Schmidt, EStG. Einkommenssteuergesetz. Kommentar, 38. Auflage, 2019, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Schmidt
Einkommensteuergesetz: EStG
Kommentar
38., völlig neubearbeitete Auflage 2019. Buch. XXXII, 2654 S. Hardcover (In Leinen)
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-72900-3
Format (B x L): 13,0 x 19,4 cm
Gewicht: 1285 g
Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
Einkommensteuergesetz: EStG, 39. Auflage 2020
ISBN 978- 3-406-72900-3
Autoren
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Herausgegeben von Prof. Dr. habil.HeinrichWeber-Grellet
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Erläutert von Wolfgang Heinicke , Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D.
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Dr.RolandKrüger, Richter am Bundesfinanzhof
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Dr.EgmontKulosa, Richter am Bundesfinanzhof
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Dr.ChristianLevedag, Richter am Bundesfinanzhof
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Prof. Dr.Siegbert F.Seeger, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts a.D.
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Prof. Dr. Roland Wacker , Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
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Begründet von Prof. Dr. Ludwig Schmidt †
Als meinungsbildender Jahreskommentar berücksichtigt der “Schmidt” in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. Februar 2019 alle Änderungen des Erscheinungsjahres. Es handelt sich dabei um den ma0geblichen Kommentar zum EStG, der von allen Beteiligen intensiv genutzt wird.
Die Neuauflage berücksichtigt 30 Änderungen der Normen des EStG durch drei EStG-/EStDV-Änderungen seit dem Erscheinen der Vorauflage. Die Rechtsprechung wird wie gewohnt im Detail ausgewertet, so dass die Neuauflage 425 neue Enscheidungen des BFH, 575 neue Entscheidungen der FG, nebst 50 neuen BMF-Schreiben sowie das umfangreiche Schrifttum eingehend berücksichtigt. Die Kommentierungen stammen überwiegend von Richtern am BFH.
Im Vorwort erinnern die Verfasser an einen der Grundwidersprüche der Gesetzgebung: dem Wunsch nach Kürze und gleichzeitig nach Differenziertheit. Der Kommentar sieht sich eher der Differenziertheit verpflichtet und spricht stets alle bekannten Praxisprobleme an, um die Komplexität des Einkommenssteuerrechts zu reduzieren, was seit Jahrzehnten souverän gelingt. Das Vorwort ist immer sehr lesenswert, weil es alle Gesetzesänderungen auflistet, die neuen Entscheidungen zitiert, die neuen BMF-Schreiben auflistet und auf aktuelle Entwicklungen eingeht, durchaus im Zeichen des 100-jährigen Jubiläums der Steuerrechtsprechung in Deutschland.
Der Kommentar weist von Auflage zu Auflage einen hohen Aktualitätsgrad auf, ist extrem praxiserprobt und bietet Erläuterungen, die bekanntlich sehr problem- und lösungsorientiert sind und von sehr erfahrenen Richter-Autoren stammen, die diese Probleme eingehend kennen.
Die Neuauflage berücksichtigt unter anderem folgende Neuerungen:
- Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (”JStG 2018″)
- Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz)
- Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Brexit-Steuerbegleitgesetz
- Des Weiteren umfassende Berücksichtigung zahlreicher neuer Urteile, neuer Verwaltungserlasse sowie der neuen Fachliteratur.
Der Kommentar richtet sich in erster Linie an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichte und Unternehmen, aber letztlich auch an die Steuerzahler.
Da das EStG mit anderen Steuergesetzen intensiv “verzahnt” ist, wird auf diese Schnittstellen fortlaufend eingegangen, so bei der Kommentierung des § 15 EStG etwa auf die Bezüge zum Körperschaftssteuerrecht, etwa bei der Betriebsaufspaltung oder im Rahmen des § 15 a EStG für die Begrenzung der Verlust bei beschränkter Haftung. Detailliert wird etwa im Rahmen des § 18 EStG erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer Selbständigkeit auszugehen ist. Viele Normen des EStG beeinflussen auch zivilrechtliche und handelsrechtliche Materien unter Einschluss der Vertragsgestaltung, die ohne Rückgriff auf die Steuerrechtslage kaum mehr möglich ist.
Wie aus allen Auflagen seit 1982 gewohnt, bietet auch die Neuauflage eine umfassende, detaillierte und sehr praxisnahe Erläuterungen des gesamten Einkommenssteuerrechts mit stets ausgewogenen Vorschlägen zur Lösung von Streitfragen.