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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Handkommentar zum verwaltungsrechtlichen “Kernrecht”

Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg.), Verwaltungsrecht. VwVfG – VwGO – Nebengesetze. Handkommentar, 5. Auflage, 2021, Nomos

Eine Rezension zu:

978-3-8487-4810-5

Michael Fehling/Bertold Kastner/Volker Wahrendorf (Hrsg.) 

Verwaltungsrecht

VwVfG – VwGO – Nebengesetze

Handkommentar

5. Auflage

Baden-Baden: Nomos-Verlag, 2021, 3462 S., 128 Euro

ISBN 978-3-8487-4810-5

www.nomos-shop.de

Der Kommentar unternimmt es – inzwischen in fünfter Auflage – die Kerngesetze des Verwaltungsrecht in einem Band zu kommentieren. Dies ist überaus sinnvoll, da das VwVfG und die VwGO eng verzahnt sind. Hinzutreten Kommentierungen des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes. Die Darstellung ermöglicht es, diese Wechselbeziehungen systematisch nachzuverfolgen und deutlicher als in anderen Kommentierungen herzustellen. Querverweise vermeiden unnötige Doppelkommentierungen.

Die Kommentierung orientiert sich an Erfordernissen der Praxis und berücksichtigt daher maßgeblich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, die etwa für den anwaltlichen Anwender, der damit nicht ständig zu tun hat, mitunter – ohne erheblichen Zeitaufwand – mühsam zu recherchieren ist. Die Anzahl der Fundstellen ist bewusst knapp bemessen und orientiert sich an der neueren Rechtsprechung, über die ältere Entscheidungen regelmäßig leicht zu finden sind. Die Kommentierung hat grundsätzlich den Stand von Oktober 2020 und berücksichtigt insbesondere auch die anwendbaren Sonderregelungen der COVID19-Gesetzgebung.

Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt angesichts dieser übezeugenden Konzeption nicht von ungefähr. Die „Vernetzung“ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation. Die Erläuterungen gehen aber auch auf landesrechtliche Besonderheiten ein und bringen viele praxisrelevante Anwendungsfälle aus dem Besonderen Verwaltungsrecht, um die Regelungen transparenter zu machen. Stets berücksichtigt sind Kostenrecht und Anwaltsgebühren, mit den gerade in Kraft getretenenen Änderungen des RVG. Die Erläuterungen enthalten überdies
viele Formulierungsvorschläge und Aufbauschemata für Antrag bzw. Tenor.

Die aktuelle 5. Auflage berücksichtigt insbesondere folgende Schwerpunkttehmen:

• Rechtsschutz gegen Corona-Maßnahmen
• Einführung des elektronischen Verwaltungsaktes
• Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform
• eIDAS-Durchführungsgesetz
• Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
• Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
• EU-Kontopfändungsverordnung-Durchführungsgesetz
• Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung.

Berücksichtigt werden insbesondere folgende Gesetzesänderungen:

  • Planungsvereinheitlichungsgesetz
  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs auf VwGO, VwVfG und VwZG
  • Änderungen im Prozesskostenhilfe – und Beratungshilferecht
  • Einführung der Vollstreckungspauschale im VwVG
  • Einflüsse des Unionsrechts und der EuGH-Rechtsprechung – wie die Möglichkeiten eines Eilvorlageverfahrens vor dem EuGH oder der Durchführung eines beschleunigten Vorabentscheidungsverfahrens
  • sämtliche wichtigen Änderungen im Fachrecht, z.B. beim Asylverfahrensrecht

Die Kommentierungen sind weitgehend einheitlich aufgebaut. Ausführungen zum Normzweck und Anwendungsbereich folgen Einzelerläuterungen zu den Detailproblemen, die stets auch die Besonderheiten der Landesrechte berücksichtigen. Am Ende werden beim VwVfG auch Fragen des Rechtsschutzes behandelt. Wie in einer ganzen Reihe von Nomoskommentaren werden in die  Erläuterungen auch  Handbuchelemente integriert.

Schwerpunkt der Neubearbeitung liegen auf dem Planvereinheitlichungsgesetz, den Änderungen im Asylverfahrensrecht, dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und beim Kostenrecht. Die Kommentierung wurde im Übrigen durchgehend aktualisiert, unter Einschluss der Fundstellen, so dass veraltete oder nicht mehr sonderlich aktuelle Funstellen durch neuere Nachweise ersetzt wurden. Enthalten sind jetzt noch mehr Praxishinweise, auch zu den Materien des des besonderen Verwaltungsrechts und insbesondere zu den Verbindungen zum Europarecht.

Die „Vernetzung“ bei übergreifenden Themen macht die Gesamtstruktur des Verwaltungsverfahrens verständlich, setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse und verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zuverlässig und schnell zu überzeugender Argumentation.

Die Kommentierung etwa der Vorschriften, die die Aufhebung von Verwaltungsakten betreffen, geben einen sehr interessanten Überblick über die Durchführung der Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen. Hier wie sonst finden sich auch Hinweise für Anwälte, wie das jeweilige Rechtsschutzbegehren schriftsätzlich umgesetzt werden sollte. Angesichts der inzwischen erheblichen Praxisbedeutung erfolgt eine sehr ausführliche Darstellung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Für den Anwalt von besonderem Interesse ist die Kommentierung des § 80 VwVfG, da die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten immer wieder Probleme bereitet.

In der Kommentierung der VwGO überzeugt bereits der Aufbau der Darstellung des wichtigen § 40, die alle maßgeblichen landesrechtlichen Aspekte einbezieht. Die Klagearten werden praxisnah dargestellt, wobei ständig Hinweise für eine angemessene Umsetzung gegeben werden. Besonders herauszustellen ist die ungemein informative Darstellung des einstweiligen Rechtsschutzes. Den Praktiker werden insbesondere die Kommentierungen zu den Kostenvorschriften sehr interessieren. Der Anhang bietet eine der sicherlich derzeit interessantesten Darstellungen zum Thema “Anwaltsgebühren im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess”, der etwa auch intensiv auf das Thema Vergütungsvereinbarungen im Verwaltungsrecht eingeht. Dieses Thema ist umso mehr interessant, als die Tätigkeit im Verwaltungsrecht für den Anwalt nach RVG-Sätzen oftmals nicht kostendeckend ist. An dieser Stelle auf Details einzugehen, wäre verfehlt. Der Nutzer wird den hohen Nutzen dieses Kommentars bei der Arbeit mit ihm schnell erkennen.

Der Kommentar bietet eine ganz ausgezeichnete und sehr praxisnahe Kommentierung der Kerngesetze des Verwaltungsrechts und gibt der Praxis erneut erhebliche Impulse.

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