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Rezensionen juristischer Literatur

Der Jahreskommentar zum UWG 2020

Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, 38. Aufl., 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Köhler / Bornkamm / Feddersen | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG | 38., neu bearbeitete Auflage | 2020 | mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, D... | Band 13a

 Helmut Köhler/Joachim Bornkamm/Jörn Feddersen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

UWG

mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV

38. Auflage

Die Autoren:
Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am BGH a. D.; Jörn Feddersen, Richter am BGH; Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Christian Alexander

München: C.H.Beck, 2020, 2306 S., 189,00 Euro inkl. MwSt.

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 13a

  Kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., und Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.), Richter am Bundesgerichtshof, Christian Alexander, Prof. an der Univ. Jena. Begründet von Dr. Adolf Baumbach. Bis zur 22. Auflage bearbeitet von Prof. Dr. jur. Wolfgang Hefermehl

ISBN 978-3-406-72622-4

www.beck-shop.de

Der vor Jahrzehnten von Adolf Baumbach begründete und bis zur 22. Auflage von Wolfgang Hefermehl bearbeitete Kommentar ist “der Klassiker” unter den UWG – Kommentaren und stellt dies von Auflage zu Auflage unter Beweis. Eine Fülle von neuen Entscheidungen des EuGH und des BGH sowie weiterer Gerichte in einem Bearbeitungszeitraum von einem Jahr sind ausgewertet, eingearbeitet und analysiert worden.

Der exzellente Kommentar ist ein unverzichtbares Standardwerk für jeden der mit dem Lauterkeitsrecht beruflich zu tun hat. Diese Auflage vertieft erneut die Erfahrungen mit der am 15.12.2015 in Kraft getretenen erneuten Reform des UWG und wertet die hierzu ergangene Rechtsprechung und Literatur umfassend aus.  Davon betroffen sind unmittelbar die Normen der §§ 2,3,4 und 5 UWG mit den neu eingefügten §§ 3 a und 4 a UWG. Die Neuauflage vertieft weiter die Ausführungen zur PreisangabenVO und zum Unterlassungsklagengesetz, die beide im Jahr 2015 geändert wurden. Die Kommentierung hat den Stand von November 2019 und ist damit sehr aktuell.

Die Neuauflage geht aus aktuellem Anlass erneut eingehend auf das Verhältnis der DSGVO zum UWG und zum Unterlassungsklagengesetz ein. Die diesbezüglichen Ausführungen finden sich überwiegend in der Kommentierung zu § 7 UWG. In diesem Rahmen werden auch die Auswirkungen der seit Monaten erwarteten ePrivacyVO erörtert. Die Ausführungen zeigen insgesamt sehr deutlich, dass die DSGVO erhebliche privat – und wirtschaftsrechtliche Auswirkungen enthält, mit erheblicher Relevanz für § 7 UWG. Nicht zuletzt unter dem Aspekt der Anforderungen an die Einwilligung (insbes. Rdnr. 149 ff), wobei auch auf die AGB – Inhaltskontrolle vorformulierter Einwilligungserklärungen im Detail eingegangen wird, da dies lauterkeitsrechtlich von erheblicher Relevanz ist.

In einem deutlichen Schwerpunkt betreffend die Streichung der §§ 17 – 19 UWG und die Einführung des Geschäftsgeheimnisschutz – Gesetzes in der deutschen Umsetzung der Geheimnisschutz-RL eingehend erläutert. Eine Kommentierung des GeschGehG wurde neu in den Band aufgenommen und von dem neu eingetretenen Autor erläutert. Dieses Gesetz geht weit über den Anwendungsbereich der früheren §§ 17 – 19 UWG hinaus, weshalb der Rechtsrahmen in einer vorzüglichen Einführung im Detail hinsichtlich des Gesetzgebungsprozesses nachgezeichnet wird. Diese Einführung zeigt auch die Zusammenhänge mit benachbarten Regelungen auf, so etwa zum Kartellrecht. Dieses Gesetz enthält zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Komponenten und die Erläuterungen werden strikt auf den Richtlinientext bezogen, da hier im deutschen Umsetzungsgesetz Abweichungen zu finden sind. Auf die Bezüge zur unternehmensinternen Compliance wird näher eingegangen, ebenso auf die teilweise schwierige Abschichtung der erlaubten Erkenntnisgewinnung von der unerlaubten Erkenntnisgewinnung unter Einschluss der Whistleblower-Problematik. Bei den zivilrechtlichen Ansprüchen wird eingehend auf die hier sehr zentralen Beweislastprobleme eingegangen. Sehr eingehend wird im Detail auf die nicht immer sehr bestimmten Tatbestandsmerkmale der Strafnorm des § 23 eingegangen, der über § 17 UWG a.F. weit hinausgeht und ein völlig anderes System aufweist.

