bei der Banken – und Kapitalanlagehaftung sowie die Prospekthaftung eingegangen wird. Die zentrale Formvorschrift des § 311 b für Immobiliengeschäfte, Vermögensübertragungen und den Nachlass wurde fast völlig neu kommentiert, wobei unter IV. eine intensive Darstellung der Erbschaftsverträge enthalten ist.

Ein deutlicher Schwerpunkt der Neubearbeitung liegt im Verbraucherschutzrecht, das im Jahr 2014 aufgrund der EU-Verbraucherschutzrichtlinie erheblich verändert, aber auch inhaltlich konsolidiert hat.Die Kommentierung analysiert die hierzu ergangene Rechtsprechung detailgenau. Dies ist um so wichtiger als diese Vorschriften teilweise Wertungwidersprüche enthalten, wie etwa bei § 312 b BGB, worauf die Kommentierung bei den Haustürgeschäften intensiv eingeht. Die Vorschriften der §§ 312 ff BGB sind für den Onlinehandel von zentralster Bedeutung und wegen ihrer Regel-Ausnahme- Ausnahme- Regel- Struktur oftmals nicht leicht zu handhaben. Die Kommentierung geht hier auf sämtliche Details ein und spricht auch Zweifelsfragen klar an, die etwa beim Vertrieb digitaler Güter in bestimmten Bereichen nach wie vor bestehen. Dies gilt etwa auch für die Ausnahmetatbestände des § 312 g Abs.2 BGB.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung liegt traditionell im Bereich des Leistungsstörungsrechts beim gegenseitigen Vertrag in §§ 320 ff BGB, wobei ein Schwerpunkt auf der Anwendung der Rücktrittsvorschriften liegt. Die Kompexität der damit verbundenen Fragen kommt insbesondere bei der Kommentierung des § 323 BGB deutlich zum Vorschein. Die Kommentierungen gegen hier auch intensiv auf die Vertragspraxis ein. Nichts anderes gilt für die Kommentierung der gesetzlichen Rücktrittsrechte.

Die Kommentierungen zum Leistungsstörungsrecht und den gesetzlichen Rücktrittsrechten und Einschluss der gesetzlichen Widerrufsfolgen führen die bahnbrechenden Analysen der Vorauflagen weiter und werden die Diskussion maßgeblich prägen. Die Kommentierungen führen die Entwicklungslinien zusammen und enthalten eine sehr aktuelle Bestandsaufnahme aller derzeitigen Diskussionsstände, die auch rechtsvergleichend operiert.

Da das Abtretungsrecht eng mit zivilprozessualen Fragestellungen verbunden ist, zieht sich die Einbeziehung dieser Verbindungen durch die gesamte Kommentierung des Abtretungsrecht, die sich auf höchstem Niveau bewegt.

Der dritte Band der achten Auflage des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bietet alle Detailinformationen, die im Bereich des Schuldrechts Allgemeiner Teil im Bereich der Normen der §§ 311 – 432 BGB relevant sind und setzt die Erfolgsgeschichte der ersten sieben Auflagen dieses renommierten Kommentars eindeutig fort. Die Neuauflage setzt deutliche Maßstäbe.

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