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Rezensionen juristischer Literatur

Großkommentar zum TKG

Fetzer/Scherer/Graulich (Hrsg.), TKG. Telekommunikationsrecht. Kommentar, 3. Auflage, 2021

Eine Rezension zu:

TKG – Telekommunikationsgesetz Kommentar

Thomas Fetzer/Joachim Scherer/Kurt Graulich (Hrsg.)

TKG

Telekommunikationsgesetz

Kommentar

Reihe: Berliner Kommentare

Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2021, 2286 S.

EUR (D) 248,00

inkl. USt.
ohne Versandkosten

eBook: EUR (D) 225,90

inkl. USt.
PDF-Datei

Herausgegeben von Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M., Universität Mannheim, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht, Ko-Direktor des Mannheim Centre for Competition and Innovation (MaCCI), Research Associate am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Prof. Dr. Joachim Scherer, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB, Frankfurt am Main, und Prof. Dr. Kurt Graulich, Richter am Bundesverwaltungsgericht i.R., Berlin

ISBN 978-3-503-19195-6

www.ESV.info

Das TKG ist sehr dynamische und schwierige Materie, die die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit im  digitalen Zeitalter der Informationsgesellschaft betrifft. Jeder, der sich damit beschäftigt, kommt angesichts der zahlreichen Spezialfragen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen ohne die Heranziehung eines Kommentars bei der praktischen Arbeit nicht aus. Dies hängt auch damit zusammen, dass es sich um eine Verbindung von technisch orientierten Teilrechtsbereichen handelt, die aus je unterschiedlichen Blickwinkeln angegangen werden, wie am Beispiel des sektoralen Kartellrechts deutlich wird.

Glaubte man 2004 ein TKG für längere Zeit geschaffen zu haben, musste das Gesetz unter europarechtlichen Vorzeichen durch das TKG – Änderungsgesetz mehrfach aufgrund der Änderungen der europarechtlichen Grundlagen reformiert werden. Die Änderungen sind in jeder „Reformstufe“ überaus weitreichend.

Die dritte Auflage dieses wichtigen Kommentars berücksichtigt die Entwicklungen bis September 2020 und geht an einigen Stellen auch bereits auf wahrscheinliche Änderungen in nahe Zukunft ein. Unter dem Druck der technischen Entwicklungen wird das TKG weiter eine “Reformbaustelle” bleiben. Der Kommentar orientiert sich maßgeblich an der Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur, die teilweise schwer zugänglich ist, und selbstredend an der Rechtsprechung, so diese jeweils vorhanden ist. Die Autoren sind Wissenschafter und Praktiker, die als Anwälte, Richter, als Wissenschaftler oder bei der Bundesnetzagentur ständig mit Fragestellungen aus dem Telekommunikationsrecht zu tun haben.

Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch auch weitere Entwicklungen sorgen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Diese Auflage ist die letzte Auflage, die sich auf die Rechtsgrundlagen bezieht, die auf der Grundlage des Europäischen Richtlinienpaktes aus dem Jahre 2002 beruhen und immer wieder reformiert wurden. Der diesen Rechtsrahmen ablösende Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation ist im Jahr 2018 in Kraft getreten und war bis zum 21.12.2020 in nationales Recht umsetzen, ohne dass das Gesetzgebungsverfahren bislang auf der Basis des vorliegenden Gesetzesentwurfes abgeschlossen werden konnte. Auf die Änderungen wird an den geeigneten Stellen der Erläuterungen eingegangen. Die EU-Kommission hat allerdings am 18.12.2020 weitere Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht, um die bestehenden Ziele des Wettbewerbs und des Binnenmarktes zu stärken, die Verbraucher zu schützen und faire Tarife und vielfältige Angebote für Internet- und Telefondienste zu ermöglichen. Dazu gehören u.a. eine neue delegierte Verordnung zur Festsetzung einheitlicher, unionsweit geltender Höchstentgelte für die Anrufzustellung, die sich die Betreiber gegenseitig für die Zustellung von Festnetz- und Mobilfunkanrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen, und eine aktualisierte Empfehlung über relevante Märkte, mit der die Liste der vordefinierten Märkte, die die europäischen nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig überprüfen müssen, aktualisiert wird. Der Rechtsrahmen aus dem Jahr 2018 betrifft insbesondere die Wahlmöglichkeiten und Rechte der Verbraucher, führt höhere Standards für Kommunikationsdienste ein und fördert Investitionen für mehr Konnektivität und digitale Innovation.

