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Münchener Kommentar zum BGB: Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG

Münchener Kommentar zum BGB: Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG, C.H.Beck, 9. Auflage, 2021

 

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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG

Kommentar

                                                                                 9. Auflage 2021. Buch. XXVII, 2886 S. Hardcover (In Leinen), 269,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-72601-9

Information zu den Autoren

Redakteurin: Prof. Dr. Claudia Schubert.

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Mit dem nunmehr erschienenen Band 1 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch beginnt die 9. Auflage dieses renommierten Großkommentars, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind.

Das seit der ab dem Jahr 2018 erschienenen Vorauflage auf  13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich im Jahr 2023 in neuter Auflage komplett vorliegen. Die Kommentierung erfolgt seit der achten Auflage in einem dreijährigen Turnus erfolgen, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie der erste Band erneut eindrucksvoll zeigt.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die auch europarechtliche und internationale Bezüge aufgreift.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des  Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und enthalten viele Querverweise zu anderen Erläuterungen. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was eine kritische Auseinandersetzung  der Autoren mit der Rechtsprechung nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH durchgehend berücksichtigt wird. Die neunte Auflage erscheint nunmehr in einem etwas geänderten Design.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe hin analysiert. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder  “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.

Für die 9. Auflage wurde Band 1 insgesamt vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand von April 2021 gebracht. Unverzichtbar ist die 9. Auflage ohnehin angesichts der für diese Legislaturperiode anstehenden und geplanten Gesetzesänderungen. Als Beispiele seien genannt:

  • die bereits erfolgte Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL
  • die bereits umgesetzte Warenkauf-RL
  • die RL zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union
  • die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 01.01.2022
  • die Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht (Wechselmodell)
  • die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und etliches mehr.

Es ist nicht zuletzt eine zentrale Aufgabe derartiger Kommentierungen Reformen zu analysieren und dogmatisch in das Gesamtbild einzuordnen. Bereits verabschiedete Gesetze, wie z.B. zum Maklerrecht und im Mietrecht, die in der 8. Auflage nicht mehr berücksichtigt werden konnten, sind in der neuten Auflage eingearbeitet.

Der erste Band kommentiert insbesondere die grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist. In die Kommentierung des Stiftungsrechts wird bereits der Stand des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts intensiv einbezogen kommentiert wird das neue Stiftungsrecht. Zum einen bieten diese Strukturen den Grundstock der deutschen Jurisprudenz, zum anderen spielen sie etwa auch im öffentlichen Recht eine Rolle. Die Kommentierungen geht auf alle – zahlreichen – Gesetzesänderungen seit der Vorauflage intensiv ein, wobei auch die EU-Richtlinien eingehend Beachtung finden.

Die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen des EU-Rechts mit Bezügen zum Zivilrecht ist einer der Schwerpunkte der Neuauflage. Betroffen ist hier insbesondere der elektronische Rechtsverkehr und die Entwicklungen der Informationsgesellschaft mit dem Fokus auf die Digitalisierung juristischer Tätigkeit insgesamt. Insbesondere die Basisvorschriften für den Vertragsschluss sind vom elektronischen Vertragsschluss intensiv betroffen, so dass die einschlägigen Kommentierungen im Detail auf diese Entwicklungen eingehen, die tief in bankrechtliche Materien reichen. Diskutiert werden auch noch nicht umgesetzte Richtlinien für den Online – Handel und die inzwischen vom EP verabschiedete Digitale – Inhalte – Richtlinie.

Die Kommentierung des Vereinsrechts berücksichtigt die Änderungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSGneu. Diese Entwicklungen haben zu einem neuen § 79a BGB geführt, der nunmehr erstmals kommentiert wird auch die Einflüsse des Datenschutzrechts auf das Registerrecht insgesamt thematisiert.

Aktualisiert wurde ferner das Verjährungsrecht unter Berücksichtigung der jüngsten COVID-19-Gesetzgebung. Generell werden an den geeigneten Stellen stets Bezugsnahmen auf die aktuelle Situation der Pandemie hergestellt, soweit dies erforderlich war. Die in der Vorauflage eingearbeiteten Reformen des cVerjährungsrecht mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, werden hinsichtlich der neueren Entwicklungen vertieft erörtert.

Die Kommentierungen enthalten auch zahlreiche Exkurse, so bei § 12 BGB zum Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist. Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurde unter Berücksichtigung des neuen Datenschutzrechts gründlich aktualisiert, wobei hier insbesondere das „Recht auf Vergessen“ eine Rolle spielt, das Ausdruck eines besonderen Persönlichkeitsrechtsschutzes ist. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die Pflichten von Suchmaschinen und Portalbetreibern hinsichtlich Fake-News, Hate-Speach und ähnlichen Phänomenen.

Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen intensiv – auch dogmatisch – eingeordnet. Dabei werden auch Fragestellungen aufgegriffen, die zum Vertragsschluss unter Zuhilfenahme von eigenständig handelnden Systemen aus dem Bereich der KI entstehen. Es bahnt sich an, dass der Einsatz von KI die Grundlagen des Vertragsrechts erheblich verändern wird. Die Folgen der Digitalisierung werden an mehreren Stellen der Kommentierung aufgegriffen, so bei §§ 1, 119, 145, 164 und bei § 134 BGB, hier auch zum Thema Legal Tech und RDG.

Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen „integrationsfreundlich“, also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben. Die Umsetzung der Richtlinie über digitale Verträge und Verbraucherschutzrecht gehört in das Schuldrecht und wird im nächsten Band bei §§ 327 ff n.F. eingehend erläutert werden. Soweit der Allgemeine Teil des deutschen bürgerlichen Rechts betroffen ist, werden die damit verbundenen Grundfragen insbesondere bei §§ 13, 14 BGB erörtert. Die Kommentierungen zeigen die enge Verbindung des „AT“ zum restlichen Zivilrecht sehr deutlich, etwa bei der Kommentierung des Vertretungsrechts werden die aktuellen Entwicklungen im Familienrecht und im Personengesellschaftsrecht entsprechend intensiv eingearbeitet. Grundlegend überarbeitet wurden die Erläuterungen zur Wissenszurechnung.

Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet.

Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Durchgehend wird auf Fragen der Darlegungs- und Beweislast hingewiesen.

Die Kommentierung ist deutlich von der Digitalisierung der Werschöpfungsprozesses der Ökonomie gekennzeichnet.  Selbstredend wird auch auf die (zahlreichen) zivilrechtlichen Folgen der DSGVO eingegangen, soweit sie den allgemeinen Teil betreffen.  Es liegt auf der Hand, dass auch der Verbraucherschutz intensiver berücksichtigt wurde.  Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Das eIDAS-Durchführungsgesetz über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste führte zu weitreichenden Änderungen im Bereich der §§ 126 ff. BGB, wobei die aktuellen Entwicklungen weitere, hier kommentierte Problemkreise aufgeworfen haben.

Die neunte Auflage des Münchener Kommentars zum BGB wird die Erfolgsgeschichte der ersten achten Auflagen dieses renommierten Kommentars nahtlos fortsetzen.

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