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Rezensionen juristischer Literatur

Kündigungsschutzrecht für die Praxis

Däubler/Deinert/Zwanziger (Hrsg.), KSchR, 12. Aufl., 2024, Bund – Verlag

 

 Eine Rezension zu:

Titelcover klein

Wolfgang Däubler/Olaf Deinert (Hrsg.)

Kündigungsschutzrecht

Kommentar für die Praxis

Kündigungen und anderen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

begründet von Michael Kittner

12., überarbeitete und aktualisierte Auflage

jetzt inklusive Online – Ausgabe mit Volltext und zitierter Rechtsprechung

Frankfurt/Main: Bund-Verlag, 2438 S.

 Subskriptionspreis (bis 30.04.2024): € 198,00 inkl. MwSt.
danach Ladenpreis: € 248,00 inkl. MwSt.

  ISBN 978-3-7663-7299-4

www.bund-verlag.de

Die in dieser Kommentierung berücksichtigten Rechtsgrundlagen reichen weit über das BGB und KSchG hinaus. Alle Teile wurden durchgehend aktualisiert und wichtige Teile vertieft. Vertieft wurden in dieser Auflage eine zusammenhängende Darstellung des Kündigungsschutzrechts im öffentlichen Dienst und des Aufhebungsvertrages. Die Neuauflage geht auf alle relevanten Gesetzesänderungen in gewohnter Form ein,  so etwa auf die neuen Kündigungsverbote für Whistleblower. Der Kommentar (Printausgabe) hat den Stand von Oktober 2023; die Onlineausgabe wird durchlaufend aktualisiert.

Die Online-Ausgabe umfasst den gesamten Kommentar-Text und die dort zitierten Urteile im Volltext und ist im Preis enthalten. Über die exzellente Volltextsuche erschließt ich der Inhalt noch schneller – jederzeit und überall.

Wie die Seitenzahl anzeigt, wurde die Kommentierung erneut erweitert, was letztlich auch den Entwicklungen in der Arbeitwelt geschuldet wird, die unter „Arbeit 4.0“ schlagwortartig zusammen gefasst wird. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden wurde in dieser Auflage weiter auf die Kommentierung von Teilen des BetrVG verzichtet, da diese bereits in der Kommentierung von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 19. Auflage, Bund – Verlag, 2024, erfolgt sind. Einzige Ausnahme ist § 102 BetrVG, da diese Norm zum Kündigungsschutzrecht gehört. Dieser Teil der Kommentierung wurde in die Einleitung aufgenommen.

Darüber wurden jene Kommentierungen zu Normen aus denen sich aus Benachteiligungsverboten ein besonderer Kündigungsschutz ergibt, gestrafft, u.a. indem vergleichbare Vorschriften zusammen kommentiert wurden. Neu hinzugetreten ist eine Kommentierung des Kündigungsschutzes für den öffentlichen Dienst mit zahlreichen Besonderheiten, die im Detail berücksichtigt werden.

Der Kommentar richtet sich in erster Linie an die Arbeitnehmervertretung. Wer Beschäftigten beim Kündigungsschutz kompetent zur Seite stehen will, kann auf diesen Kommentar nicht verzichten. Er behandelt detailliert alle Gesetze, die Schutz gegen Kündigungen geben. Dazu gehören neben dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche Bestimmungen, die man unter dem Stichwort »Sonderkündigungsschutz« zusammenfasst. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wirft zahlreiche Fragen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts auf – auch sie sind umfassend erläutert. Zudem gibt es ein eigenes Kapitel zu den Besonderheiten bei Kündigungen im öffentlichen Dienst.

Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere:

  • Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes in § 15 KSchG durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
  • Neuregelung im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
  • Kündigungsverbot von Whistleblowern im Sinne des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Sonderkündigungsschutz für Vergütungsbeauftragte und Strahlenschutzbeauftragte
  • Verhaltensbedingte Kündigung, etwa wegen rechtsradikaler Betätigung, Datenschutzverstößen, Meinungsäußerungen in sozialen Medien
  • Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
  • Massenentlassung nach §§ 17 ff. KSchG
  • Neuerungen infolge der Transparenzrichtlinie (EU) 2019/1152
  • Kündigung mit Hilfe eines Algorithmus.

Der Kommentar enthält einen umfassenden Überblick über das gesamte deutsche Kündigungsschutzrecht, in dessen “System” die überaus ausführliche Einleitung – die an sich schon Handbuchcharakter hat – einen profunden Überblick gibt und etwa 200 Seiten dieses Werkes ausmacht. Der hier gegebene Überblick ist umfassend angelegt und geht etwa sehr eingehend auf Fragen der arbeitsrechtlichen Abmahnung ein und hier auch auf Probleme des Zugangs, der Akteneinsicht und der prozessualen Abwehr. Ein Schwerpunkt liegt unter anderem auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge. Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Darstellung des Kündigungsschutzprozesses und seiner vielfältigen Problemstellungen. Sehr informativ ist die zusammenfassende Übersicht über die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Darstellungen zum Kollisionsrecht werden ergänzt durch einen sehr knappen Überblick über die maßgeblichen ausländischen Kündigungsschutzrechte mit Fundstellen zu Übersichtsaufsätzen, die bei der Bearbeitung internationaler Kündigungsschutzprobleme erheblich weiterhelfen. Das vielleicht brisanteste Kapitel dieser Einleitung handelt von den rechtspolitischen Diskussionen im Kündigungsschutzrecht, deren Linien hier prägnant zusammengeführt werden. Dieser Bereich ist stark von ideologischen “Kampflinien” gekennzeichnet, wie sich etwa an der je verschiedenen Einschätzung des deutschen Kündigungsschutzrechts als internationales Investitionshemmnis leicht ablesen lässt oder bei der Bewältigung der „Digitalisierung“ der Arbeitswelt. Kritisch aufgearbeitet wird das Thema “Abfindung statt Kündigungsschutz”, die sich gegen die Tendenz verwahrt, dass das KSchG ein “Abfindungsgesetz” obwohl nur in ca. 15 % aller Kündigungsfälle Abfindungen gezahlt werden sollen und die Praxis gewisse Restriktionen erkennen lässt. Die „gelebte“ Praxis des Arbeitsrecht wird in dieser Kommentierung ständig eingearbeitet.

