Münchener Kommentar zum BGB: Band 9: Familienrecht I, 9. Aufl., 2025, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 9: Familienrecht I (§§ 1297 – 1588; VersAusglG, GewSchG, LPartG
Kommentar
Band I: 10. Auflage 2025, Buch, L, 2256, S. Hardcover (In Leinen), 289,00 Euro inkl. MwSt.
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
Band I: ISBN 978-3-406-81029-9
Information zu den Autoren:
- Redakteurin: Prof. Dr. Elisabeth Koch
Band 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe. Dies umfasst Themenbereiche wie
- Ehewirkungen im Allgemeinen (Ehenamensrecht, Schlüsselgewalt)
- Eheliches Güterrecht (Ehevertrag, Zugewinnausgleich)
- Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich).
Kommentiert werden darüber hinaus das Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz und Lebenspartnerschaftsgesetz.
Besonders hervorzuheben sind die Änderungen durch
- Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts v. 11.6.2024 (neu §§ 1355-1355b)
- Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen v. 24.6.2024, die eingehend kommentiert werden.
Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
Unverzichtbar ist die 10. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der diversen Gesetzesänderungen, z.B.
- Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
- Änderungen im Namensrecht zur Namenswahl, §§ 1355 a und b BGB
- Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen, § 1305 BGB, etc..
Die neuen Entwicklungen durch künstliche Intelligenz – KI – werden analysiert und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Alle Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein.
Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle. Ziel aller Kommentierungen ist die Präsentation realitätsnaher Lösungsvorschläge.
Band 10 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe, geht aber auch auf die Materien des Gewaltschutzgesetzes, des Lebenspartnerschaftsgesetzes und das Versorgungsausgleichgesetzes für den Fall der Scheidung der Ehe intensiv ein. Die Kommentierung hat den Stand von Ende Juni 2025 (die Onlineausgabe wird durchgehend aktualisiert). Das seit den fundamentalen Änderungen des Jahres 2017 obsolete Lebenspartnerschaftsgesetz wird für „Altfälle“ weiter kommentiert.
Die Kommentierungen umfasst Themenbereiche wie
- Ehewirkungen im Allgemeinen (Ehenamensrecht, Schlüsselgewalt)
- Eheliches Güterrecht (Ehevertrag, Zugewinnausgleich)
- Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich).
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur seit der Vorauflage werden intensiv ausgewertet.
Besonders hervorzuheben sind die geplanten Änderungen
- im Bereich des Versorgungsausgleichs: §§ 14, 19, 30
- durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
- die Rechtsprechung zum Wechselmodell
- Fragestellungen im Hinblick auf Kinderehen.
Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
Die erneut deutlich überarbeitete Einleitung gibt einen Überblick über das Familienrecht als Ganzes, unter Einschluss der Erörterung der dogmatischen Besonderheiten und der Bezüge zu den anderen Teilen des BGB und der Rechtsordnung, etwa zu den Regelungen des FamFG und des Strafrechts. Die Einleitung nennt jedes Gesetz mit familienrechtlichem Regelungsgehalt und geht auch auf die Bezüge zum Erbrecht ein. Dargestellt werden auch die Grundzüge des internationalen Familienrechts. Da es seit der Vorauflage keine erheblichen Gesetzesänderungen in diesem Bereich gegeben, wird die neue Auflage genutzt, um Bestandsaufnahmen vorzunehmen.
Die Kommentierung verbindet teilweise die Literaturformen des Kommentars und eines Handbuches, was sich besonders in Anhängen zeigt. So geht der Anhang zu § 1302 BGB in einem sehr interessanten Überblick auf alle aktuellen Fragestellungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein, die in anderen Ländern teilweise verrechtlicht ist, aber in Deutschland bewusst und gewollt überwiegend ungeregelt bleibt, was den Abschluss von Partnerschaftsverträgen in gewissen Grenzen nicht ausschließt. Auf die schwierige Rechtslage besonders bei Abwicklungen der Vermögensbeziehungen solcher Partnerschaften wird im Detail auf rund 60 S. eingegangen.
Ähnlich verhält es sich mit den ausgezeichneten Vorbemerkungen, etwa vor § 1303 BGB, die eine Geschichte des deutschen Eherechts und der damit verbundenen Entwicklungen enthält. Die Ehewirkungen werden intensiv auch insbesondere auf vermögensrechtliche Verbindungen hin erörtert, so etwa bei § 1357 BGB. Mit großer Sorgfalt werden die Unterhaltspflichten unter Ehegatten sowie der Zugewinnausgleich erläutert.
Bei der Kommentierungen des § 1371 BGB, der im Erbrecht große Bedeutung hat, werden alle Varianten anhand einer teilweise schwierigen, nicht immer konsistenten Rechtsprechung zwischen erbrechtlicher (überlebender Ehegatte wird mindestens Miterbe) und güterrechtlicher Lösung (überlebender Ehegatte wird nicht Erbe) erörtert, gerade auch mit Blick auf etwaige Vermächtnisse und mit den oftmals außer Acht gelassenen Möglichkeiten der Ausschlagung und dem Verlangen von Zugewinn plus Pflichtteil. Es wird hier gut erklärt, dass die Wahl der Vorgehensweise konkrete Bewertungen der Situation verlangt, auch mit Blick auf steuerrechtliche Fragestellungen, die in die Darstellung ebenso einbezogen werden wie etwa insolvenzrechtliche Aspekte.
Die Relevanz von Bewertungsfragen setzt sich fort bei den Erläuterungen des Zugewinnausgleichs, wobei die Thematik der Eheverträge intensiv in die Darstellung einbezogen wird. Besonders Augenmerk wird auch den Grenzen des Zugewinns bei grob unbilligem Verhalten gewidmet, so bei der Erläuterung des § 1381 BGB, dessen Einrede selbst den Grenzen des § 242 BGB unterliegt, so dass die Rechtsprechung hierzu im Vorfeld immer analysiert werden muss, wobei diese Kommentierung eine erhebliche Unterstützung bietet.
Die Vorbemerkungen vor § 1564 BGB wiederum bringen einen Überblick über die Entwicklung des Scheidungsrechts und der Scheidungsgründe mit den jeweiligen Entwicklungsschritten. Scheidung, Scheidungsunterhalt und Versorgungsausgleich mit den Berechnungsmethoden werden vorbildlich erörtert. Die Ehevertragspraxis wird in den Kommentierungen intensiv einbezogen.
Die renommierte Kommentierung wird zielgerecht fortgeführt und optimiert. Die Neuauflage setzt erneut deutliche Maßstäbe im Familienrecht.