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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zum BGB: Band 7: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil IV (§§ 705 – 853), 8. Aufl., 2020, C.H.Beck

Münchener Kommentar zum BGB: Band 7: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil III (§§ 705 – 853), 8. Aufl., 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 7: Schuldrecht Besonderer Teil IV (§§ 705 – 853 BGB)

Kommentar

8. Auflage

München: C.H.Beck, 2020, , Buch, XXVII, 2.876 S. Hardcover (In Leinen), 299,00 Euro inkl. MwSt.

– nur als Gesamtwerk beziehbar –

ISBN 978-3-406-72607-1

Information zu den Autoren:

Redakteur: Prof. Dr. Mathias Habersack

www.beck-shop.de

Mit dem nunmehr erschienenen Band 7 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die 8. Auflage dieses renommierten Großkommentars fortgesetzt, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind. In einer Ausgabe des verlagseigenen Magazins beckextra findet sich ein interessantes Interview mit Erfindern, Herausgeben und Redakteurinnen dieses Kommentars, insbesondere mit Herrn Prof. Säcker, der diesen Kommentar in den 70ger Jahren konzipiert hat, vor dem Hintergrund der damals vorhandenen, “vergleichbaren” Kommentarliteratur: http://presse.beck.de/beckextra-das-magazin.aspx.

Das nunmehr auf 13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich im Jahr 2020 komplett vorliegen. Bis zu diesen Endzeitpunkt sollen alle Einzelbände vorliegen. Die Kommentierung soll ab dieser Auflage in einem dreijährigen Turnus erfolgen, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie die inzwischen erschienenen Bände eindrucksvoll gezeigt haben.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die europarechtliche und internationale Bezüge intensiv einbezieht.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und weisen viele Querverweise zu anderen Erläuterungen auf. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was Kritik der Autoren nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH und den Instanzgerichten durchgehend berücksichtigt wird.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe und Zusammenhänge hin analysiert. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Mit der 8. Auflage wird der Band 7 in einer vollständig überarbeiteten Form vorgelegt.

Das Gesamtwerk hat folgenden Plan:

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 978-3-406-72600-2

Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 978-3-406-72602-6
Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311-432), 978-3-406-72603-3
Band 4: Schuldrecht, Besonderer Teil I §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG, 978-3-406-72604-0
Band 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II, 978-3-406-72605-7
Band 6: Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 630-704), 978-3-406-72606-4
Band 7: Schuldrecht Besonderer Teil IV, 978-3-406-72607-1
Band 8: Sachenrecht, 978-3-406-72608-8
Band 9: Familienrecht I, 978-3-406-72609-5
Band 10: Familienrecht II, §§ 1589-1921, SGB VIII, 978-3-406-72610-1
Band 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG, 978-3-406-72611-8
Band 12: Internationales Privatrecht I, 978-3-406-72612-5
Band 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-248 EGBGB, 978-3-406-72613-2

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, sehr hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle, insbesondere beim BGH.

Für die 8. Auflage wurde Band 7 – bislang Band 6 – insgesamt vollständig überarbeitet und auf den Stand von April 2020 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2020 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2016 erschienenen Vorauflage. Der siebte Band betrifft einen Teil die Grundlegung der Personengesellschaftsrechts im Recht der GbR (wobei weitere Personengesellschaften berücksichtigt werden), die Bruchteilsgemeinschaft, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht, jeweils mit Bezügen zu „angeschlossenen“ Rechtsmaterien wie etwa der Produkthaftung.

Seit der Vorauflage sind in diesen Bereichen zahlreiche Gesetzesänderungen erfolgt, die in diesen Erläuterungen systematisch aufgearbeitet werden.

Die Neuauflage

von Band 7 wurde umfangreich überarbeitet und berücksichtigt u.a.:

  • im Bürgschaftsrecht eine Vielzahl neuer BGH- und OLG-Entscheidungen
  • im Recht der Inhaberschuldverschreibung die Diskussion über die digitalen Effekten
  • bei unerlaubten Handlungen die persönliche Haftung des Rechtsanwalts für Legal Opinions und die Entlastung von Unternehmen wegen Verbotsirrtums, die Wissenszurechnung innerhalb von Unternehmen sowie die Neujustierung der Haftung durch die Entscheidung des EuGH in Sachen Brustimplantate
  • im Bereicherungsrecht die Tecnoservice-Entscheidung des EuGH über Banküberweisungen unter falscher IBAN.