Die Kommentierung der einschlägigen Vorschriften erfolgt nicht mehr in alphabetischer Reihenfolge, sondern setzt – wie erstmals mit der Vorauflage – unmittelbar mit dem KSchG ein. Die restlichen Gesetze werden dann aber wieder in alphabetischer Reihenfolge erläutert, einsetzend mit dem AbgG. Es werden letztlich so gut wie alle Vorschriften erfasst, die in irgendeiner Form eine Beziehung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufweisen, wozu etwa auch das AÜG zählt.

Im Zentrum der Kommentierung stehen natürlich die zentralen gesetzlichen Materien des Kündigungsrechtes, ausgehend von den einschlägigen Vorschriften des BGB, wobei hier auch etwa Fragen der arglistigen Täuschung behandelt werden, deren Geltendmachung ebenfalls zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisse führen kann. Sorgfältig analysiert werden in diesem Rahmen die vielfältigen Zugangsprobleme. Da bei Freistellungen von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung insbesondere bei Aufhebungsverträgen unter dem Gesichtspunkt des § 615 BGB öfters prekär werden, wird auf diese Problemstellungen intensiv eingegangen, die sich bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung entschärfen lassen. Für die außerordentliche Kündigung wird die verzweigte Kasuistik in der Kommentierung zu § 626 BGB intensiv anhand der 6 maßgeblichen Fallgruppen und ihren Untergliederungen aufgearbeitet. Hierbei werden auch Themen wie die kündigungsschutzrechtliche Behandlung neonazistischer Propaganda am Arbeitsplatz eingehend analysiert, die eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich rechtfertigen. Es wird allerdings zutreffend darauf hingewiesen, dass die damit verbundenen Problemstellungen durch Sanktionen allein nicht behebbar sind – nicht alle die dazu vordergründig schweigen, sind anderer Auffassung – und sich hier das Problem einer angemessenen, betrieblichen Prävention stellt. Intensiv erörtert wird auch der Kündigungsschutz bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Generell ist es so, dass der Leser in diesem Kommentar Informationen zu Randfragen findet, die anderweitig kaum erörtert werden, so etwa zur Kündigung bei Compliance – Verstößen.

Es spricht für diesen Kommentar, dass auch die einschlägigen Normen des Grundgesetzes kommentiert werden, wobei hier maßgeblich die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten eine Rolle spielt. Im Zentrum stehen hier die verfassungsrechtlichen Aspekte des Persönlichkeitsrechtsschutzes, etwa auch im Hinblick auf den betrieblichen Datenschutz. Aspekte des internationalen Arbeitsrechts werden intensiv einbezogen.

Den Hauptteil der Kommentierung machen allerdings die Erläuterungen zum KSchG aus. Die Judikatur zur personen-, verhaltens- und betriebsbezogenen Kündigung wird eingehend verarbeitet und kritisch analysiert. Hier gehen die Darlegungen ausführlich auf die Änderungen des § 1 KSchG zur Sozialauswahl ein. Interessante Aspekte enthält die Kommentierung zu § 1 a KSchG, dessen praktische Relevanz recht gering sein dürfte. Lässt sich der Arbeitnehmer aber darauf ein und zahlt der Arbeitgeber die im – meist schlüssig zustande gekommenen –  Klageverzichtsvertrag (die hier abgelehnt wird) vereinbarte Abfindung nicht, wird hier die Auffassung vertreten, dass entgegen § 4 KSchG in diesem Falle die verspätete Zulassung einer Kündigungsschutzklage – ggf. nach Rücktritt – möglich ist, da der Arbeitnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen von der Klageerhebung abgehalten wurde. Ob sich diese Auffassung durchsetzen wird, muss abgewartet werden. Auch der Schadensersatzanspruch auf Wiedereinstellung wird erörtert, wobei hier allerdings der Streitstand intensiver referiert werden könnte. Bei § 23 KSchG wird der Kreis der maßgeblichen Beschäftigten genau analysiert. Einbezogen wird selbstredend das TzbfG. Angesichts der gesellschaftsrechtlichen Bezüge wird auch das Umwandlungsrecht berücksichtigt.

Wer Arbeitnehmern beim Kündigungsschutz kompetent zur Seite stehen will, wird auf diesen Kommentar zum Kündigungsschutzrecht nicht verzichten. Das Sozialversicherungs- und das Steuerrecht sind durchgehend einbezogen. Die Autoren schöpfen alle Argumentationsmöglichkeiten aus, welche die Rechtsprechung für einen besseren Schutz der betroffenen Arbeitnehmer lässt. Dabei wird auch die Meinung des BAG kritisch hinterfragt und es werden alternative Lösungsmodelle angeboten. Die Kommentierungen thematisieren auch Aspekte, die in anderen Kommentaren eher weniger vertieft werden.

Der herausragende Kommentar bietet sehr detailliert angelegte Erläuterungen über das geltende Kündigungsschutzrecht für die Praxis und ist ein ganz ausgezeichneter Ratgeber für alle Kündigungsfälle.

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