Eine Rezension zu:
Peter Wedde
Beschäftigtendatenschutz
Basiskommentar zu EU-DSGVO und BDSG
Erstauflage
Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2024, 678 S., 49,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-7663-6867-6
Der Basiskommentar bietet eine kompakte und bahnbrechende Kommentierung zum gesamten Beschäftigtendatenschutz, der datenschutzrechtlich nicht sehr klar geregelt ist, aber vielfältige Probleme in diversen Bereichen bietet, die mit den Stichworten „Bewerbung“, „Krankheit“, „Gehalt“ schlagwortartig und beispielhaft gekennzeichnet werden können. Es liegt auf der Hand, dass es sich um sensible Daten handelt. Beispielsweise ist bei einem „dualen Arbeitsverhältnis“, das mit einem Studium gekoppelt ist, weitgehend unklar, welche Daten die Universität an den Arbeitgeber weiter geben darf. Ein Kommentar für diesen Bereich ist überaus sinnvoll!
Seit dem 25. Mai ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Inzwischen hat sich manche Unsicherheit und auch manche Befürchtung gelegt. In ganz Europa gilt seither ein Datenschutzrecht mit sehr unterschiedlichen nationalen Begleitgesetzen. Zum Beschäftigtendatenschutz macht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) allerdings nur allgemeine Vorgaben. Mit der »Öffnungsklausel« in Art. 88 DSGVO überlässt sie die Regelungsbefugnis den Mitgliedstaaten, bei denen sich völlig unterschiedliche Regelungen finden. Die Bundesregierung hat von dieser Möglichkeit im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht. Spezielle Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz und damit für alle Beschäftigungsverhältnisse finden sich dort in § 26 BDSG, der aber nur einen „Rahmen“ darstellt. Darunter bietet diese Ermächtigung auch die Möglichkeit, die Datenverarbeitung per Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Hinzu kommen zahlreiche Einzelvorschriften in der DSGVO und im BDSG, die ebenfalls zu beachten sind. Der Kommentar bietet profunde Erläuterungen, was in diesem Rahmen zulässigerweise geregelt werden kann und was nicht.
Alle für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Vorschriften erläutert dieser Basiskommentar leicht verständlich in übersichtlicher Form, wobei intensiv auf die Arbeit der Betriebsräte eingegangen wird. Der Kommentar bietet vielfältige Hilfen beim Verständnis des schwierigen Zusammenspiels von DSGVO und BDSG. Betriebs- und Personalräte erhalten wertvolle Hinweise für ihre Arbeit in Betrieb und Dienststelle. Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten ermöglicht er eine Orientierung zu einschlägigen Fragen. Beschäftigten hilft er bei der Wahrung und Wahrnehmung ihrer Rechte.
Die Kommentierung bietet klare Orientierungen und hilft, die Rechtslage zu verstehen und richtig einzuordnen. Der Kommentar orientiert sich – soweit schon möglich – an der aktuellen Rechtsprechung, wertet aber auch ausgewählte Literatur dazu intensiv aus. Dabei geht es unter anderem auch darum, welche Daten ohne Einwilligungen des Arbeitnehmers zusammen geführt werden dürfen. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Datenschutzaspekte spielen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine zunehmende Rolle. Werden sie zusammengeführt, ist der Arbeitnehmer nicht mehr nur „gläsern“, sondern völlig transparent. Der Kommentar begreift den Datenschutz des Arbeitnehmers auch unter bürgerrechtlichen Aspekten.
Der Kommentar setzt bei der GSDVO an und kommentiert deren Vorschriften komplett unter dem Blickwinkel des Beschäftigtendatenschutzes, was bislang noch nie jemand unternommen hat. Insoweit stellt diese Kommentierung eine Pionierleistung dar. Ähnlich wird mit dem BDSG und den Durchführungsbestimmungen zur DSGCO verfahren. Die Darstellung ist detailliert, aber sehr verständlich.
Die Kommentierungen sind sehr problemorientiert. Im Kontext des Zusammenhangs der jeweiligen Normen werden etwa folgende Fragen aufgeworfen und problematisiert: Was besagen die Regelungen? Was ist bei ihrer Anwendung zu beachten? Welche Bezüge zum Beschäftigtendatenschutz? Und wie können die Interessen von Beschäftigten beim Datenschutz durchgesetzt werden?
Der Kommentar bringt die Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretungen auf die Tagesordnung, geht darauf ein, ob und wie die neuen Regeln Probleme im Bereich BigData und Cloudcomputing lösen, welche Betroffenenrechte unter welchen Voraussetzungen bestehen, welche Aufsichts- und Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen und natürlich werden auch weiterhin die Auswirkungen auf SocialMedia und Telemedien intensiv einbezogen, etwa hinsichtlich der Internetauftritte der Arbeitgeber. Der rechtspolitische Diskurs wird intensiv einbezogen. Der Basiskommentar erläutert das gesamte Datenschutzrecht für Beschäftigte und hilft, die oft komplizierten Vorgänge zu verstehen und richtig anzuwenden. Um die komplexen Normen leichter verständlich zu machen, sind viele Beispiele eingearbeitet.
Alle aktuellen Tendenzen werden aufgegriffen: Videokontrollen im Betrieb, der Einsatz von GPS als Kontrollinstrument, die Verwendung von BigData bei Personalentscheidungen, KI, Einsatz von Robotern, und vieles mehr wie der Einsatz neuer Softwareüberwachungsstrukturen, wozu sich keine expliziten Regelungen finden.
Die Kommentierung behandelt nicht nur das Gesetzesrecht, sondern geht auch auf konkrete Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse ein.
Der Kommentar bietet eine äußerst profunde Übersicht über alle aktuellen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und stellt eine Informationsquelle ersten Ranges dar.