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Rezensionen juristischer Literatur

Schmidt – EStG – Jahres – Kommentar 2024

Schmidt, EStG. Einkommenssteuergesetz. Kommentar, 43. Auflage, 2024, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schmidt | Einkommensteuergesetz: EStG | 43. Auflage | 2024 | beck-shop.de

Schmidt

Kommentar

42., völlig neubearbeitete Auflage 2024. Buch. XXXVII, 2661 S. Hardcover (In Leinen), 129,00 Euro inkl. MwSt.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-81188-3

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Nachauflage: Einkommensteuergesetz: EStG, 44. Auflage 2025

Herausgegeben von Prof. Dr. habil.HeinrichWeber-Grellet

Begründet von Prof. Dr. Ludwig Schmidt †

www.beck-shop.de

Als meinungsbildender Jahreskommentar berücksichtigt der “Schmidt” in seiner Kommentierung mit Rechtsstand vom Februar 2023 alle Änderungen des Erscheinungsjahres, mit denen sich der Gesetzgeber oftmals jeweils selbst übertrifft. Es handelt sich dabei um den maßgeblichen Kommentar zum EStG, der von allen Beteiligen intensiv genutzt wird, nachdem die erste Auflage im Jahr 1982 erschienen war. Seit jeher konzentrieren sich die Erläuterungen auf das Wesentliche.

Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuregelungen, die mit den Erlassen im Vorwort – wie immer – gut zusammengestellt werden.

Drei wichtige Änderungsgesetze haben das EStG an vielen Stellen verändert. Die Autoren erläutern alle Änderungen ausführlich und gehen auch bereits im Detail auf den Entwurf des Wachstumschancengesetzes ein. Im Einzelnen sind alle Änderungen der folgenden Gesetze enthalten:
  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Wachstumschancengesetz (Entwurf BR-Drs 588/23).
Über 100 neue BFH-Urteile und fast 200 neue FG-Entscheidungen sowie über 50 wichtige BMF-Schreiben und das komplette seit der Vorauflage veröffentlichte Schrifttum wurden berücksichtigt und ausgewertet.

Wie viele Paragrafen auch neu sind oder geändert wurden, wie viele neue Urteile die Gerichte veröffentlichen oder wie viele Schreiben und Erlasse die Finanzverwaltung herausbringt – die Autoren schaffen es immer wieder alles zu sichten, zu gewichten und einzuordnen und zwar Jahr für Jahr. In diesem Kommentar ist alles enthalten, was bis Anfang Februar veröffentlicht und verkündet wurde. Dies gilt auch für das Jahr 2024.

Auch diesmal mussten die Autoren die Änderungen durch einen äußerst produktiven Gesetzgeber einarbeiten, nicht zuletzt hinsichtlich der „Altlasten“ der steuerrechtlichen Folgen der Corona – Pandemie. Die Rechtslage wird immer schwieriger zu praktizieren, weil mangelnde Systematik, weitschweifige Formulierungen und unklar definierte Programmierungen der Gesetzeszwecke aufeinandertreffen. Schicht um Schicht wird das Gesetz unverständlicher. Etwa die Schlussvorschriften finden sich jetzt in der Mitte des Gesetzes. Zu berücksichtigen war diesmal sehr wichtige Rechtsprechung des BVerfG zum Haushalts- und Steuerrecht, so die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushaltsgesetzes 2021. Hinsichtlich der Rentenbesteuerung hat das BVerfG klargestellt, dass das Doppelbesteuerungsverbot nicht einzelfallbezogen, sondern strukturell zu verstehen ist, bezogen auf bestimmte Rentnergruppen, aber nicht in jedem einzelnen Fall. Auch in die Besteuerung der Personengesellschaften hat das BVerfG eingegriffen und § 6 V 3 EStG und eine Übertragung von Wirtschaftsgütern und beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglicht. Das neue Wachstumschancengesetz ist im Entwurf bereits kommentiert.

Der Kommentar ist weiterhin ein echtes Schwergewicht und die Stimme, auf die man bei Gericht und in der Finanzverwaltung überwiegend hört. Insofern besteht praktisch ein „Zitierzwang“, da sich Argumentationen mit einem Zitat aus dem Schmidt bestens untermauern lassen. Denn bei Steuerexpertinnen und -experten gilt: Was im Schmidt steht, zählt. Mit den Erläuterungen in diesem Kommentar hat der Rechtsanwender stets gute Argumente, die in fast jeder rechtlichen Auseinandersetzung standhalten und meist schon im Einspruchsverfahren Wirkungen erzielen. Dass dies in der Praxis entscheidend ist, zeigt auch dies: 97 % der Leser arbeiten mit dem Werk seit über 10 Jahren, durchschnittlich sogar 18 Jahre oder länger.

Jede Steuerberaterin und jeder Steuerberater sowie die Finanzverwaltung und Finanzgerichte sind froh, wenn sie bei ihren Entscheidungen den Schmidt zu Rate ziehen können. Denn der Schmidt ist ein echter Richterkommentar. Die Autoren sind oder waren alle Richter am BFH oder am Finanzgericht. Das garantiert rechtsprechungskonforme Lösungen und erlaubt auch Rückschlüsse auf zukünftige Rechtsprechungstendenzen. Auf das Urteil dieser erfahrenen Autoren können Sie sich felsenfest verlassen. Deshalb ist er für 85 % der Nutzerinnen und Nutzer »sehr wichtig/wichtig«.

