Eine Rezension zu:
Stefan Hügel
GBO
Grundbuchordnung
Kommentar
5. neubearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 1953 S., 149,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-80978-1
Der Kommentar bietet in der 5. Auflage alle maßgeblichen Informationen zum Grundbuchrecht und darüber hinaus. In teilweise handbuchartigen Ausführungen werden 12 Sonderbereiche behandelt wie das Erbbaurecht, WEG, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, und etwa das Vertretungsrecht bei Grundstücksgeschäften. Die Kommentierung ist strikt praxisorientiert und wertet die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung souverän aus. Die Kommentierung beruht der Online – Kommentierung in BeckOnline.
Der erfolgreiche Kommentar erläutert alle Bestimmungen der Grundbuchordnung, geht aber darüber auch weit hinaus. Daneben bietet das Werk herausgehobene Bezüge zu anderen Gebieten und behandelt in eigenen Kapiteln ausführlich die grundbuchrechtlichen Besonderheiten folgender wichtiger Themen:
- Verfügungsbeeinträchtigungen
- Vertretungsmacht
- Gesellschaftsrecht
- Grundbuchverfügung
- Erbbaurecht
- Wohnungseigentum
- Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- Alte Rechte
- Besonderheiten der neuen Bundesländer und
- Internationale Bezüge.
- Bezüge zum Geldwäscherecht.
GBO-Praktiker schätzen diesen herausragenden Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. In diesem Kommentar steht alles, was man zur GBO wissen kann.
Außerdem berücksichtigt die 5. Auflage zahlreiche Neuerungen, darunter:
- Einarbeitung der DS-GVO bei § 12
- Erstkommentierung des § 12d GBO zur Anwendung der VO (EU) 2016/679 – Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die DS-GVO
- Grundbucheinsicht durch Erben und Testamentsvollstrecker
- Rechtsgeschäftliche Vollmacht des Notars und seiner Angestellten sowie Urkundenvorlage beim Grundbuchamt
- Vertiefung zum Erlass einer Zwischenverfügung und den behebbaren Hindernissen
- Vertretung von Nacherben durch transmortal Bevollmächtigte
- Vertiefung zur Auswirkung der Führung elektronischer Gerichtsakten auf das Grundbuchrecht.
Vertieft wurde die Erläuterung des § 12 d GBO, der die Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts im Bereich der GBO regelt und die Auskunftsrechte für Dritte erheblich beschränkt hat, über die nach § 12 c GBO der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet. Diese Auflage legt den Fokus ohnehin erheblich auf die Digitalisierung des Grundbuches und geht intensiv auf den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern ein, was insbesondere die §§ 126, 133 GBO betrifft.
Wie gewöhnlich vertieft auch diese Neuauflage zahlreiche Einzelaspekte anhand aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung oder ungelöster aktueller Rechtsprobleme. Der Kommentar hat den Stand von April 2024.
Wer im Bereich des Grundbuchrechts Informationen benötigt, wird zwangsläufig dankbar zu dieser Kommentierung greifen.