H. Redeker, IT-Recht, 8. Auflage, 2024, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Helmut Redeker
IT-Recht
8. Auflage
München: C.H.Beck, 2023, 553 S., 89,00 Euro inkl. MwSt.
Reihe: NJW – Praxis
ISBN 978-3-406-79266-3
Das Handbuch aus der Reihe NJW – Praxis stellt eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Status Quo des Informationstechnologierechts für die Anwaltspraxis dar und geht auf alle aktuellen Entwicklungen ein. Eingearbeitet sind die aktuellen Entwicklungen zum Datenschutzrecht sowie der ePrivacy-Richtlinie. Die erheblichen Einflüsse des GeschGeG auf das IT-Recht sind eingearbeitet. Dies gilt auch für das NetzDG. Die Rechtsprechung – auch des EuGH – ist im Detail ausgewertet. Die aktuellen Entwicklungen geben Anlass bestehende Verträge, AGB und Klauselwerke zu überprüfen. Bei dieser Aufgabe ist die neue Auflage eine erhebliche Hilfe.
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei dem IT-Recht um eine Querschnittsmaterie, die sehr technisch geprägt ist und die sich teilweise auch dadurch auszeichnet, dass sich manche Rechtsprobleme durch technische Gestaltung vermeiden lassen, was immer öfter der Fall sein, zumal KI in die Rechtsanalyse und die rechtliche Gestaltung drängt. Auch solche aktuellen Entwicklungen werden berücksichtigt. Angesichts der rasanten Entwicklung dieser “ersten Produktivkraft” werden rechtliche Beurteilungen in diesem Bereich unter Umständen schnell von der Entwicklung überholt. Eine präzise Analyse dieser Entwicklungen setzt aber einen soliden Grundstock an Praxiswissen voraus, den dieser Band seit 8. Auflagen souverän vermittelt. Einen Teilbereich isoliert zu betrachten, ist bei dieser Materie ohnehin schwierig.
- Schutz von Software
- Erwerb von Soft- und Hardware
- Wartung und Pflege von EDV-Anlagen
- Prozessuale Fragen/Vollstreckungsprobleme
- Rechenzentrumsvertrag/Outsourcing
- Rechtsprobleme von Internet und Telekommunikation.
Die Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand Frühjahr 2023 in Gesetzgebung, Rechtsprechung (auch des EuGH, mit vielen noch anhängigen Verfahren derzeit) und Literatur. Eingearbeitet ist die neue Rechtslage zum Datenschutz (DS-GVO, neues BDSG, E-Privacy-Richtlinie). Auch das GeschGehG und das NetzDG sind bereits berücksichtigt. Überdies sind neue technische Entwicklungen berücksichtigt, wie etwa selbstlernende Systeme oder Memes. Näher eingegangen wird auch auf den elektronischen Rechtsverkehr mit den Änderungen durch das elDASVO, welches das SigG ersetzt hat. Eingegangen wird auf neue Rechtslagen im Bereich P2B-VO, den DSA, die KI-VO und weitere Neuerungen, vornehmlich auf EU – Ebene, die Rechtsanwendung nicht einfacher und natürlich auch neue Risiken schaffen.
Im Zentrum des Handbuchs stehen solche Entwicklungen, die es Unternehmen in den beiden letzten Jahrzehnten erlaubt haben, ihre Produkte über elektronische Kanäle durch Software zu vertreiben. Das Handbuch stellt die komplexen Zusammenhänge für die juristische Praxis aus anwaltlicher Sicht dar. Zu diesem Zweck sind viele Beispiele, Praxishinweise und Formulierungsvorschläge enthalten. Aktuelle Entwicklungen werden aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet, die es erlauben, auch zu neuen Problemstellungen angemessene Lösungen zu entwickeln. Das Handbuch geht etwa auch auf das in diesem Bereich nicht seltene Abrechen von Geschäftsverhandlungen und dem Schutz des Know-Hows für solche Fälle ein und enthält sehr viele Beispiele und Praxistipps.
Hierzu ist es erforderlich auch technische Abläufe zu schildern, da erst die Kenntnis dieser Zusammenhänge den Rechtsanwender in die Lage versetzt, diese technisch orientierten Sachverhalte auch zuverlässig zu beurteilen. Dazu dienen die ausführlichen Vorbemerkungen. Nicht wenige Bewertungen in diesem Bereich haben sich im Nachhinein als unzutreffend erwiesen, weil es an einer zutreffenden Analyse der technischen Zusammenhänge gefehlt hat. Nun ist es in derartigen allerdings oft so, dass eine Beurteilung nur eine Momentaufnahme darstellt, was gerade bei der Beratung von IT – Unternehmen sehr zu beachten ist.
Es handelt sich bei dieser Darstellung um einen weiten Bogen, der beim IT – Vertragsrecht – einer sehr internationalen Materie – beginnt, zu Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs führt, das Immaterialgüterrecht berührt, um schließlich auch Fragen aus dem Telekommunikationsrecht, des Datenschutzrechts sowie aus weiteren Materien aufzuwerfen.
Wer sich mit IT-Recht beschäftigt, wird an diesem die Branche prägenden Band nicht vorbeikommen.