Im Zentrum der Neubearbeitung steht ganz zentral die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH und des BGH, die durchaus teilweise unterschiedliche Akzente setzen. So wird hinsichtlich der Rechtsprechung des EuGH sehr eingehend auf die wichtige Entscheidung vzbv/Amazon und Fashion ID/Verbraucherzentrale NRW eingegangen, die unter anderem auch zeigen, dass Verbandsstreitigkeiten im Bereich des UWG sehr „im Trend“ liegen.

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs wurde allerdings im genannten Zeitraum erneut maßgeblich durch den BGH kontinuierlich weiterentwickelt, der eine ganze Reihe interessante Urteile gefällt hat, von denen etwa “Brötchengutschein”, „Das beste Netz“§ oder „Identitätsdiebstahl“ herausgegriffen werden können, die alle sehr aktuelle Streitfragen geklärt haben. Ohnehin fällt auf, dass Klagen immer öfter von Verbänden erhoben wurden. Diese neuen Entscheidungen werden eingehend analysiert, wobei auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Landgerichte berücksichtigt wird.

Das unverzichtbare Standardwerk für jeden Wettbewerbsrechtler kommentiert das UWG, die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen geprägte Lauterkeitsrecht.

Die 38. Auflage berücksichtigt wie alle Vorauflagen sämtliche aktuellen Entwicklungen seit der Vorauflage und geht auch auf bereits geplante Änderungen näher ein.

Die Kommentierung konzentriert sich zwar auf die Normen des UWG, bezieht aber anverwandte Materien wie die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) sowie die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in speziellen Kommentierungen mit ein.

Mehr und mehr berücksichtigt wird auch das EU – Verordnungsrecht, dass eigenständige Regelungen gegen Wettbewerbsverstöße enthält, wie die Health – Claims – VO, die REACH – VO oder die KosmetikVO. Die betreffenden Rechtsquellen sind im Anhang abgedruckt, der von Auflage zu Auflage zwangsläufig immer länger wird. Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen und Fallrecht geprägte Lauterkeitsrecht, dessen Funktionen sich fast nur noch über Kommentierungen erschließen, zumal die Materie stets in erheblicher Bewegung ist. Entsprechend intensiv ist die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung seit der Vorauflage.

Weiter ausgebaut wurde der überaus interessante Abschnitt “Von der Haftung des Störers zur Haftung des Täters und Teilnehmers” im Rahmen der Kommentierung des § 8 UWG, der insbesondere die bahnbrechende BGH – Rechtsprechung der letzten Jahre dogmatisch aufarbeitet und sich sehr kritisch mit Aufgabe der Störerhaftung im Bereich des UWG auseinandersetzt und sich wieder darauf besinnt, dass es sich beim Lauterkeitsrecht im Kern um spezifisches Deliktsrechts handelt, an dessen Dogmatik bei der Täterschaft und Teilnahme nunmehr angeknüpft wird. Das Ende der Störerhaftung scheint auch für den Bereich der absoluten Rechte nach und nach eingeleitet, ohne das sich dies aber bislang durchgesetzt hätte, da bei der Verletzung absoluter Rechte, insbesondere im Bereich des Urhebersrechts und des Markenrechts, weiter auf die (Mit-) Störerhaftung zurückgegriffen. Der Leser wird feststellen, dass man sich bei diesem Kommentar regelrecht “festliest”, weil er enorme Tiefe aufweist und auch bislang ungelöste Probleme einer dogmatisch verantwortlichen Lösung zuführen möchte. Jedes Gericht und nahezu alle Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, nutzen diesen exzellenten Kommentar intensiv.

Die führende und letztlich die Praxis maßgebliche prägende Kommentierung zum Lauterkeitsrecht verbindet Praxis und Wissenschaft und setzt mit jeder Neuauflage neue und sehr nachhaltige Akzente.

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