Aufbau und Gliederung erleichtern den Leserinnen und Lesern die schnelle Orientierung, ganz gleich, wo man den Kommentar gerade aufschlägt. Inhaltlich ein echtes Schwergewicht, doch leicht im Aktenkoffer. Die meisten Steuerberaterinnen und Steuerberater haben ihn deshalb stets griffbereit. Seine Beliebtheit spiegelt sich dabei auch in Zahlen wider: 95 % bewerten das Werk bei der jüngsten Kundenumfrage mit »sehr gut/gut«, wobei besonders sein praktischer Nutzen, die Übersichtlichkeit und die Handlichkeit gelobt werden.

Die Neuauflage hat neben den aktuellen Entwicklungen erneut zwei zentrale Schwerpunkte: zum einen die Digitalisierung der Steuerverwaltung und der elektronischen Kommunikation mit der Steuerverwalter (via MyElster oder DATEV beispielsweise ) und natürlich den Einfluß der COVID19-Krise auf das Steuerrecht und das Steuerverfahren.

Die wie immer hochaktuelle Kommentierung wertet selbstredend die Rechtsprechung wie gewohnt im Detail aus, so dass die Neuauflage einige hundert neue Entscheidungen des BFH und der FG, nebst den neuen und geänderten BMF-Schreiben sowie das umfangreiche Schrifttum eingehend berücksichtigt. Die betrifft auch neue EuGH-Rechtsprechung, die aber das Umsatzsteuerrecht deutlicher betrifft. Unbeschadet dessen gehen die Erläuterungen mehr und mehr auf grenzüberschreitende Sachverhalte ein, etwa bei der Abwehr unerwünschter Gewinnverlagerungen ins Ausland. Die Kommentierungen stammen überwiegend von Richtern am BFH. Die Themen der Einarbeitungen werden im Vorwort sehr transparent zusammen gefasst.

Rund 2700 prall gefüllte Seiten mit wertvollen Informationen und Praxistipps haben die Autoren verfasst. Bei dem unschlagbaren Preis-/Leistungsverhältnis rechnet sich der Schmidt schon mit der ersten Beratung. Da in den letzten Jahren immer wieder völlig neue Vorschriften verabschiedet wurden, muss auch das Schrifttum stark berücksichtigt werden, weil viele Problembereiche noch nicht entschieden worden sein können. Es spricht aber manches dafür, dass sie so entschieden werden, wie es in den Erläuterungen steht.

Die Gesetzgebung ist von einem Grundwiderspruch gekennzeichnet: dem Wunsch nach Kürze kontrastiert eine Differenziertheit, die sich oftmals im Detail verliert und auch die Finanzämter vor schwierige Aufgaben stellt. Der Kommentar sieht zwangsläufig der Differenziertheit verpflichtet und spricht stets alle bekannten Praxisprobleme an, um die Komplexität des Einkommenssteuerrechts zu reduzieren, was seit Jahrzehnten souverän gelingt. Das Vorwort ist immer sehr lesenswert, weil es alle Gesetzesänderungen auflistet, die neuen Entscheidungen zitiert, die neuen BMF-Schreiben auflistet und auf aktuelle Entwicklungen eingeht. Die Kommentierung ist in Teilen sehr kritisch. Der Kommentar wird nicht ohne Grund von den Nutzern seit Jahrzehnten hoch gelobt. Dabei wird auch die verfassungsrechtliche und ethische Verankerung des Steuerrechts betont, da ohne Steuern kein Staat funktionieren kann, was sich in Krisenzeiten sehr deutlich zeigt. Betont wird auch die enge Anbindung des Steuerrechts an politische Diskurse, wie etwa der Klimaschutz und der COVID19-Pandemie zeigen.

Der Kommentar weist von Auflage zu Auflage einen hohen Aktualitätsgrad auf, ist extrem praxiserprobt und bietet Erläuterungen, die bekanntlich sehr problem- und lösungsorientiert sind und von sehr erfahrenen Richter-Autoren stammen, die diese Probleme eingehend kennen. Vertieft eingegangen wird etwa auch auf die Folgen des Brexit. Viele Themen betreffen auch andere Steuergesetze, wie etwa die Änderungen im Grundsteuerrecht. Erneut vertieft wurde angesichts der Entwicklungen in der Rechtsprechung etwa die Erläuterung zu den privaten Veräußerungsgeschäften in § 23 EStG.

Der Kommentar richtet sich in erster Linie an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichte und Unternehmen, aber letztlich auch an die Steuerzahler.

Da das EStG mit anderen Steuergesetzen intensiv “verzahnt” ist, wird auf diese Schnittstellen fortlaufend eingegangen, so bei der Kommentierung des § 15 EStG etwa auf die Bezüge zum Körperschaftssteuerrecht, etwa bei der Betriebsaufspaltung oder im Rahmen des § 15 a EStG für die Begrenzung der Verlust bei beschränkter Haftung. Detailliert wird etwa im Rahmen des § 18 EStG erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer Selbständigkeit auszugehen ist. Viele Normen des EStG beeinflussen auch zivilrechtliche und handelsrechtliche Materien unter Einschluss der Vertragsgestaltung, die ohne Rückgriff auf die Steuerrechtslage kaum mehr möglich ist. Diese Bezüge werden in den Erläuterungen jeweils berücksichtigt. Betont werden auch die Bezüge zu anderen Steuerrechtsbereichen, wie etwa aktuell zum Grundsteuerrecht.

Wie aus allen Auflagen seit 1982 gewohnt, bietet auch die 43. Auflage eine umfassende, detaillierte und sehr praxisnahe Erläuterungen des gesamten Einkommenssteuerrechts mit stets ausgewogenen Vorschlägen zur Lösung von Streitfragen.

 

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