Da derzeit nicht absehbar ist, wann die Gesetzesänderungen in Kraft treten wurde letztmals das noch geltende TKG in der aktuellen Fassung erläutert. Die zum TKG erfolgte Behördenpraxis sowie die ergangenen Gerichtsentscheidungen werden auch unter dem neuen Rechtsrahmen Relevanz aufweisen. Der Kodex wird aber bereits intensiv rezipiert.

Der „Berliner Kommentar TKG“ behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt. Neu kommentiert in der 3. Auflage sind u.a. :

  • Netzneutralitäts-VO, Roaming-VO und die Regelungen zu Intra-EU Calls
  • §§ 77q, 77r TKG zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen (DigiNetzG bzw. 5. TKGÄndG)
  • §§ 41b, 41c TKG bzw. die erstmals erfolgten Neuregelungen zu Endgeräten
  • 6. TKGÄndG und sich daraus ergebende Anpassungen im TKG.

Die Erläuterungen berücksichtigen sehr eingehend auch die unmittelbar anwendbaren EU – Verordnungen zur Netzneutralität, zum Roaming (nach § 41 a TKG) und zu Intra-EU-Calls.

Der Kommentar erscheint zum richtigen Zeitpunkt. Es können hier nur einige wenige Aspekte dieses vorzüglichen Kommentars angesprochen werden. Etwa die Kommentierung des Sonderprivatrechts der §§ 43 a- 47 b TKG stellt die Lückenhaftigkeit dieser Regelungen gut heraus und geht insbesondere intensiv auf das Schlichtungsverfahren nach § 47 a TKG ein. Daneben hat allerdings die Beschwerde nach § 126 TKG weiter herausragende Bedeutung, worauf im Vorwort hingewiesen wird. Rätsel gibt immer noch der schadensersatzrechtliche Teil des § 44 TKG auf, zu dem es kaum veröffentlichte Urteile gibt, da eine konkrete Schadensbezifferung schwierig ist und auch die Kommentierung sich gegen eine abstrakte Berechnungsweise ausspricht. Dies führt in vielen Fällen zugunsten der TK – Provider zum Paradoxon einer “Schädigung ohne Schaden”.

Ein Sonderprivatrecht findet sich für die Mehrwertdienste auch in den §§ 66 TKG hinsichtlich der Nummerierung, einem inzwischen zu engen Begriff. Sehr lesenswert ist insoweit die Kommentierung zu den Preisangabenvorschriften der § 66 a – k TKG, der deutliche Bezüge zum Lauterkeitsrecht aufweist. Besonders intensiv werden auch die kartellrechtlichen Aspekte und die Mißbrauchsaufsicht erläutert. Nichts anderes gilt für die komplexen Vorschriften der Telekommunikationsüberwachung mit Bezügen zur StPO und zum Polizeirecht.

Die Kommentierung zu den fundamentalen Vorschriften über den Datenschutz im TKG geht auf viele, auch rechtspolitisch umstrittene Fragen ein und behandelt das Verhältnis zur DSGVO. Dies gilt insbesondere für die detailreiche Analyse der §§ 110 ff TKG, die den Bereich der öffentlichen Sicherheit betreffen und alle kritischen Punkte ansprechen.

Der Kommentar erläutert als Standardwerk das TKG in allen Details hervorragend und gibt Praxis und Wissenschaft erhebliche Impulse.

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