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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Depping/Walden, LkSG. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Kommentar, Erstauflage, 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu

Abbildung von Depping / Walden | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: LkSG	
 | 1. Auflage | 2022 | beck-shop.de

André Depping / Daniel Walden

LkSG

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)

Kommentar

Erstauflage

München: C.H.Beck, 2022, XV, 593 S., Buch. Hardcover (In Leinen), 129,00 Euro inkl. MwSt.

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

ISBN 978-3-406-78308-1

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz v. 16. Juli 2021 wird im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft treten. Es betrifft letztlich alle Unternehmen, die ständig Waren aus Drittländern beziehen, was einen erheblichen Compliance – Aufwand auslöst. Mit diesem Gesetz betreten der Gesetzgeber und die betroffenen Unternehmen „Neuland“, weil es derartige Regelungen zuvor nicht gab.

Dieses Sorgfaltspflichtengesetz, auch als Lieferkettengesetz bekannt, hat das Ziel, der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zu dienen,weil es in einigen Ländern der Erde Produktionsbedingungen gibt, die mit völkerrechtlichen Regulationen und der Annahme einer Universalität der Menschenrechte nicht vereinbar sind. Daher wird die Lieferkette jetzt von der Produktion, über den Vertrieb, bis zum Endabsatz als Ganzes gesehen, so dass Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festgelegt werden. Unternehmen erhalten nach dieser Zielprogrammierung einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, zumal die Anforderungen international anschlussfähig ist. Sie orientieren sich am Sorgfaltsstandard („due diligence standard„) der UN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan beruht. Es liegt auf der Hand, dass die Erfüllung dieser Verpflichtungen eine erheblich Vorlaufplanung mit Überprüfung aller vorhandenen Lieferketten mit sich bringt.

Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist strafbewehrt und wird behördlich kontrolliert, so dass erhebliche Eingriffsbefugnissen statuiert wurden. Das Gesetz begründet allerdings insoweit eine Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Das Sorgfaltspflichtengesetz soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

Dieses Gesetz ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000, so dass dieses Gesetz auch KMU betrifft. Der neue Kommentar behandelt aus der Sicht einer umfassenden Risikoanalyse alle neuen Sorgfaltspflichten, die originär aus dem LSKG folgenden Pflichten der Unternehmen mit Compliance, die Implikationen für alle Rechtsgebiete, die von diesem Gesetz ausgehen sowie die voraussichtliche Sanktionspraxis der Kontrollbehörden. Der Einfluß dieses Gesetzes ist nicht zu unterschätzen, da es Auswirkungen in den Bereichen Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrechts, Haftungsrecht, das Verwaltungsverfahren sowie im Vergaberecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht haben wird.
Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die in den §§ 3 bis 10 LkSG festgelegten „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Das kann auch das Erfordernis der Kündigung von Geschäftsbeziehungen einschließen. Der neue Kommentar enthält eine praxisorientierte Erläuterung des LkSG mit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen in die Praxis.
Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis für den schnellen, gezielten Zugriff.

Die gesetzlich normierten Sorgfaltspflichten umfassen zunächst die Ermittlung der Risiken (Kinderarbeit, Verstoß gegen Arbeitsschutz, Schädigung der Umwelt u.a.m.), sodann die Risikoanalyse im Hinblick auf die eigene Tätigkeit, Erarbeitung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, schließlich ein Beschwerdesystem und der öffentliche, für jedermann einsehbare Bericht über das unternehmerische Handeln im Hinblick auf die Menschenrechte. Die konkrete Handhabung in der Handelspraxis und der Praxis der Aufsichtsbehörden ist derzeit nicht im Detail abzusehen.
Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten, die die gesamte Lieferkette erfassen, haben weitreichende Folgen wie z.B. den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Eintragung in spezielle Register und Bußgelder. Dem deutschen Gesetz soll eine EU-Richtlinie folgen, die aber bislang noch nicht verabschiedet wurde. Der neue Kommentar geht auf alle zu erwartenden Problemlagen in den Erläuterungen ein. Das Kernproblem der Kommentierung wird im Vorwort klar angesprochen: es gibt zu fast keiner Norm irgend verwertbare Rechtsprechung, so dass die Kommentierung Neuland betritt, zumal dieses Gesetz zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe aufweist, die die Auslegung nicht einfacher machen. Das Ziel ist eine bestmögliche Orientierung für die Praxis.
Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes fallen, stellen bereits seit Monaten konkrete Überlegungen zur Risikoanalyse sowie zu den organisatorischen Maßnahmen an.
Der Werk hilft den Unternehmen dabei, diese Umsetzungen zu optimieren. Es behandelt neben den neuen Sorgfaltspflichten und den originär aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgenden Pflichten der Unternehmen und der Compliance hiermit auch die Implikationen für alle Rechtsgebiete, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Querschnittsmaterie berührt werden. Dazu gehören etwa arbeits-, kartell-, wettbewerbs-, gesellschafts- und organhaftungsrechtliche Aspekte sowie vergabe-, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Themen und das Verwaltungsverfahren. Auch die zivilrechtliche Haftung, Themen des IPR und IZPR und auch europarechtliche Aspekte werden behandelt. Dabei werden auch konkrete Hinweise zur Überprüfung vorhandener Vertragsgestaltungen gegeben, da sich diese unmittelbar aus den einzelnen Regelungen ergeben.Der neue Kommentar ist strikt zugeschnitten auf die unternehmerische Praxis. Er richtet sich an die Rechtsanwaltschaft, Unternehmen und Unternehmensberatungen.

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