Eine Rezension zu:
Guido Toussaint (Hrsg.)
Kostenrecht
GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG, sowie Kostenvorschriften für einzelne Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften
Kommentar
54. Auflage
München: C.H.Beck, 2024, XXVI, 3037 S., Buch. Hardcover (In Leinen), 173,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-81420-4
Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 2
Dieses unangefochtene Meisterwerk unter den Kostenrechtskommentaren erschien bis zur 50. Auflage als „Hartmann/Toussaint“, nachdem Peter Hartmann diesen Kommentar jahrzehntelang allein bearbeitet hatte. Der Kommentar erläuterte seit jeher das gesamte deutsche Kostenrecht, also derzeit GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG, sowie Kostenvorschriften für einzelne Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften. Entsprechend strukturiert ist der Kommentar aufgebaut und erfasst alle Verfahrensarten, die notarielle Abrechnungspraxis, die Kosten der Zwangsvollstreckung, die Justizverwaltungskosten und sonst relevante Verfahrensarten.
Die Erläuterungen haben den Stand von Februar 2024 und sind damit sehr aktuell.
Die Kommentierung hatte mit der Vorauflage eine neue Struktur erhalten, die vom Allgemeinen zum Besonderen führt und eher von pragmatischen als von dogmatischen Erwägungen geleitet ist. Mit dieser Auflage wird die 54. Auflage fortgeschrieben und durchgehend aktualisiert. Die Änderungen sind im Vorwort aufgelistet.
Erneut geht es in Schwerpunkten auch um die Auswirkungen der Digitalisierung und des elektronischen Rechtsverkehrs auf das Kostenrecht. Die Kommentierungen gehen auch intensiv auf Streitfragen und Randfragen ein und bieten stets sehr fundierte Lösungsvorschläge, falls Streitfragen nicht höchstrichterlich entschieden worden sein sollten. Dies ist derzeit angesichts einer ungewöhnlich hohen Zahl von Änderungen ein deutliches Problem.
Die Kommentierungen folgen überdies überwiegend einem einheitlichen Aufbau, so dass der Aufbau der Reihenfolge Systematik – Regelungszweck – Sachlicher Geltungsbereich – Persönlicher Geltungsbereich – Einzelkommentierungen – Anmerkungen folgt, was die Nutzung für den Leser sehr erleichtert. Auf Einzelheiten einzugehen, verbietet sich angesichts einer Kommentierung, die sich auf dem höchstem denkbaren Niveau bewegt. Letztlich werden alle aktuellen Problembereiche souverän dokumentiert.
Die stets sehr aktuelle, verständliche und systematische Kommentierung zum Kostenrecht bietet nach wie vor eine der besten und interessantesten Kommentierungen des Kostenrechts und zeigt wie aktuell ein “Klassiker” sein kann.