Die in diesem Band kommentierten Rechtsbereiche sind zwar weitgehend von größeren Gesetzesänderungen verschont geblieben, aber die Rechtsprechung hat sich in diesem Bereich erheblich entwickelt. Allerdings ist eine umfassende Reform des Persongesellschaftsrechts geplant, deren Entwurf in Wissenschaft und Praxis auf erhebliche Bedenken stößt. Darauf wird bereits teilweise eingegangen. Da die Gbr seitens des historischen Gesetzgebers anders konzipiert wurde als später die Realität der Vertragsbeziehungen gezeigt hat, gibt es eine erhebliche Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Vertragspraxis, insbesondere bei der unternehmenstragenden GbR, soweit sie nicht als OHG zu behandeln ist. Infolgedessen entwickelt bereits die Einleitung zu den §§ 705 ff BGB eine wichtige Typologie der derzeit existierenden Palette von Gestaltungsformen.

Wie bisher geht diese Kommentierung allen aktuellen Entwicklungen und Streitfragen nach und bietet entsprechende Lösungsmodelle an, die auch auf einer Kritik der Rechtsprechung beruhen können. Dabei wird auch intensiv auf atypische Gestaltungsmodelle eingegangen, etwa im Zusammenhang mit Investments oder mezzaninen Finanzierungsstrukturen. Die Kommentierung legt im Detail die Schwächen der gesetzlichen Regelung des Gbr-Gesellschaftsrecht offen, was insbesondere bei Kündigungsmöglichkeiten und Auseinandersetzung sowie beim Thema Abfindung. Ebenfalls kommentiert wird die mit der GbR eng „verwandte“ PartG.

Die Kommentierung zum Bereicherungsrecht geht ebenfalls allen aktuellen Entwicklungen nach und bietet eine interessante Bestandsaufnahme des aktuellen Standes des Bereicherungsrecht mit erheblichen Bezügen zum Bankrecht und zum Sachenrecht. Insbesondere wird eingehend auf die Unterschiede und Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Abgrenzung der Leistungskondiktion von der Nichtleistungskondiktion eingegangen. Vertieft diskutiert werden alle Aspekte der hier sehr wesentlichen Anspruchskonkurrenzen. Auf teilweise sehr anspruchsvolle Probleme bei der Verjährung wird ebenfalls intensiv eingegangen.

Die Kommentierung zum Deliktsrechts und zur Proprodukthaftung wurde nahezu vollständig neu gefasst. Das Deliktsrecht steht vor immer neuen Herausforderungen, die zu Differenzierungen in der rechtlichen Lösungskonzeption führen. Das Deliktsrecht ist eine jener Materien die besonders von der Digitalisierung und dem Einsatz etwa von Robotern betroffen sind. Die Vorbemerkung vor § 823 BGB greift alle aktuellen Entwicklungen in einer Übersicht vor den Hintergründen der Gesetzgebungskonzeption auf und erklärt die Konzeption des deutschen Deliktsrechts teilweise vor rechtsvergleichendem Hintergrund.

Die Kommentierungen des Deliktsrechts geht jeder aktuellen Fragestellung nach, auch in den besonderen Ausprägungen wie etwa bei der Anlegerhaftung, der Haftung besonderer Personengruppen und insbesondere bei der Produkthaftung, bei der sich entsprechend der technischen Entwicklung stets neue Probleme stellen, die auf der Basis der vorhandenen rechtlichen Instrumentarien gelöst werden und auch gelöst werden können. Es liegt auf der Hand, dass Beweisfragen intensiv erörtert werden und die Bezüge zum Zivilprozessrecht eingehend thematisiert werden. Die Rechtsprechung – nicht nur des BGH -, wird im Detail ausgewertet und dogmatisch eingeordnet. Eingegange wird etwa auch auf die Haftung des Inhabers von Internetanschlüssen. Ein erheblicher Bereich des Deliktsrechts ist das Arzthaftungsrecht, in dem sich ebenfalls ständig neue Aspekte aufgrund der Evolution von Behandlungsmethoden ergeben. Die Probleme dieses Bereichs wird ebenfalls eingehend nachgegangen. Bei § 826 BGB wird etwa den Bezügen zum Kapitalgesellschaftsrecht bei der Frage nachgegangen, wann eine persönliche Außenhaftung des Managements noch möglich ist.

Die souveränen Erläuterungen der vielschichtigen Problemzonen in den in diesem Band kommentierten Rechtsbereichen, bieten dem Nutzer eine optimale Grundlage für die Bewältigung auch komplexer Aufgaben in diesen Bereichen.

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